Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Zeit vom 18. bis 31. d. Mts. einschl. in sämmtlichen Kreisen
des Regierungsbezirks und zwar im Amtsgebäude des be⸗
treffenden Landrathsamtes bezw. des Oberbürgermeister⸗Amtes
Trier öffentlich ausliegt. Einwendungen gegen die Liste
sind unter Beifügung der erforderlichen Bescheinigungen
nnerhalb 14 Tagen nach beendigter Auslegung der Liste
bei mir anzubringen. Gegen die hierauf ergehende Ent—
scheidung findet innerhalb 14 Tagen Beschwerde an den
Herrn Oberpräsidenten statt, welcher endgültig entscheidet.
Trier, den 3. Juli 1901.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

Der Gemeindevorsteher Johann Nikolaus Karman in
Aleinblittersdorf ist von dem Herrn Ober-Präsidenten der
Rheinprovinz für die gesetzliche sechszährige Amtsdauer zum
Zeigeordneten der Landbürgermeisterei Kleinblittersdorf ernannt
worden.
Trier, den 17 Juni 1901.
Der Regierungs-Präsident.
J. B: Spring.

Bekanntmachung, die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amtsblattbekanntmachung
 vom 11. April 1885 S. 120) ist eine Prüfung
auf den 26. August d. Is.
anberaumt worden.
Huffchmiede, welche den selbstständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.-S. S. 305) erforderliche
Prufungszeugniß zu erwerben beabsichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prüfung bei dem
Vorsitzenden der Prufungsbehörde, dem Königlichen
Departementsthierarzte Dr. Steinbach hier, unter
Finreichung des Geburtsscheines, etwaiger Zeugonifse
iber die erlangte gewerbliche Ausbildung, sowie unter
Finsendung der Prüfungsgebühr von zehn Mark sich
zur Prüfung zu melden.
Sie Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Hdandwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe
der Stunde und des Ortes der Prüfung durch den Vor—
sitzenden der Prüfungsbehörde.
Trier, den 20. Juni 1901.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

— — —

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Beim Löschen eines am 15. v. Mts. im Distrikt 632,
Schutzbezirk Lauterbach in der Oberföorsterei Carlsbrunn
ausgebrochenen Waldbrande hat sich der Privatförster Nik.
Steher zu Spittel mit besonderem Eifer betheiligt, was
hiermit belobigend zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Trier, den 20. Juni 1901.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
An Stelle des bisher zum Vertrauensmann der land⸗
wirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für die Ortschaften
Püttlingen und Ritterstraße bestellt gewesenen, verlebten

Ackerers Johann Speicher-Lehnertz zu Püttlingen, ist der
Feldhüter Wilhelm Kiefer dortselbst gewählt und in sein
Amt eingeführt worden.
Saarbrücken, den 25. Juni 1901.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
J. A.: von Uklanski.

Die erste diesjährige große Generalstabsreise, die in
den letzten Tagen des Juni in der Gegend füdlich Köln
beginnt, wird den Regierungsbezirk Trier berühren.
Welche Orte belegt werden, vermag im Voraus nicht
ingegeben zu werden. Indessen wird der Chef des General⸗
abes der Armee die Ortsbehörden rechtzeitig — spätestens
um Tage vorher — mit Nachricht versehen und Quartier⸗
macher unter einem Offizier voraussenden.
Es werden etwa: 6 Generale, 12 Stabsoffiziere,
2 Militär-Intendanten, 8 Hauptleute, 2 Büreaubeamte,
50 Unteroffiziere und Mannschaften, 70 Pferde unterzu⸗
bringen sein.
Außer Quartier wird Verpflegung für Unteroffiziere
und Maͤnnschaften, Futter für Pferde und zur Gepäck⸗
jeförderung Vorspann angefordert werden.
Den Gemeinden wird die Vergütung für: 1. Quartier
der Offiziere und Beamten (einschl. Burschen), 2. Verpflegung
der Unleroffiziere und Mannschaften, 8. Vorspann, baar
erstattet.
Für Quartiere der Unteroffiziere und Mannschaften
lausschl. Burschen), Stallung und Futter werden Be⸗
cheinigungen in meinem Namen ertheilt.
Hffizsere und Beamte verpflegen sich selbst. Sollte
ausnahmsweise ihre Verpflegung durch die Ouartiergeber
heansprucht werden, so erfolgt die Bezahlung an die Ge—
neinden nach den vorgeschriebenen Sätzen.
Saarbrücken, den 28. Juni 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.—

Das Torfstreuwerk Mürlenbach liefert jetzt Torfstreu
bezw. Torfmull zu nachstehenden Preisen:
1,30 Mark pro 100 Kg Torfstreu und
11600, fuür das gleiche Gewicht Torfmull
ab Werk.
Zur Bahn transportirt und verladen beträgt der Preis
je 24 Pfge. mehr.
Unter Bezugnahme auf meine Kreisblatt-Bekanntmachung
vom 26. Oktober v. Is. bringe ich dies zur öffentlichen
Kenntniß.
Saarbrücken, den 1. Juli 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

Es ist zur Sprache gekommen, daß die Bürgermeister
ind Gemeindevorsteher das Porto für die ihnen von Seiten
der Gendarmen unfrankirt zugehenden Postsendungen aus
Zemeindemitteln erstatten müßten, obwohl diese Sendungen
Jäufig nicht im Interesse der Empfänger, sondern ausschließ⸗
ich im Staatsinteresse erfolgen. Das Verfahren der Gen—
darmen beruht auf den Bestimmungen des Ministerial⸗
Erlasses vom 20. Dezember 1869 (M. Bl. 1870 Seite 4).
m übersehen zu können, welche Portokosten ungefähr den
dommunalbehörden überhaupt aus den nicht im Interesse
            
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