Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntmachung.
An der? landwirthschaftlichen Winterschule in Saarlouis
finden im Laufe dieses Jahres, bei genügender Beteiligung,
folgende Lehrkurse für ältere Landwirthe statt:
j. Vom 27. bis 31. Mai, Nachmittags von 3 Uhr ab,
Kursus über die Grundsätze der Düngung und über
Werth, Wirkung und Verwendung der einzelnen Handels⸗
dünger.
Vom 2. bis 5. Juni, Nachmittags von 8 Uhr ab,
Kursus für landwirthschaftliche Buchführung.
Vom 12. bis 20. Juni, Nachmittags von 8 Uhr ab,
Kursus für Bienenzucht.
Vom 7. bis 18. Juli, Vormittags von 8ÿ11 Uhr
und Nachmittags von 8-65 Uhr, Obstbaukursus.
Vom 26. bis 238. September, Nachmittags von 8 Uhr
ab, Kursus für zweckmäßige Fütterung des Rindviehs.
Wenn sich mehr wie 6 Imkerinnen am Bienenzuchtkursus
beteiligen, wird für diese ein besonderer Kursus abgehalten.
Die Theilnahme an jedem Kursus ist unentgeltlich.
Anmeldungen sind an den Unterzeichneten oder an Herrn
Direktor Murzel in Saarlouis zu richten und zwar bis 3
Tage vor Eröffnung eines Kurfus.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher ersuche
ich, dies in ortsüblicher Weise wiederholt in den Gemeinden
hekannt machen zu lassen.
Saarbrücken, den 9. Mai 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

3.

Bei Gelegenheit der Hundertjahrfeier des Vereins für
aützliche Forschungen zu Trier hat auf Anregung des Herrn
Regierungs-Präsidenten eine Ausstellung der Sammlung von
Resten alter Trachten und Hausgeräthe stattgefunden. Die—
elbe hat das lebhafteste Interesse der Bevölkerung von nah
und fern erregt. Hierzu hat die von dem Regierungs⸗ und
Baurath Herrn von Pelser-Berensberg verfaßte Festschrift,
betitelt: „Mittheilungen über alte Trachten und Hausgeräthe,
Wohn⸗ und Lebensweise der Saar⸗- und Moselbevölkerung“
vesentlich beigetragen. Dieselbe umfaßt in Quartgröße 44
Seiten Text, eine farbige und 4 lithographische Bildertafeln
und kostet 2,50 Mk.
Diese Schrift wird nicht nur für den Unterricht in der
Heimathskunde von Werth sein, sondern auch Lehrern und
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baren häuslichen Fleiß und guten Geschmack früherer Ge—
schlechter unseres Deutschen Vaterlandes schätzen und ihm
aacheifern zu lernen.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, auf die Beschaffung
dieser Schrift möglichst für jede Schule hinzuwirken und
mir bis zum 29. d. Mis. anzuzeigen, wie viel Exemplare
dort gewuͤnscht werden.
Saarbrücken, den 15. Mai 1901.
Der Königliche Landrath.
von Fidler.

Es hat sich neuerdings herausgestellt, daß die Anztcige—
pflicht bei den ansteckenden Krankheiten seitens der Aerzte
sowohl, wie seitens der sonst zur Anzeige Verpflichteten
Familienhäupter, Haus-⸗ und Gastwirthe 2ꝛc.) vielfach in sehr
nachlässiger, der öffentlichen Gesundheitspflege nachtheiliger
Weise gehandhabt wird.

Es wird daher hiermit darauf hingewiesen, daß: J.
Tholera, 2. Typhus, 3. Pocken, 4. Aussatz, 5. Kopfgenickkrampf,
53. Kindbettfieber, 7. Milzbrand, Rotz, Wuthkrankheit, 8.
Diphtheritis, 9. Masern, 10. Scharlach und Rötheln, 11.
Ruhr, zu den nach Maßgabe der bestehenden gesezlichen
Verordnungen anzeigepflichtigen Krankheiten gehören.
Unterlassungen der vorgeschriebenen Anzeige sollen un—
nachsichtlich durch Bestrafung geahndet werden.
Saarbrücken, den 24. März 1898.
Der Königliche Landrath.
Bake.

Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär⸗Anwärter.

Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
hei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
‚eichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
hältsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Ausficht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) 1. Juli 1901, Malstatt-Burbach, Bürgermeisteramt,
3) Vollziehungsbeamter, 4) körperliche Rüstigkeit und Nüchtern⸗
heit, Alter nicht über 85 Jahre und einige Gewandtheit im
Schreiben, 5) 6 Monate, 6) auf 6 monatige Kündigung,
7) 300 Mk. ob die Kaution durch Gehaltsabzüge gedeckt
verden kann, wird demnächst veröffentlicht), 8)1800 Mk.
Behalt jährlich, 9) —, 10) die Stelle ist pensionsberechtigt,
Militärdienstzeit kommt bei der Pensionirung bedingungs—
weise in Anrechnung.
2. M) 7. Juli 1901, wird bei der Einberufung
bestimmt, Kaiserl. Ober-Postdirektion Köln, 3) Landbrief—
träger, 4) Elementarschulbildung und körperliche Rüstigkeit,
5) 6 Monate, 6) auf 8 monatige Kündigung, 7) —, 8)
700 Mk. Gehalt jährlich und der gesetzmäßige Wohnungs—
geldzuschuß, 9) ja, bis 1000 Mk.

Saarbrücken, den 20. Mai 1901.
Der Königliche Landrath, von Fidler.

Deffentlicher Anzeiger.

Wie aus den Berichten E. Broschüre) ersichtlich, empfehlen viele Professoren und
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