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als Stellvertreter:
Nlein Ludwig, Gutsbesitzer zu Hilschbach,
Schröder J. A., Rentner zu Riegelsberg.
III. Als Vertrauensmänner zur Bildung
der Ausschässe für die Aufstellung der Schöffen—
und Geschworenen-Listen pro 1901 (88 40 und 87
des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877) bei
den Amtsgerichten des Kreises wurden gewählt:
a) für Saarbrücken:
1. Ludwig Klein aus Hilschbach,
2. Paul Röchling aus Saarbrücken,
3. Friedrich Rexxoth jun. aus St. Johann,
4. Heinrich Köhl aus Malstatt-Burbach,
5. Fritz Dill aus Saarbrücken,
z. Heinrich Walter aus Saarbrücken⸗-St. Arnual,
7. Heinrich Herrmann aus Gersweiler;
b) für Sulzbach:
1. Louis Vopelius aus Sulzbach,
2. Heinrich Simon aus Sulzbach,
3. Friedrich Thiele aus Friedrichsthal,
14. Ernst Wentzel aus Friedrichsthal,
5. Friedrich Schmidt jun. aus Holz,
3. Hermann Köhl aus Quierschied,
7. ÄAlex. Bauer zu Hof Großwald;
o) für Völklingen:
1. Geschäftsführer Gerner aus Fenne,
2. Louis Röchling aus Völklingen,
3. Gastwirth Göbel aus Carlsbrunn,
14. Wirth Johann Sander aus Püttlingen,
5. Maschinenwerkmeister Röller aus Obervölklingen,
3. Nikol. Koch aus Ritterstaße,
7. Ortsvorsteher Schaefer aus Geislautern.
XIV. Als stellvertretendes Mitglied der Er—
satzkommission an Stelle des verstorbenen Rentners
August Heintz zu Malstatt-Burbach bis 1903, wurde der
Bürteauvorsteher Raabe aus Malstatt-Burbach gewählt.
XV. In die Gebäudesteuer-Veranlagungs⸗
dommission wurden gewählt
als Mitglied für die Städte:
Schmoll Gustav, Rentner, St. Johann,
als Mitglied für das Land:
Schmidt Richard, Bauunternehmer, Luisenthal,
als Stellvertreter für die Städte:
Rahfeld August, Maurermeister, hier,
als Stellvertreter für das Land:
Karst Andreas, Maurermeister, Friedrichsthal.
XVI. Als Mitglied der Einkommensteuner—
Veranlagungs-Kommission für den Kreis Saarbrücken
ür den verstorbenen Fabrikbesitzer Karl Reppert zu Fried⸗
richsthal bis Ende 1906, wurde der Glasfabrikant Ernst
Friedrich Wentzel zu Friedrichsthal gewählt.
XVII. Desgleichen als Kreisausschußmitglied
für den Rest der Wahlzeit des verstorbenen Fabrikbesitzers
darl Reppert zu Friedrichthal (bis 30. März 1902), der
Fabrikbesitzer Albrecht Korn von hier, und endlich
XVIII. als Provinzial-Sandtags-Abgeordneter
an Stelle des verstorbenen Kommerzienraths Seebohm aus
Malstatt⸗Burbach (bis April 1906), der Kommerzienrath
Rudolf Böcking von Brebach.
Saarbrücken, den 9. Mai 1901.
Namens des Kreisausschusses.
Der Vorsitzende,
von Fidler.
Der Herr Regierungs-Präsident hat mir auf die Vor—⸗
lage der letzten Uebersichten üuber die im Kreise vorhandenen
Schankstellen Folgendes erwidert:
„Aus den im Monat Januar d. Is. zur Vorlage
gelangten Uebersichten habe ich gern ersehen, daß die Zahl
der Verkaufsstellen für geistige Getränke während des
letzten Jahres sich in den meisten Kreisen vermindert oder
doch nur in ganz unerheblichem Maße vermehrt hat, daß
die betheiligten Behörden auch weiterhin bestrebt sein werden,
der Ueberhandnahme der Wirthschaften mit allen gesetzlich
gebotenen Mitteln Einhalt zu thun.
Die jetzt vorhandene Zahl der Schankstätten übersteigt
weifellos noch in manchen Orten und ganzen Gegenden
zas Maß des wirklichen Bedürfnisses. Dies ergiebt sich
namentlich aus einer Vergleichung der in den verschiedenen
Zreisen und Bürgermeistereien auf je eine Schankstelle ent—
'allenden Durchschnittsziffern der Bevölkerung. Es muß
daher nicht nur bei Gesuchen um Zulassung neuer Wirth⸗
chaften die Bedürfnißfrage auf das strengste geprüft, sondern
nuch auf möglichste Einschränkung der Zahl der gegenwärtig
zestehenden Verkaufsstellen für geistige Getränke hingewirkt
werden.
Wegen der bei Anträgen auf Uebertragung älterer
Zonzessionen zu beachtenden Gesichtspunkte verweise ich auf
die Rundverfügung vom 8. Mai 1894 J. 9395. In Fällen
der dort gedachten Art muß namentlich dem Mißbrauche
ntgegengetreten werden, daß die Berechtigung zum Betriebe
einer Gast- oder Schankwirthschaft von Spekulanten wie
ein Handelsobjekt erworben oder verkauft oder sonst wie
uingehörig ausgenutzt wird. Es kann nicht für zulässig
ꝛrachiet werden, daß in solchen Fällen den Parteien schon
m Voraus behördlicherseits die Ertheilung der Wirthschasts—
Zonzession in Aussicht gestellt oder auch nur die Befür—
vortung des Konzessionsgesuchs zugesichert wird. Das
Sleiche gilt von derartigen Versprechungen gegenüber den
Anternehmern von Neubauten, in welchen demnächst Wirth—
ichaft betrieben werden soll.
Sie wollen die nachgeordneten Polizeibehörden hiernach
verständigen. In allen Fällen, in denen ein erhebliches
zffentliches Interesse gegen die Ertheilung der Konzession
»erliegt, ist von den Bestimmungen des 874 des Landesverwaltungsgesetzes
Gebrauch zu machen und die Bestellung
eines Kommissars herbeizuführen.
Endlich ersuche ich darauf zu halten, daß mit den An—
trägen auf Ertheilung der Wirthschaftserlaubniß stets die
in Ziffer 40 ff. der Ausführungsanweisung vom 9. August
1899 6eilage zu Nr. 837 des Amtsblattes) verlangten
Anterlagen in vorschriftsmäßiger Beschaffung eingereicht
werden.“
Ich theile dies den Herrn Bürgermeistern des Kreises
unter Hinweis auf die diesseitigen Verfügungen vom 26
Februar 1894 K. A. 890 und' 11. Februar 1889 K. A
184 zur Kenntnißnahme und Beachtung mit.
Saarbrücken, den 27. April 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.