Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Ueber die Ueberschüsse der Kreissparkasse im Geschäftsjahre
 1900 — 35 000 Mark, aus dem Vorjahre 22131,69
Mark, einige sonstige Zuschüsse 732,00 Mark, zusammen
57 863,69 Mark wurde wie folgt verfügt:
1. zur Unterstützung des Gemeindewege—
hdaueßss 4
a) für einen Kreiswegewärter ..
d) zu Prämien an Gemeinden für
Anstellung von Wegewärtern..
Jahreszuschuß für die landwirth—
schaftliche Winterschule zu Saar⸗
souiss.
Beitrag zu ländlichen Fort⸗
bildungsschulen.......
Stipendien an Schüler der landwirth⸗
schaftlichen Winterschule zu Saarlouis
Zuschußprämien für Lehrer u. s. w.
zum Besuch der Obstbaumkurse in
Beisenheim und Saarlouis ..
Prämien an Gemeinden und Private
für Pflanzung von Obstbäumen von
mindestens 20 Stück (A 30 Pfg.).
Prämien für Gemeinden zur Anlegung
oon Obstbaumschulen und Prämien
an Lehrer und Baumwärter...
Prämiirung für Ermittelung von
Baumfrevlern auf Gemeindestraßen
Förderung des Arbeitsunterrichts für
Knaben.
Zur Umarbeitung des Köllner'schen
Werless8s e
Beihülfen für das Hebammenwesen
Zuschüsse an bedürftige Gemeinden
zu Schuldenzinsen von Schulhaus⸗
neubaukosten einschließlich eines ein⸗
naligen außerordentlichen Zuschusses
an St. Nikolas....
13. a) zur Hebung der Bienenzucht ..
Beitrag zu dem die Einzelvereine
anterstützenden Provinzialverein
14. Zuschüsse an Natural-Verpflegungs⸗
stationen. 55.
15. a) zur Prämürung ordnungsmäßiger
Düngerstätten.. ...
Zuschüsse an Gemeinden für Feld—
aund Wiesen⸗Verbesserung. ..
Zuschüsse zu Bullenhaltungszwecken,
zur Hebung der Rindviehzucht, (An⸗
auf und Wiederversteigerung rein⸗
cassigen Zuchtviehesß
Zuschüsse zu den Deckkosten bei den kgl.
Beschälstationen im Kreise (à Stute
b Mark für Stuten aus dem Köller⸗
thal und der Bürgermeisterei Klein⸗
blittersdorf nach Schafbrücke, im
Uebrigen je 4,75 Mk)....
Beitrag zur Lehrschmiede in Trier
Als Reservefonds für andere ge—
meinnützige Zwecke, Zuschüsse an
iandwirthschaftliche Kasinos für Ge⸗
räthe und zur Abrundung.. 2845,011,
Zusammen 57863,69 Mk.

An die Gewährung der Beihülfen zu 1 wurden die
nachfolgenden Bedingungen geknüpft und der Beschluß ge—
faßt, daß dieselben auch für die Folge allgemein zur An⸗
wendung kommen sollen:
1. Die Gemeinden haben vor Inangriffnahme
der Arbeiten einen ordnungsmäßigen, über Art und
Umfang der beabsichtigten Arbeiten und die Be—
schaffung der Materialien Aufschluß gebenden Kosten—
anschlag dem Kreisausschuß zur Genehmigung ein—
zureichen.
2. Die Zuschlagsertheilung zur Vergebung der
Arbeiten und der Materiallieferung auf Grund des
genehmigten Anschlages ist von der Zustimmung des
Kreisausschusses abhängig zu machen.
3. Nach erfolgter Zustimmung zu 2 ist der Be⸗
ginn der Arbeiten und Materiallieferungen dem Kreis⸗
ausschuß anzuzeigen.
4. Bei Ausführung der Arbeiten haben sich die
Unternehmer oder die Gemeinden, sofern diese die
Arbeiten oder Materiallieferungen selbst ausführen,
den Anweisungen des Kreisbaumeisters oder der
sonstigen Beaustragten des Kreisausschusses bezw. der
Organe des Kreisbaumeisters zu unterwerfen.
5. Von der Beendigung der Arbeiten ist dem
Kreisausschuß sofort Anzeige zwecks Betheiligung bei
der Schlußabnahme und Prüfung, ob der Auszahlung
der Beihilfen Bedenken nicht entgegen stehen, zu
machen.
VI. Der Kreistag beschloß mit 26 gegen 8 Stimmen,
die Abtrennung der Gemeinde Quierschied von dem jetzigen
Bürgermeistereiverbande Heusweiler und ihre Vereinigung
mit der von der Bürgermeisterei Dudweiler abzutrennenden
Bemeinde Fischbach zu einer eigenen Bürgermeisterei zu
befürworten.
VII. Den Gemeinden Sulzbach, Hilschbach und Guichen⸗
hach wurden die von denselben in 1900 erhobenen Wander⸗
lagersteuerbeträge von je 30 Mark überwiesen.
VIII. Zur Errichtung einer Rebendesinfektionsanstalt
wurde der von dem erforderlichen Kostenbetrage auf den
Kreis Saarbrücken entfallende Antheil von 30 Mark zur
Verfügung gestellt.
IX. Zur Einrichtung einer Nahrungsmittel-Unter—
uchungsstation wurden dem Kreisausschuß für das laufende
and folgende Rechnungsjahr je 1000 Mark aus dem Be⸗
riebsfonds zur Verfügung gestellt und die weiteren Schritte
in der Angelegenheit uͤberlassen.
X. Als Mitglieder der Kommissionen, welche im Mobil⸗
machungsfalle bei nothwendig werdenden Abschätzungen in
Thätigkeit treten, wurden auf weitere 3 Jahre gemäß 8 33
des Gesetzes vom 13. Juni 1873 R.G.⸗Bl. S. 129 gewählt
und zwar
a) bei Ueberlassung von Zugthieren, Wagen
und Geschirren, sowie bei Lieferung von lebendem Vieh
88 38, 128 und 19):
1. Jolas Fritz sen, Fuhrunternehmer, St. Johann,
2. Dill Fritz, Rentner, hier,
3. Huppert Heinrich, Rentner, hier,
4. Dörr Wilhelm, Ackerer, Clarenthal,
5. Bosche Heinrich, Ackerer, Malstatt-Burbach,
6. Willach Otto, Gutsbesitzer, Luisenthal;
b) bei Ueberlassung von Grundstücken und
GBebäuden, sowie bei Gewährung von Feuerungsmaterial
und Lagerstroh (3*, 14 und 35):
            
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