Einer Aeußerung über die bisher gemachten Beobachtungen
auf gedachtem Gebiete sehe ich außerdem entgegen.
Saarbrücken, den 29. Mai 1900.
Der Königliche Landrath.
Aftw.: von Fidler.
In dem Verlag von Rich. Scholtz, Berlin N. W.,
Luisenstraße 36, sind Druckstücke von „Schutzmaßregeln bei
ansteckenden Krankheiten“, herausgegeben vom Verein der
Medizinalbeamten, käuflich zu haben, 100 Exemplare zu
3,50 Mark
NRach Rücksprache mit dem Herrn Kreis⸗Physikus em⸗
pfehle ich den Buͤrgermeistereien, solche für Typhus, Diphtherie,
Masern und Scharlach zu beschaffen und bei vorkommenden
Frankheitsfällen an die Angehörigen der Kranken zu vertheilen.
Saarbrücken, den 29. Mai 1900.
Der Königliche Landrath.
Aftw.: von Fidler.
Das Aushebungsgeschäft für den Kreis
Saarbrucken wird im ĩaufenden Jahre nach nachstehendem
Plane an den bezeichneten Tagen von Vormittags 8 Uhr
im Saale der Restaurateurin Wittwe C. Schuhmann
hierselbst abgehalten werden:
Freitag, den 22. Juni:
Vorstellung der als dauernd untauglich in Vorschlag
gebrachten und der zum Landsturm vorgemusterten Mann⸗
schaften.
Samstag, den 23. Juni:
Vorstellung der wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatz⸗
Reserve in Vorschlag gebrachten Ersatzpflichtigen der Jahr—
gäuge 1876, 1877 und 1878, sowie der wegen geringer
körperlicher Fehler bezw. wegen Mindermaaß aus den
Jahrgängen 1878, 1879 und 1880, und der wegen zeitiger
Uniauglichkeit zur Ersatzreserve vorgemusterten Militär⸗
pflichtigen der Jahrgänge 1877 und 1878 von Nr. 1 bis
einschließlich Nr. 186583 der alphabetischen Liste.
Montag, den 25. Juni:
Vorstellung der wegen zeitiger Untauglichkeit zur Ersatz⸗
Reserve in Vorschlag gebrachten Ersatzpflichtigen des Jahr—
gangs 1878 von Nr. 1554 bis Schluß der alphabetischen
Liste, sowie der Forstlehrlinge, Freiwilligen, vorweg Ein—
zustellenden und der vorzumerkenden Militärpflichtigen der
Jahrgänge 1873, 1876, 1877 und 1878 von Nr. hbis
inichtießlich Nr. 20 der alphabetischen Liste.
Dienstag, den 26. Juni:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1878 von Nr. 21 bis einschließlich Nr. 1800
der alvhabetischen Liste.
Mittwoch, den 27. Juni:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1878 von Nr. 1801 bis Schluß der alphabetischen
diste, fowie des Jahrganges 1879 von Nr. J bis einschließlich
Rr. 1620 der alphabetischen Liste.
Donnerstag, den 28. Juni:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1879 von Nr. 1621 bis Schluß der alphabetischen
Liste, sowie des Jahrganges 1880 von Loosnummer 1 bis
nschließlich 680
Samstag, den 30. Juni:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1880 von Loosnummer 681 bis Schluß und
der als überzählig vorgemusterten Militärpflichtigen des
Jahrganges 1878.
Montag, den 2. Juli:
Vorstellung der Mannschaften in den Beilagen Ju(die
zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften),
Zer Mannschaften in den Beilagen Il (die zur Zeit des
Aushebungsgeschäftes noch vorläufig beurlaubten Rekruten),
der Mannschaften in den Beilagen III (die zum einjährig—
freiwilligen Dienste Berechtigten, welche wegen häuslicher
Berhältnisse ihre Befreiung von der aktiven Dienstpflicht
heantragen, oder von den Truppen bezw. Marinetheilen
abgewiesen worden sind).
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende, den
oorbezeichneten Kategorien angehbörende Militärpflichtige
werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen
Strafen, an den bezeichneten Tagen und dem angegebenen
Drte, Morgens 8 Uhr, sauber gewaschen und mit reiner
stleit ung versehen, zur Aushebung zu erscheinen; die
Loofungsscheine sind mit zur Stelle zu bringen.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein
bezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches durch die
Poͤlizeibehörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurtheilung der Reklamation ist erforderlich, daß
sämmiliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Erhaltung der
Familie gesetzlich verpflichteten Familienmitglieder männ⸗
sichen Geschlechts im Termine persönlich und puünktlich zu
erscheinen haben, damit deren Erwerbs—-, Arbeits⸗ bezw.
Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann; von den weiblichen
derartigen Familienmitgliedern alle diejenigen, von welchen
srgend ein Mangel ihrer Arbeius⸗, Erwerbs- bezw. Auf⸗
ächtsfähigkeit behauptet wird
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—
IX durch ein ärztliches Attest
ud durch Ättest der Ortsbehörde nachzuweisen. andernfalls
derartige Reklamationen als nicht zu beurtheilen, unnach
ichtig zuruückgewiesen werden müssen.
Zur Prufung gelangen sämmtliche Militär-Reklamationen,
nusgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies⸗
jährigen Musterungs-Geschäft auf ein Jahr aurückgestellt
wurden.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungs-Geschäftes wird mit Geldbuße bis zu 15 Mark
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen
für mehrmalige ortsüͤbliche Publikation dieser Bekannt—
machung und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß
— Termine Un—
wissenheit vorschützen kann.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom
19. April 1890 J.Nr. 1897u bezw. vom 24. Januar 1891
Vt.«J. Nr. 202 ersuche ich die Herren Bürgermeister, den
Hilitärpflichtigen welche ihres Standes Schneider, Schuster
oder Majschinenschlosser sind, aufzugeben, bei ihrer Gestellung
sum Aushebungsgeschäft ausführliche Zeugnisse über ihre
Leistungen und ihre Führung vorzulegen. sofern solche
aicht bereits beim diesjährigen Musterungs Geschäft ein—
gereicht worden sind.
Ferner werden die Herren Bürgermeister hierdurch er—
sucht. für die volizeiliche Neberwachung der zum diesiährigen