Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

90 —

Terminkalender für den Monat Juni 1900.

— —
A
22
555
* —
— —8—
A
2

Beamte,
welche
zu berichten haben.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
desgl.

desgl.

desgl.
H. Bürgermeister zu
Saarbrücken, Brebach
und Kleinblittersdorf.
Vorstände der Bienen
zuchtvereine (d. d. H
der H. Bürgermeister).
Sämmtl. H. Bürgermstr
der Landgemeinden.
Herren Bürgermeister
der Staͤdte.

4

—15.

Sämmtliche Herren
Standesbeamte.
Die H. Bürgermeister zu
Saarbrücken, St. Johann
Malstatt-⸗Burbach,
Brebach, Sulzbach und
Völklingen.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
Die Herren Bürgermeiste
zu Heusweiler und
Ludweiler.
Sämmtliche Herren
—AX
Saarbrücken.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.

10

15.

11
12

15.

20.

13

20.

X

20

15126.
16 25. b Gemeinde⸗Oberforste
JzV Saarbrücken.

Die Erledigung
anordnende
Verfügung.

15. Dezember 1860,
Nr. 5625.
19. August 1884,
Nr. 3273 und
20. Febr. 1895, Nr. 941
19. Juni 1896, Nr. 6727

9. Mai 1889,
JNr. 1042 M,
j2. April 1893,
JeNr 1755 M.

6. Febr. 1891, Nr. 999
2. August 1893,
Nr. 9086.

2. Juli 1895, 2273 K. A

20. März 1897, K. A. 1200
27. Mai 1898, K. A. 2020

6. Sept. 1875, Nr. 4385
7. Juni 1894, J.⸗-Nr. 6624
23. August 1892,
Nr. 10751.

21. Oktober 1892,
Nr. 13137.
6. April 1894,
J.⸗Rr. 4031.

8. September 1883,
Nr. 3320 und
21. März 1885, Nr. 1168
7. Juni 1898, Nr. 6269

23. Nov. 1867, Nr. 6845
27. uipril 1871, Rir. 8881
2. Iul 1804 Rti 8343

Gegenstand.

Nachweisung über Baumpflanzungen an Gemeindewegen.

Nachweisung über die im Wege polizeilicher Strafverfügungen
erfolgten Bestrafungen wegen Zuwiderhandlung gegen
die Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Juli 1883.
Nachweisung verbotswidriger Einführung von Reben
und Anzeige derselben durch Steuerbeamte und Eisen⸗
hahnbehörden. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Nachtragslisten der als unabkömmlich zu bezeichnenden:
a) einzelnstehenden Volksschullehrer, Staats- und Gemeinde—
beamten, welche militärisch ausgebildet sind oder der
Ersatz-Reserve angehören;
nicht einzeln stehenden Volksschullehrer ꝛc., welche
militärisch ausgebildet sind oder der Ersatz-Reserve an⸗—
gehören. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen Monats.
Herkehr mit Blindreben. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)

Antrag auf Gewährung einer Kreisbeihülfe mit Bericht über
den Stand des Vereins.

Vorlage der Kassenübersichten für den Monat Mai.

Nachweisung über im abgelaufenen Monat ertheilte Erlaub—
nisse zum Betriebe von Wirthschaften und des Klein—
handels mit Branntwein (8 33 der Gewerbeordnung).
Anzeige des Bedarfs an Druckformularen für die Standes⸗
ämter.
Einreichung des Verzeichnisses der im abgelaufenen Kalender⸗
jahr behandelten Krankheitsfälle in öffentlichen Privat-Hrankenanstalten.


Herabminderung der durch polizeiliche Strafverfügungen fest⸗
gesetzten Strafen. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Einreichung der Kostenrechnungen über die vierteljährlichen
Lieferungen von Hafer, Heu und Stroh für Gendar⸗
merie⸗Dienstpferde.
Bedarf an Druckformularen zu den auf Grund des Gesetzes
vom 23. April 1883 wegen Uebertretungen zu er—
lassenden polizeilichen Strafverfügungen.
Anträge auf Unterstuͤtzung des Gemeindewegebaues aus Fonds
Aund B der Provbinzialverwaltung; für jeden Fonds
mit besonderem Berichte vorzulegen. (Fehlanzeige nicht
erforderlich.)
Zeitungsbericht.
Bericht über den Stand der Felder zwecks Festsetzung des
Zeitpunktes der Eröffnung der niederen Jaad.
            
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