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Der Herr Oher⸗Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 12. April d. Is. Nr. 6341 auf Grund des 84
des Reichsgesetzes Uber die Beurkundung des Personenstandes
und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 genehmigt,
daß Seitens des Bürgermeisters der Landbürgermeisterei
Suͤlzbach im Kreise Saarbrücken der bisherige Bureau⸗
vorsteher beim Magistrat in Osterburg i. A., Paul Christian
Nitze, zum besonderen Standesbeamten für den Standes—
amlsbezirk der Landgemeinde Sulzbach auf Widerruf er⸗
nannt werde.
Trier, den 28. April 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J V.: Banke
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat dem
—X—
Kreise Wiitlich die Erlaubniß ertheilt, behufs Aufbringung
der Mittel zum Neubau einer katholischen Pfarrkirche in
Buchholz eine Hauskollekte bei den katholischen Bewohnern
der Regierungsbezirke Aachen, Koblenz und Trier in dem
Zeitraum bis zum 1. Januar 1901 durch Deputirte abhalten
zu lassen.
Trier, den 23. April 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Der Herr Minister des Innern hat dem Marienkirchen⸗
Bauverein zu Mühlhausen in Thüringen die Genehmigung
ertheilt, zur Gewinnung der Mittel für die Vollendung der
Wiederherstellung der Marienkirche daselbst eine zweite —
letzte — Geldlotterie zu veranstalten und die Loose in der
ganzen Monarchie zu vertreiben. Es sollen 830000 Loose
zu je 3,80 Mk. ausgegeben werden und 17 5097 Gewinne im
Gesammtbetrage von 473 000 Mk. zur Ausspielung gelangen.
Trier, den 24. April 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Im Anschlusse an meine Bekanntmachung vom 22. März
). Is. (Kreisbl. Nr. 14) lasse ich nachfolgend eine vor—
äufige Berechnung der für das Etatsjahr 1900 aufzu—⸗
zringenden Provinzial- bezw. Kreisabgaben mit dem Er⸗
uchen an die Herrn Bürgermeister folgen, den hiernach auf
hre Bürgermeisterei entfallenden Betrag in 4 jähr—
ichen Raten für die drei ersten Vierteljahre in den
Monaten Juli, September und Dezember d. Is. porto—
und bestellgeldfrei an die Kreis-Kommunalkasse (Rech⸗
nungsrath Mielcke) hier zahlen zu lassen.
Die endgültige Vertheilung der Provinzialabgaben nach
Maßgabe des berichtigten Sollaufkommens an Steuern für
1900 wird Ende des Rechnungsjahres erfolgen und mit
dieser die Erhebung der 4. Rate bezw. der Ausgleich mit
den Abschlagszahlungen stattfinden.
Bemäß
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Steuersoll
pvon 1899
Antheil
Amlagen
(1100)
2 davon
ergiebt
(für
14 Jahr)
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5
Für die
Bürgermeisterei
Für
3/4 Jahr
zusammen
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Saarbrücken 268545 42 22 155 —
St. Johann 115904 92 31312 14
Malftati⸗Burbach 362960 51 29944 23
Brebach 105383 77 8694 15
Ddudweiler 86966 08 11299 68
Friedrichsthal 217073 — 8008 50
Bersweiler 471944 121434
weiler 31223 —33543
Kleinblittersdorf 177750 146643
Ludweiler 21038 1735 62
Püttlingen — 5513 76
Riegelsberg — 6179119
Zuhzbach — 12953 10
Völklingen II86 4ö 9785 43
Zusammen — ———— —
Saarbrücken, den 11. Mai 1900.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Aftw.: von Fidler.
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14
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Es haben sich Zweifel darüber ergeben, ob bei Ueber—
tretungen der Strafbestimmungen in 8 33 des Reichs-—
Militärgesetzes das Gesetz vom 23. April 1883 anwendbar,
bezw. ob der Erlaß polizeilicher Strafverfügungen au—
lässig sei.
Zur Beseitigung dieser Zweifel hat der Herr Minister
des Innern durch Erlaß vom 29. März d. Is. unter Auf—⸗
hebung des Erlasses vom 28. März 1877 (M.⸗Bl. S. 150)
bestimmt, daß bei Uebertretungen der hier in Rede stehenden
Art fortan regelmäßig die Festsetzung der Strafe im Wege
des amtsrichterlichen Strafbefehls gemäß 8 447 der Straf⸗
prozeßordnung durch Vermittelung der Staatsanwaltichaft
in Antrag gebracht wird.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich hiernach zu
verfahren.
Saarbrücken, den 11. Mai 1900.
Der Königliche Landrath.
J. A.: Graf von Luxbura.
Bekanntmachung.
Das diesjährige InvalidenPrüfungsgeschäft findet am
29. und 30. Mai d. Is. im Geschäftszimmer des Bezirks⸗
kommandos St. Johann (Landwehrplatz) statt. Hierzu haben
alle diejenigen Invaliden, denen die Pension nur zeitig, das
ist nicht über Ende Oktober 1900 hinaus, zuerkanmt ist,
zu erscheinen. Besonderer Gestellungsbefehl geht den be⸗
lreffenden Invaliden noch zu. Demfelben ist pünktlich Folge
zu leisten.
St. Johann, den 7. Mai 1900.
Nönigl. Bezirks-Kommando.
Bekanntmachung.
Die unter dem Viehbestande im Gehöft des Metzger—
meisters Heinrich Fischer, Lerchesflur hier, ausgebrochene
Maul⸗ und Klauenseuche ist erloschen. Die angeordneten
Schutzmaßregeln sind aufgehoben.
Saarbrücken, den 7. Mai 1900.
Die Polizei-Verwaltunq.