Erschemnt
jeden Montag.
Abonnements⸗
preis: v
jährlich 2 Mark, rels —
auswärts bei den ⸗
Postanstalten — *8*
2.50 Mark.
Saarbrücker
Insertions⸗
gebühren:
die 4gespaltene
Petitzeile
oder
deren Raum
10 Pfennig
Blatt.
Amtliches Anzeigeblatt für
den Kreis Saarbrücken.
Nr. I8.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Montag, den 30. April
1900.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den
Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 3/3igen
Staatsanleihe von 1890 über die Zinsen für die Zeit vom
l. April 1900 bis 31. März 1910 nebst Erneuerungscheinen
Anweisungen auf die folgende Reihe) werden vom 1. März
1900 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst,
Dranienstraße 92/94, geöffnet Vormittags von 9 bis 1 Uhr,
mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten
drei Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der
Staatspapiere am Schalter in Empfang zu nehmen
oder durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frankfurt
a / M. durch die Kreiskasse zu beziehen. Wer die Empfang—
nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich
oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen
Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinanwei—
sungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem
Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder
Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen
Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die
Kontrolle nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Erneuerungs⸗
scheine mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins⸗
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen
sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden
sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen
mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 15. Februar 1900.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
von Hoffmann.
Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat März 1900.
vaarbrücken. St. Nohann.
Weizen, guter Se
mittlerer
geringer
Roggen, guter
mittlerer
geringer
gute
mittlerer
geringe
guter
mittlerer
geringer .
Erbsen (gelbe) zum Kochen
Speise⸗ Bohnen (weiße)
Linsen.
Fß⸗Kartoffeln ..
Richt⸗Stroh
Krumm⸗,.
hen
Rindfleisch im Großhandel
von der Keule
vom Bauche
Schweinefleisch
Kalbfleish...
Hammelfleisch ....
Speck ger. (hiefiger)
Eßbutter..5
Eier — —
Weizenmehl Nr. 1, — 35
Roggenmehl, 27
Berstengraupen. 70
Berstengrütze. .. — 45
Buchweizen⸗Grütze. — 65
Hafergrütze . — 55
dirse 2 40
Reis, Java mittlerer .. 9) — 50
Kaffee, Java mittlerer roh. * 3 10
gelber gebrannter. 30 3 90
Speise⸗ Salz ⸗77 18 — 18
Schweine⸗Schmalz.. 434160 140
Trier, den 6. April 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski.
Der Herr Minister des Innern hat dem landwirtschaft⸗
lichen Vereine zu Frankfurt am Main die Erlaubniß ertheilt,
bei Gelegenheit der im Frühjahr und Herbst d. Is. dort
Wzußaltenden beiden Pferdemärkte ie eine öffentliche Ner—
4
4—