des einen oder anderen Gendarmen ist mir solches rechtzeitig
zu melden, damit ich noch einen Ersatz beordern kann.
Saarbrucken, den 22. März 1900.
Der Königliche Landrath,
Aftw.: von Fidler.
In neuerer Zeit ist die Frage von praktischer Bedeutung
geworden, wie sich die Behörden gegenüber dem Versand der
Asche von Leichen, die in Krematorien verbhraunt worden
sind, zu verhalten haben.
Vom gesundheitlichen Standpunkte erscheinen Vor sich ts⸗
maßnahmen bei sachgemäß vorgenommenen Verbrennungen
nicht erforderlich, da die organischen Leichenbestandtheile ein—
schließlich etwa vorhandener Krankheitserreger durch den
Verbrennungsvorgang sicher vernichtet werden und nur
trockene unorganische (mineralische) Stoffe d. h— Asche,
zurückbleiben. Immerhin wird aber aus praktischen Gründen
zu verlangen sein, daß der Versand in Behältnissen erfolgt,
die gut verschlossen sind.
Der Herr Reichskanzler hat deshalb die Regierungen
derjenigen Bundesstaaten, in welchen Leichenverbrennungs—
anstalten bestehen, ersucht, die Verwaltungen dieser Anstalten
anzuhalten, für die Verpackung der zum Weitertransport
bestimmten Asche in gut verschüeßbaren Behältnissen Sorge
zu tragen.
Was die Aschentransporte aus dem Auslande betrifft,
so ist den Kaiserlichen Konsularbehörden eröffnet worden,
daß es sich zur Vermeidung von Weitläufigkeiten an der
Grenze empfiehlt, den Sendungen ein ihren Inhalt beglaubigen⸗
des konsularisches Attest beizufügen und auf die Verwendung
eines gut schließenden Behältnisses bedacht zu sein.
WVen Aschentransporten werden hiernach, sofern sie von
inländischen Verbrennungsanstalten ausgehen oder sofern sie
vom AÄuslande eintreffen und mit einem konsularischen
Begleitattest des bezeichneten Inhalts versehen sind, vom
gesündheitlichen Standpunkte aus Beschränkungen nicht auf⸗
zuerlegen sein. Insbesondere finden die Vorschriften über
Leichentransporte und über die Ausstellung von Leichenpässen
auf Aschentransporte nicht Anwendung. Den Polizei⸗
verwaltungen des Kreises gebe ich hiervon zur Beachtung
Kenntniß.
Saarbrücken, den 23. März 1900.
Der Köonigliche Landrath,
Aftw.: von Fidler.
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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Auf Grund der Vorschriften des Artikels 12, 8 2 des
Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
habe ich heute
a) saͤmmtliche Königliche Bergwerksdirektoren je für den
Bereich der ihnen unterstellten Königlichen Berq—
inspektion,
den Justitiar der Bergwerksdirektion zu Saarbrücken,
insoweit die Interessen der Königlichen Bergfaktorei
Kohlwaage zu St. Johann und des Hafenamtes zu
Malstatt in Betracht kommen, sowie im Falle der
Verhinderung eines der unter a bezeichneten
zu Urkundsbeamten behufs Beurkundung von Verträgen
bestimmt, bei welchen die Königliche Bergverwaltung als
Partei auftrut und sich der eine der Vertragschließenden
erpflichtet, das Eigenthum an einem in Preußen liegenden
Grundstück zu übertragen.
Saarbrücken, den 15. März 1900.
Der Vorsitzende der Königlichen Bergwerksdirektion.
Vogel, Geheimer Bergrath.
Bekanntmachung.
Nach Mittheilung der Verlagsbuchhandlung von J. Stahl
in Arnsberg ist die von der Königlichen Regicrung zu Trier
empfohlene Anleitung zur Ertheilung des Gesangunterrichts
von Koch gänzlich vergriffen und wird nicht mehr neu
aufgelegt. Än Stelle dieses Büchleins ist die Gesanglehre
von Zimmermann getreten.
An die Herren Ortsschulinspektoren ⁊c.
Saarbrücken, den 14. März 1900.
Königliche Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius.
Der Dampfkessel Ueberwachungsverein für
den Regierungsbezirk Trier beginnt seine Thätigkeit
am 1. April dieses Jahres und ist von doa ab für sämmt—
liche Dämpfkessel des Regierungsbezirks, aus—
schließlich der fiskalischen, zuständig.
Der Oberingenieur des Vereins und zwei Assistenten
haben ihren Wohnsitz in Saarbrücken. Von dort aus findet
die Ueberwachung der Dampfkessel und Dampffässer aus den
Kreisen Saarlouis, Saarbrücken, Ottweiler und St. Wendel
statt. Alle die Ueberwachung und das Genehmigungsver⸗
fahren betreffende Schreiben aus den bezeichneten Kreisfen
vollen daher gefälligst gerichtet werden:
An den Dampfkessel-Reberwachungs-Verein
zu Saarbrücken.
Die Ueberwachung der Dampfkessel und Dampffässer
aller übrigen Kreise (Vlerzig, Saarburg, Trier Stadt, Trier
Land, Bitburg, Wittlich, Prüm, Daun und Bernkastel) findet
durch den Vereinsingenieur statt, der seinen Wohnsitz in Trier
hat. Alle die Ueberwachung und das Genehmigungsverfahren
hetreffenden Schreiben aus diesen Kreisen wollen dahber
zefälligst gerichtet werden:
An den Dampfkessel-Ueberwachungs-Verein
zu Trier.
Trier, den 12 März 1900.
Dampfkessel-NeberwachungsVerein.
Der Vorsitzende des Vorstandes:
Dr. Bittmann, Regierungs- und Gewerberath.
Bekanntmachung.
Unter dem Geflügelbestande des Gastwirthes Daniel
Uhl von hier wurde die Geflügelcholera amtlich festgestellt.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.
Ludweiler, den 12. März 1900.
Der Bürgermeister
W. Voller.
Saarbrücken, den 2. April 1900.
Der Könialiche Landrath, Aftw. von Fidler.
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Dedesion des 1tlichen Theila Drnck und Morsag non Gohrider Sofor in Sagarhrücken