Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bläatt.

Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 14
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Montag, den 19. März

1900.

bringen, widrigenfalls die Anweisung derselben bis nach
Beendigung der Kassen-Abschlußorbeiten des Rechnungsiahres
(18. Mai) ausgesetzt werden muß.
Trier, den 22. Februar 1900.

Der Wittwe Johann Haßdenteufel, Elisabeth geb. Fischer
und ihren Kindern Georg, Veter und Anna Haßdenteufel
in Püttlingen, habe ich auf Grund des Allerhöchsten Erlasses
vom 12. Juli 1867 die Führung des Familiennamens
Haß gestattet.
Dies wird hierdurch unter Hinweis auf Titel 2 des
GBesetzes über die Vornamen- und Namensänderungen vom
1. April 1803 zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Trier, den 28. Februar 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Unter dem Viehbestande im Gehöft des Metzgermeifters
Heinrich Fischer, Lercheeflur 6 hier, ist die Maul- und
Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die erforderlichen
Schutzmaßregeln find angeordnet.
Saarbrücken, den 18. März 1900.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Feldmann

Dem Apotheker Gustav Ludwig Helmbach aus Saar—
brücken ist die Genehmigung zur Fortführung der von ihm
käuflich erworbenen Treffon'schen Apotheke in Sulzbach,
Kreises Saarbrücken, ertheilt worden.
Trier, den 27. Februar 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.

Bekanntmachung.
Um eine Einheitlichkeit für alle Schulen herzustellen,
wird hierdurch festgesetzt, daß die diesjährige Schulentlassung
am Samstag, den 7. April, nach Schluß des vormittägigen
Unterrichts stattzufinden hat.
Saarbrücken, den 12. März 1900.
Königliche Kreisschulinspektion J und I.
Ewald. Mylius

Bekanntmachungen der Königl. Regierunag.

Bekanntmachung,
betreffend die Mufräumung der Rückstände vor dem Kassenabschlusse
des Rechnungsjahres.
Vor dem bevorstehenden Kassen⸗-Abschlusse des Rechnungs⸗
jahres werden sämmtliche zu unserem Geschäftsbereich
gehörenden Kassen insbesondere die Kreis- und Forstkassen
erinnert, die etwaigen Einnahme-⸗ Rückstände aus früheren
Jahren ohne Verzug und die Gefälle des laufenden Rechnungs⸗
jahres zur Verfallzeit, einzuziehen und die erhobenen Beträge
an die vorgesetzte Kasse abzuführen, die als uneinziehbar sich
herausstellenden Beträge aber zu den vorgeschriebenen Fristen
zur Niederschlagung anzumelden.
Zugleich erinnern wir diejenigen Personen, welche an
die Königlichen Kassen Zahlungen zu leisten haben, solche
zur Vermeidung von Zwangsmaßregeln rechtzeitig abzuführen
und fordern auch sämmtliche Beamten, Ruhegehaltsempfänger
und sonstige Empfangs-Berechtigte auf, die für das laufende
Rechnungsjahr ihnen zustehenden festen Beträge zur Verfall⸗
zeit bei den betreffenden Königlichen Kassen zu erheben, sowie
alle diejenigen, welche bei den uns untergeordneten Kassen
Gebühren für amtliche Verrichtungen zu beziehen oder
Forderungen für Lieferungen und dergl. zu machen haben,
veranlaßt werden, deren Auszahlung bis spätestens den
10. April d. Is. in vorschriftsmäßiger Weise in Antrag zu

Bekanntmachung.
Von den Anleihescheinen der Stadt Malstatt Burbach
vom 2. Janunar 1888, 1. Juli 1888, 1. November 1888,
2. Januar 1889, 1. Oktober 1891 und 1. Juli 1893 sind
ausgeloost und werden hiermit gekündigt:
Buchstabe B zu 600 Mk.
Nr. 2, 10, 64, 189, 191, 202, 220, 256, 271, 277, 296.
319, 363 und 368.
Buchstabe C zu 200 Mk.
Nr. 5, 15. 27, 46, 64, 79, 82, 87, 92, 101, 103. 108.
109 und 117.
Die Rückzahlung findet gegen Einsendung der Schuld⸗—
scheine nebst den nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsschein—
Anweisungen am 1. Juli 1900 bei der hiesigen Stadt—⸗
kasse statt.
Von letzterem Tage ab hört die Verzinsung der aus⸗
geloosten Anleihescheine auf.
Malstatt-Burbach, den 23. Oktober 1899.
Der Bürge'ermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete Koehl.
            
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