2.6
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
aufgenommen, welche die Zurücklegung einer mindestens
fünfjährigen erfolgreichen Beschäftigung als Lehrling, Geselle
»der Gehülfe im Hufschmiedegewerbe nachzuweisen vermögen.
Ausnahmen können in besonderen Fällen von der ständigen
Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zugestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
dor Beginn des Kursus an die ständige Aufsichtsbehörde
der Lehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der Schmiede—
Innung zu Trier, Schmiedemeister A. Nusbaum, Pferde—
narkt Nr. 5 hierselbst, zu richten, welche über die Aufnahme
zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler werden gleichzeitig nicht auf⸗
zenommen.
Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Wochen. Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
dessen Schluß jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungs—
behörde für Hufschmiede anberaumten, in dem Amisblatt
bekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die—
ielben selbst zu sorgen.
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche
bei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets
steigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
Lehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 4. Dezember 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: Spring.
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom
7. Juli d. Is. (Amtsblatt Seite 292) bringe ich hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß, daß die Erhebung von Brücken—
geld auf der Saarbrücke zwischen Völklingen und Wehrden
mit dem 1. Januar 1901 aufhört.
Trier, den 6. Dezember 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Terminkalender für den Monat Januar 10901.
2422
—A
2
— 2
—
2
— *
7 53
5 8
5 348
10
11
Beamte, Die Erledigung
welche anordnende
zu berichten haben. Verfügung.
16. Februar 1891, Nr. 999
3. Januar 1890, Nr. 33
Die Herren Bürgermeister 6. März 1893, J.Nr. 2687
— ——
jann u. Malstatt-Burbach
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
Die Herren Kataster⸗
Kontroleure.
28. Januar 1895, Nr. 1199
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
desgl.
15. August 1892, Nr. 10338
20. April 1806. Rr. 4528
23. April 1806, Rir. 4819
16. Rov 1806. Rr. 12684
herr Kreisphysikus hier.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
Die Herren Bürgermeister
der Landgemeinden.
Die Herren Bürgermeiste,
der Stadte.
2. April 1895, K. A. 1840
u. 4. Febr. 1896, K. A. 479
20. März 1897, K. A. 1200
27. Mai 1898, R. A. 2020
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
O.Februar 1899, Nr. 1394
Gegenstand.
Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen Monats.
Nachweisung über den Stand der Influenza unter den Pferden
im abgelaufenen Jahre. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Bericht über die gemäß 8 6 der Polizeiordnung betr. die
Reinigung und Spülung der Trinkgefäße in den
Schank- ünd Gastwirthschaften gemachten Ausnahmen.
Anträge auf Prämien:
a) an Gemeinden zu Obstbaumpflanzungeu überhaupt,
b) für Anlegung von Obstbaumschulen,
c) an Lehrer und Beamte für besondere Bemühungen um
Hebung der Obstbaumzucht,
für Ermittelung von Baumfrevlern auf Gemeinde—
straßen. (Fehlanzeige nicht erforderlich)
Einreichung der neuen Gebäudebeschreibungen gemäß 8 26
der Anweisung 111 vom 21. Februar 1896 für das
Verfahren bei der Fortschreibung der Gebändesteuerrollen.
Ergebniß der Fleischbeschau für das verflossene Halbiahr—
Ab- und Zuzug von Ausländern im abgelaufenen Vierteljahr.
Bericht über die zur Kenntniß gelangten Vergiftungen durch
Sublimatpastillen. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
hreishundesteuer⸗ und Betriebssteuer-Ablieferung.
Vorlage der Gemeindekassen-Uebersichten vro Dezember v. Is.
Nachweisung über die im abgelaufenen Monat ertheilten Er⸗
laubnisse zum Betriebe von Wirthschaften und des
Kleinhandels mit Branntwein. Gehlanzeige nicht
erforderlich.)
Nachweisung der Explosionen und Brände in der Erplosiv⸗
industrie.