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Kontrolplatz: Am Bürgermeistereigebäude in Püttlingen.
Dieustag, den 13. November 1900, nachmit⸗
tags 4 Uhr:
Ortschaften: Püttlingen, Ritterstraße.
—XDD—
Peittwoch, den 14. November 1900, nachmit⸗
un 41/3 Uhr: Jahresklassen 1893, 1894,
—1895.
Donnerstag, den 15. November 1900, nach⸗
mittags 493 Uhr:
a) Offiziere ꝛc.,
b) Mannschaften, Jahresklassen 1896, 1897,
—1898 1899, 1900.
Ortschaften: Dudweiler, Camphausen, Fisch⸗
bach, Herrensohr, Jägerefreude.
Auf dem Marktplatz in Völklingen.
Donnerstag, den 15. November 1900, vor⸗
8 9 Uhr: Jahresklafsen 1893, 1894.
1895.
Freitag, den 16. November 1900, vormit—
tags 9 Uhr:
a) Offiziere ꝛc.,
d) Mannschaften, Jahresklaffen 1896, 1897,
1898, 1899, 1900.
Ortschaften: Völklingen, Fürstenhausen,
Beislautern, Wehrden.
Vor der Wirtschaft Kuhn in Kleinblittersdorf.
Freitag, den 16. November 1900, nachmit⸗
iags 4 Uhr.
Ortschaften: Kleinblittersdorf, Auersmacher,
Hanweiler, Rilchingen.
Militärpaß und Führungszeugnis sind mit
zur Stelle zu bringen.
Das Mitbringen von Stöcken und Schirmen zur Kon⸗
trolversammlung ist verboten.
Diejenigen Mannschaften, deren Wohnorte im Vor—⸗
stehendem nicht benannt sind, haben mit der Gemeinde, zu
der ihr Wohnort gehört, auf den für diese bestimmten Kon—
trolplatz zu erscheinen.
ann wegen der Kuürze der Zeit die Befreiung nicht
vor der Kontrolversammlung nachgesucht werden, so ist zur
Entschuldigung des Ausbleibens ein die Hinderungsgründe
bescheinigendes Attest der Orts- oder Volizeibehörde nach
dem Kontrolplatz zu schicken.
Wer ohne genügende Entschuldigung fehlt,
sowie Zuspaätkommen, wird mit Arrest bestraft.
St. Johann, den 15. Oktober 1900.
Konigliches Bezirks-Kommando.
Reinhardt,
Oberstleutnant z. D. und Kommandeur
des Landwehrbezirks St. Johann
Kontrolplatz:
Im Anschlusse an die vorstehende Bekanntmachung des
Röniglichen Bezirks-Kommandos werden die Herren Bürger—
meister des Kreises ersucht, die Abhaltung der Herbst—
Kontrolversammlungen in den einzelnen Gemeinden in orts—
üblicher Weise wiederholt bekannt machen zu lassen.
Zugleich beauftrage ich hiermit die Gendarmen, sich auf
den Konlrolplätzen ihres Patrouillenbezirkes zur Dienstleistung
bei Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung punktlich
einzusinden. Auf jedem Kontrolplatze müssen mindestens
zwei Gendarmen anwesend sein. Im Falle der Verhinderung
des einen oder anderen Gendarmen ist mir solches rechtzeitig
zu melden, damit ich noch einen Ersatz beordern kann.
Saarbrücken. den 17. Oktober 1900.
Der Königliche Landrath,
J. A.: Graf von Luxburg.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 24. v.
Mts. Nr. 7318, betreffend die Verwendung des Piktolins
zur Vertilgung von Ratten und sonstigem Ungeziefer, ersuche
ich die Herren Bürgermeister des Kreises, mir über den
Erfolg etwaiger Versuche bis zum 5. k. Mts. Mittheilung
zugehen zu lassen.
Saarbrücken, den 17. Oktober 1900.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
Nachweisung
der seitens der Gemeinden für das Rechnungsjahr 1900 zu
entrichtenden Beiträge zur Elementarlehrer-Wittwen- und
Waisenpensionskasse des Kreises Saarbrücken.
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— 3 —
*
—
*—
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Bürgermeisterei.
Vorhandene Jahresbeitrag
Lehrer⸗ der Gemeinden
pro Lehrer⸗
stellen. sNee 12M
25 312
33 396
44 528
29 348
30 360
13 156
1 132
26 312
5 60
14 168
26 312
21 — 252
28 336
39 468
Summas 345 4140
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 6. November
1889, J.-Nr. 12552, werden die Herren Bürgermeister ersucht,
für alsbaldige Ablieferung der Jahresbeiträge der Gemeinden
an die hiesige Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenpension⸗
fasse (Rendant Herr Kreisrentmeister. Rechnungsrath Saur
hier) Sorge zu tragen.
Saarbrücken, den 19. Oktober 1900.
Der Königliche Landrath,
J. A.: Graf von Luxburg
Saarbrücken.
St. Johann.
Malstatt-Burbach.
Brebach. ..
Dudweiler ..
Friedrichsthal
Bersweiler.
Heusweiler..
Kleinblittersdor
Ludweiler.
Püttlingen.
Riegelsberg
Sulzbach.
Völklingen.
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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Um auch unbemittelten Angehörigen der in Ostasien
dehenden Mannschaften der Armee, und Marine, sowie des
Personals der freiwilligen Krankenpflege in dringenden
Fällen den telegraphischen Verkehr zu ermöglichen, habe ich
die zur freiwilligen Krankenpflege berechtigten Organisationen,
die deutschen Vereine vom Rothen Kreuz und die Ritterorden.