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.. Personen, welche das Gewerbe eines Vermittelungs⸗ treffenden Eintragungen nicht schon vor Erledigung des
agenten für Immobiliarverträge betreiben (Immobilien⸗ Auftrags zu bewirken gewesen wären.
makler), sind verpflichtet, Geschäfisbücher nach den bei— 55 Für die ordnungsmäßige Führung der Geschäfts—
Jefügten Formularen A und B zu führen. bücher ist der Vermittelungsagent auch dann persönlich ver—
2. Die Bücher müssen dauerhaft gebunden und mit antwortlich, wenn er sie einem Dritten übertragen hat.
fortlaufenden Seitenzahlen versehen sein; sie sind vor ihrer 6. Die Vermittelungsagenten sind verpflichtet, die Ge—
Ingebrauchnahme von der Ortspolizeibehörde unter Be— schäftsbücher, sowie alle auf ihren Geschäftsbetrieb bezüglichen
Jlaubigung der Seitenzahl abzustempeln. In den Büchern Schriftstücke auf Erfordern der Ortspolizeibehörde in deren
dürfen weder Rasuren vorgenommen noch Eintragungen un— Diensträumen zur Einsicht vorzulegen und jede über den
leserlich gemacht werden. Geschäftsbetrieb verlangte Auskunft wahrheitsgetreu zu er—
In dem Geschäftsbuch A für abgeschlofssene theilen.
Beschäfte ist in Spalte 2 anzugeben, wer bei dem Geschäft 7. Geschäftsbücher, welche nicht mehr benutzt werden
als Käufer oder Verkäufer, wer als Gläubiger oder Schuldner sollen. sind unter Angabe des Datums abzuschließen, der
hetheiligt gewesen ist und wer von ihnen dem Vermittelungs- Ortspolizeibehörde zur Bestätigung des Abschlusses vorzulegen
Agenten den Auftrag ertheilt hat. und sodann zehn Jahre aufzubewahren. Nach dem Abschlusse
In die Spalte 80 sind nur solche Angaben aufzunehmen, duürfen weitere Eintragungen in die Geschäftsbücher nicht
welche für die Beurtheilung der von dem Vermittelungs- mehr gemacht werden.
Ageuten entwickelten Vermitilerthätigkeit dienlich sind. Dasselbe gilt, wenn der Geschäftsbetrieb eingestellt wird.
4. In dem Geschäftsbuche B für schriftliche 8. Diese Bestimmungen treten am 1. Oktober 1900
Aufträgge ist in Spalte set — 8 in Kraft.
durch die Vermittelung des Geschäfts lediglich ein Hinweis Iusi
eb entsprechende laufende Nummer des Schemas A Bezlin den 95 Juli 800.
aufzunehmen; es bedarf in diesem Falle auch einer Aus— Der Minister für Handel und Gewerbe.
ültung der Spalten 7 und 8 insoweit nicht, als die be— In Vertretung: Lohmann.
A. Schema zu dem Geschäftsbuch für abgeschlossene Geschäfte.
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Name, tZeitpunkt
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des Art des
“ Geschäfts, vermittelten
Ah⸗ J
Vertrag⸗ —* Geschafts).
ichließenden. ufses
Wesentlicher Inhalt
des vermittelten Geschäfts
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Gegen⸗
stand.
Betrag
des Kauf⸗
preises
oder der
Hypotbek
Sonstige
mesentitche
Be⸗
dingungen
des
Beschäfts.
Erhobene Gebühren
Kostenvergütungen,
oder
Kostenvorschüsse,
gesondert nach
Art und Betrag.
Empfangene
Werthpapiere, Baar⸗
geldbeträge, Urkunden
u. dergl.
Schuldverschreibungen,
Wechsel, Pläne,
Zeichnungen u. s. w.)
unter näherer Bezeichnung
der einzelnen Gegenstände
—
Be⸗
merk⸗·
ungen.
x J „Kauf“ Mr Tausch“ eines Brundstucks, „Beschaffung“ oder Begebung“ der Hnpothek.
B. Schema zu dem Geschäftsbuch für schriftliche Aufträge.
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2
3
5
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8
S
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Datum
des
Eingangs
des
Auftraqs.
Name,
Stand und
Wohnort
des
Auftrag⸗
gebers.
Inhalt
und Art
Datum
der
Erlediqung.
Art
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—
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8
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des
Auftraqgs.
der
Erledigung
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Bekanntimachung, die Prüfung der Hufschmiede betreffend
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amtsblatt—
hekanntmachung vom 11. April 1885 S. 120) ist eine Prüfung
auf den 26. November 1900
inbernumt worden.
9
Erhobene Gebühren.
Kostenvergütungen
oder
Kostenvorschüfse,
gesondert nach
Art und Betrag.
Empfangene Werth⸗
papiere, Geldbeträge,
Urkunden u. dergl.
Schuldverschreibungen
Wechsel, Pläne,
Zeichnungen u. s. w.)
unter naͤherer
Bezeichnung der
einzelnen Gegenstände
4*
merkungen
Hufschmiede, welche den selbstständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.-S. S. 805) erforderliche
Prüfungszeugniß zu erwerben beabfichtigen, werden hiermü
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prüfung bei dem
Vorsitzenden der Prüfungsbehörde, dem Königlichen
Departementsthierarzte Dr. Steinbach hier, unten
Einreichung des Geburtsscheines, etwaiger Zeugnisse
iber die erlangte gewerbliche Ausbildung, sowie unter