Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

J

bracht worden, die für eine sachverständige Erhaltung und
Bearbeitung der Funde zu sorgen haben.
Ich ersuche deshalb, mit allem Nachdruck dahin zu
wirken, daß von sämmtlichen in Betracht kommenden Funden,
die auf Grundstücken von Zivil- oder Kirchengemeinden ge—
macht werden, mir alsbald Mittheilung zugeht, damit ich
in die Lage gesetzt werde, die zur Erhaltung und wissen—
schaftlichen Erforschung der Fundstücke erforderlichen Maß⸗
nahmen in die Wege zu leiten. Ein Gleiches gilt bezüglich
aller auf staatlichen Grundstücken gemachten Funde.
Aber auch, wenn Alterthumsfunde auf Grundstücken
gemacht werden, welche im Eigenthum von Privatpersonen
stehen, erscheint eine Anzeige an mich dringend erwünscht,
damit durch Mittheilung an geeignete Sachverständige für
die Ausnützung des Fundes durch die Wissenschaft Sorge
getragen und einer Zersplitterung der Fundstücke dadurch
vorgebeugt werden kann, daß deren etwaiger Erwerb durch
das hiesige Provinzialmuseum ermöglicht wird. Eine solche
Mittheilung liegt übrigens auch im wohlverstandenen
Interesse derjenigen Personen, in deren Grundstücke die
Funde gemacht werden und ebenso im Interesse der Finder,
da das Provinzialmuseum wegen seines Interesses am
Fundort bestrebt sein muß, alle im Regierungsbezirke ge—
machten Funde, welche von Bedeutung sind, zu erwerben.
Das Museum wird deshalb durchweg auch höhere Preise
zahlen, wie andere Museen und vor allem wie Händler,
welch' letztere das nichtsachverständige Publikum in ihrem
Privatinteresse auszunützen suchen. Der Finder und
Grundstückseigenthümer thut deshalb gut, wenn er alsbald
nach Bloslegung von Alterthumsfunden die Grabungen
einstellt und für thunlichst schleunige Benachrichtigung des
Museums-Direktors durch Mittheilung an mich Sorge trägt.
Bevor sodann von dem Museums Direktor Anleitungen
bezüglich der Fortsetzung der Grabungen gegeben sind, wird
diese nicht zu veranlassen sein da die Untersuchung der Um—
gebung. in welcher das Fundstück seinen Platz gehabt hat,
unter sachverständiger Leitung eine weit reichere Ausbeute
gewährleistet, als die Beendigung der Grabungen ohne Zu—
ziehung von Sachverständigen. Durch genaue Feststellung
der Umgebung des Lagerplatzes des Fundstücks wird des
Letzteren Werth unter Umständen auch nicht unerheblich
erhöht.
Als Fundgattungen, welche im hiesigen Bezirke nicht
selten sind, seien hervorgehoben:
1. Vorgeschichtliche Gräber, welche entweder
durch aufgeworfene Hügel kenntlich sind oder flach unter
der Erde liegen. Sie enthalten meist noch ohne Drehscheibe
angefertigte Gefäße uud Gegenstände aus Bronze und
Eisen. Die Gefäße sind in der Regel sehr zerdrückt, aber
bei dem archäologischen Interesse, welches sie bieten, müssen
alle Scherben sorgfältig aufbewahrt werden. Auch die
Eisengegenstände sind meist so morsch, daß bei ihrer Hebung
größte Sorgfalt erforderlich ist. Die Bronzegegenstände
nehmen in der Erde einen grünen Ueberzug an, welcher
von den Alterthumskennern sehr geschätzt wird; die Finder
pflegen in dem Glauben, daß sich unter dem grünen leber—
zug Gold (welches niemals den geringsten Ueberzug annimmt)
berge, diesen Ueberzug zu entfernen und dadurch die Gegen—
stände sehr zu entwerthen. Bei der Ausgrabung vor—
geschichtlicher Gräber sind bezüglich der Bestattungsart so
viele schwierige Beobachtungen anzustellen, daß bei diesen
in noch höherem Maße als sonst die Zuziehung eines
Fachmannes erforderlich ist.

2. Vorgeschichtliche Wohnstätten. Sie be—
stehen immer aus in die Erde eingetieften Gruben, auf
deren Sohle meist Reste des Heerdes und Scherbenmassen
liegen und Spuren starken Feuers zu erkennen sind. An
Betriebsstätten großer Lehm-Thon⸗ und Sandgruben ist
am ehesten Gelegenheit, derartige Mohngruben aufzufinden.
3. Römisches Mauerwerk, welches meist durch
zahlreiche danebenliegende Ziegel- und Estrichstücke und
Topfscherben zu erkennen ist. Werden Mauern von mehr
als einem Meter Stärke aufgefunden, so verdienen sie ganz
besondere Aufmerksamkeit, weil sie in der Regel zu einem
öffentlichen Gebäude oder zu einem sehr stattlichen Privat⸗
haus gehören.
4. Römische Gräber, kenntlich an dem gut ge—
drehten einfarbigen, (gelb, schwmarz, roth), ziemlich hart
gebrannten, nur sehr selten glasirten Thongeschirr. Sie
enthalten entweder die Asche des Verstorbenen oder inner—
halb von Plattenumstellungen oder steinernen oder hölzernen
Särgen (von letzteren sind meist nur noch die Nägel vor—
handen) die ganzen Skelette.
5. Steinbilder und Inschriften aus römischer
Zeit, von denen die ersteren Götter der alten Mythologie
und Bilder aus dem täglichen Leben darstellen, letztere
immer mit großen lateinischen Buchstaben geschrieben sind
und niemals eine Jahreszahl enthalten.
6. Gräber des 5.—28. Jahrh. u. Chr., welche
neben bestatteten unmittelbar unter der Erdoberfläche liegenden
Leichen lange eiserne Messer, Aexte, Schnallen und bunte
Perlen enthalten.
7. Münzen der vorrömischen, römischen, mittel⸗
alterlichen und neueren Zeit. Von den nachrömischen
Münzen interessiren das Provinzialmusenm namentlich die
des Kurfürstenthums Trier. Auch bei den Bronzemünzen
ist aus dem unter Nr. 1 angegebenen Grund das Pußgzen
zu unterlassen.
Ich ersuche Sie, die Ihnen unterstellten Beamten mit
entsprechender Anweisung und Belehrung zu versehen.
Trier, den 17. Dezember 1899.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.
An die Herren Landräthe des Bezirks.

Vorstehende Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten
zu Trier vom 17. Dezember v. Is. bringe ich hiermit zur
zffentlichen Kenntniß.
Saarbrücken, den 6. Januar 1900.
Der Königliche Landrath.
Aftw.: von Fidler

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Saarbrücken, den 16. Januar 1900.
Der Königliche Landrath.
Aftw.:! von Fidler.

2.
            
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