Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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der Transport-, Unfall-, Haftpflicht- und Rückversicherung auch
die Einbruch-⸗ und Diebstahl⸗Versicherung zu betreiben.
Trier, den 3. August 1900.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.

Der Regierungs-Assessor von Kesseler aus Düsseldorf
ist mit der kommissarischen Verwaltung des Landrathsamts
im Kreise Bitburg beauftragt und am 17. d. Mts. in sein
neues Amt eingeführt worden.
Trier, den 20. Auqgust 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bei dem in der Nacht vom 1. bis 2. Auqgust auf der
Gemeindekasse zu Sulzbach stattgefundenen Einbruchsdieb—
stahl sind die an nachstehende Personen für das Kalender—
jahr 1900 ertheilten Wandergewerbe- und Gewerbscheine ge—
stohlen worden:

Schein⸗Nr. Steuersatz
Köhl Georg Ehefrau zu Hühner— Mark
teldddd... 1 1509 6
Schmidt Martin Ehefrau zu
Sulzbach..42831 48
Baumüller Friedrich zu Sulz⸗
—R 24
Leiner Heinrich zu Sulzbach .. 2836 48
Nachdem den Genannten eine zweite Ausfertigung er—
theilt worden ist, werden die Scheine Nr. 1509, 2831,
2833 und 2836 hiermit für ungültig erklärt.
Trier, den 17. August 1900.

J.

Bekanntmachungen des Kal. Landrathsamtes.

Zwei auswärtige städtische Sparkassen sind vor Kurzem
durch Betrug des Bürgermeisters einer andern Stadt, welcher
bei ihnen Namens seiner eigenen Stadtgemeinde zwei Dar—
lehen aufgenommen hat, empfindlich geschädigt worden. Der
Bürgermeister hat diese Anleihen, welche vom Bezirksausschusse
ohne Angabe, wo das Geld entliehen werden sollte, genehmigt
waren, zunächst bei der eigenen städtischen Sparkasse, sodann
aber nochmals bei 2 anderen städtischen Sparkassen entliehen,
indem er deren Verwaltungen Abschrift des Beschlusses des
Bezirks-Ausschusses übersandt und die Unterschrift des Bei⸗
geordneten gefälscht hat. Der Betrug stellte sich heraus,
als nach dem Tode des Bürgermeisters eine der Sparkassen
die Stadtgemeinde an die Zahlung der fälligen Zinss und
Amortisationsrate erinnerte.
Die Sparkassen des Kreises werden hiervon in Kenntniß
gesetzt und ihnen insbesondere bei Kreditgewährung an entfernte
Stellen Vorsicht anempfohlen.
Saarbrücken, den 16. August 1900.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
von Fidler.

Im Amisblatt der Königlichen Regierung zu Trier
str 338 vom 16. d Mis ist guf Seile 338 368di⸗e B⸗

triebs-Vorschrift frr Privat-Anschlußbahnen ver—
offentlicht, auf die ich hiermit hinweise.
Saaurbrücken, den 21. August 1900.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 wird folgende
Orts Polizei-Verordnung erlassen:
81.
Lautes ungebührliches Betragen sowie Rauchen im
Schalterraum des Postgebäudes, ferner das Mitbringen von
Hunden, Fahrrädern und Handkarren an diesen Ort wird
hiermit verboten.
83.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei-Verordnung
werden mit Geldstrafe bis zu 9 Mark oder entsprechendern
Haft bestraft.
St. Johann a. d. Saar, den 20. August 1900.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Dr. Neff.

Die Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren ꝛc. wollen
die sämmtliche Lehrer (Lehrerinnen) daran erinnern, daß bei
Beginn eines neuen Semesters stets die Abschriften der
Stundenpläne mit genauer Angabe des Anfanges und Endes
der Unterrichtszeit ihnen zur Weitergabe einzureichen sind—
Saarbrücken, den 27. August 1900.
Königliche Kreisschulinspektion J und II.
Mylius.

Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und im Einverständnis
mit dem Gemeinderathe wird für den Bezirk der Gemeinde
Herchenbach folgende RNelize Verorduung erlassen:
1.
Jede Verunreinigung des Gemeindebrunnens in der
Dellwiese oder des Wassers in dem der Brunnenstube zunächft
befindlichen Troge und der Brunnenstube, besonders das
Waschen in diesem Troge und der Brunnenstube ist verboten.
82.
Jede Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe von
3 bis 9 Miark, im Falle Unvermögens mit verhältnismäßiger
Haft bestraft werden.

83.
Gegenwärtige PolizeisVerordnung tritt mit dem Tagt
der Verkündigung in Kraft.
Riegelsberg, den 22. August 1900.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Sveicher.

Der am 23. Juni d. Is. aus der Anstalt entwichene
—— Gustav Freith ist in Emmerich festgenommen
worden.
Mein Schreiben vom 26. Juni d. Is. im Saarbrücker
Kreisblatt Seite 118 ist sonach erledigt.
Boppard, den 21. August 1900.
Der Direftor der Kßnial. Erziehungasanstalt S Martin
            
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