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Festungen bis zur äußersten Grenze der Tragweite der
Beschühe den Offizieren und in Uniform befindlichen Beamten
der Deutschen Festungsbehörden gestattet. Die bezeichneten
Personen haben, sofern fie nicht durch ihre Uniform kenntlich
find, sich durch eine Bescheinigung ihrer vorgesetzten Diensthehörde
auf Erfordern auszuweisen.
Das Publikum darf die Bahn, soweit sie nicht zugleich
als Weg dient, nur an den zu Uebergängen bestimmten
Stellen betreten, und zwar nur so lange, als diese nicht
abgesperrt find oder sich kein Zug oder Bahnwagen nähert.
In allen Fällen ist jeder unnöthige Verzug zu vermeiden.
Für das Betreten der Bahn und der dazu gehörigen
Anlagen, soweit dieselben nicht zugleich als Weg dienen,
durch Vieh, bleibt derjenige verantwortlich, welchem die Auf⸗
sicht über dasselbe obliegt.
83.
Sobald sich ein Zug nähert, müssen Fuhrwerke, Reiter,
Fußgänger, Treiber von Vieh und Lasithieren in angemessener
Fnifernung von der Bahn und zwar, sofern Warnungstafeln
vorhanden sind, an diesen halten bezw. die Bahn schnell
räumen.
84.
Es ist untersagt, die Schranken oder sonstige Ein⸗
friedigungen eigenmächtig zu öffnen, zu überschreiten oder
zu übersteigen, oder eiwas darauf zu legen oder zu hängen.
8 5.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden,
soweit nicht auf Grund anderweitiger Strafbestimmungen
ꝛine höhere Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe bis zu
60 Mk. bestraft, an deren Stelle im Unvermögensfalle eine
entsprechende Haftstrafe tritt.
86.
Die Polizeiverordnung tritt sofort in Kraft.
Trier, den 3. August 1900.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.
Aufbringung der Kosten der Handwerks-Kammer in Saarbrücken durch
die Gemeinden des Regierungs-Bezirks Trier.
8 1031 der Gewerbeordnung.
Als Maaßstab für die Vertheilung der Kosten der Hand⸗
werkskammer auf die Gemeinden ist die Zahl der Hand—
werksbetriebe in Verbindung mit dem Ertrage der Gewerbe⸗
steuer aus den Handwerksbetrieben in der Weise zu Grunde
zu legen, daß auf jede Gemeinde für je 10 Handwerks-Be⸗—
riebe, die innerhalb ihres Bezirkes ihren Sitz haben und
für je 120 Mark des von den Handwerksbetrieben ihres
Bezirkes zu entrichtenden jährlichen Gewerbesteuerbetrages je
Simplum entfällt. Gemeinden, in denen sich keine
Handwerksbetriebe befinden, bleiben von der Heranziehung
zu den Kosten frei. Gemeinden, deren Handwerksbetriebe
die Zahl 10 nicht erreichen und keine Gewerbesteuer oder
einen geringeren Steuerbetrog als 120 Mark jährlich ent—
cichten, sind für jeden Handwerksbetrieb zu einem Zehntel
des Simplums heranzuziehen.
Die Veranlagung der Gemeinden erfolgt durch den
Vorstand der Handwerkskammer zunächst auf zwei Jahre.
Bei dieser Veranlagung sind für die Berechnung der
Zahl der Handwerksbetriebe Nachweisungen der Anzahl der
Handwerksbetriebe zu Grunde zu legen, die der Regierungs—
Präsident in dem der Veranlagungsperiode voraufgehenden
Jahre aufstellt und dem Vorstande der Handwerkskammen
hig zum 1. Oktohber ühermittelt
Die Berechnung der Gewerbesteunerbeträge erfolgt auf
Grund der Gewerbesteuerlisten der Gewerbesteuerklassen III
und IV für das der Veranlagungsperiode voraufgehende
Steuerjahr in der Weise, daß die in diesen Listen aufge—
führten Gewerbetreibenden, deren Zugehörigkeit zum Hand—
werke zweifelhaft ist, außer Berechnung bleiben. Das Er—
gebniß der Veranlagung ist den Gemeinden bis zum 15.
Dezember mit der Bemerkung mitzutheilen, daß Beschwerden
hinnen zwei Wochen an den Regierungs-Präsidenten in
Trier zu richten sind
Die Höhe des Simplums wird alljährlich nach Geneh—
migung des Haushaltplanes von dem Vorstande der Hand—
werkskammer festgestellt und in den in 8 62 des Statuts
der Handwerkskammer bezeichneten Blättern veröffentlicht.
Trier, den 4. August 1900.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.
Rachweisung
der Markt⸗ und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Juli 1900.
Saarbrücken. St. Lohann.
—
guter 100 kg —
mittlerer do. —
geringer do. —
zuter do. —
mittlerer o. —
geringer do. —
zute 0. —
mittlerer o. —
geringe . 3 —
guter * 17 12
mittlerer 3. 16 12
geringer —E o. 15 02
Erbsen (gelbe) zum Kochen o. 26 25
Speise⸗ Bohnen (weiße) o. 26 25
Linsen.. o. 33 —
Eß⸗Kartoffeln o. 712
Richt⸗-Stroh. o. 5 —
Krumm⸗,. n. 4 —
Heu... — 10 12
Rindfleisch im Großhandel.. do. 140 —
von der Keule...1x1K8g 140
vom Bauch — 120
Schweinefleisch .. 77 140
Kalbfleisch 25 132
dammelfleisch .. 5
Speck ger. (hiesiger) 1609
Eßbutter.. 230
Eier... 381
Weizenmehl Nr. 1, — 85
Roggenmehl, — 27
Gerstengraupen. — 70
Berstengrütze. .. — 45
Buchweizen⸗Gruͤtze. — 65
Hafergrütze . — 55 — 55
Hirse.. F— 40 — 40
Reis, Java mittlere — 50 — 50
Kaffee, Java mittlerer roh. 310 310
gelber gebrannter. I 3 90 3 90
Speise⸗ Salz 3 * 18 — 18
Schweine⸗ Schmalz.. 160 1 60
Trier, den 4. August 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Der Versicherungs⸗Aktiengesellschaft ‚Rhenania“ in Köln
. die Erlaukniß erfheilt. von jekt ab in Vreußen außer