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September 1895 bezw. 24. April 1896 (Ministerialblatt
sür die innere Verwaltung Seite 272 bezw. 104) sind die
Herhältnisse der Provinzialanstalten sowohl wie der zu
Zwecken des Rheinischen Landarmen-Verbandes benutzten
svnstigen öffentlichen und privaten Anstalten einer generellen
Regelung unterzogen worden. In Folge der hierdurch —
usbesondere aber durch die erwähnte Ministerial-⸗Anweisung
ind die bereits vom 89. und 40. Rheinischen Provinzial⸗
dandtage für die Irrenpflegeanstalten erlassenen Normativ⸗Vor⸗
schriften — an die bezeichneten Anstalten gestellten erhöhten
Anforderungen speciell in Bezug auf das Maß und die
Sorgfalt der aufzuwendenden Verpflegung und Behandlung
der Kranken mußten die Seitens des Rheinischen Landarmen—
Verbandes an die betheiligten Anstalten zu zahlenden Pflege—
ãtze allenthalben entsprechend erhöht werden. Ferner sind
dem Landarmen-Verbande erhöhte Äusgaben erwachsen, durch
die im größeren Umfange neugeregelte Beaufsichtigung der
Anstalten. Hierdurch ist eine erhebliche Mehrbelastung des
Etats der erweiterten Armenpflege auf Grund des Gesetzes
vom 11. Juli 1891 eingetreten.
Es wird deshalb in dem Verhältnisse' des Rheinischen
dandarmen-Verbandes zu dem fürsorgepflichtigen Ortsarmen⸗
Verbande bezw. Kreise hinsichtlich der Vertheilung der
aus dem Vermögen der Kranken selbst oder von
Drittverpflichteten zur Einziehung gelangenden
Pflegekostenbeiträge eine Aenderung eintreten, da der
in dem Rundschreiben des Herrn Landeshauptmanns vom
20. April 1893 IIb Nr. 1706 (Regierungs⸗Amtsblatt 1893
Seite 232) angegebene Vertheilungsmodus den rechnungs⸗
näßigen Verhältnissen nicht mehr entspricht.
Der Rheinische Landarmen-Verband wird daher vom
1. April d. Is. ab von den Pflegekostenbeiträgen nicht wie
eeither nur bei Geisteskranken und idioten Kindern, sondern
hei sämmthichen auf Grund des Gesetzes vom 11. Juli
1891 seiner Fürsorge überwiesenen Kranken s für sich als
Antheil zu den ihm erwachsenden allaemeinen Verwaltunasfosten
einziehen.
Im Uebrigen behält es bei dem seitherigen Verfahren
hinsichtlich der Einziehung und Entrichtung der Beiträge sein
Bewenden.
Die Ortsarmenverbände des Kreises werden hierauf
aufmerksam gemacht.
Saarbrücken, den 23. August 1900.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses,
von Fidler.
hier sind wieder gesund und die Stallungen vorschriftsmäßig
gereinigt. Die Sperrmaßregeln sind deßhalb aufgehoben worden.
Völklingen, den 24. Auaust 1900.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Stürmer.
Saarbrücken, den 27. August 1900.
Der Könialiche Landrath, von Fidler.
G d itsr 1: Wer nicht für eine richtige
e un e ege Verdauung sorgt, darf sich
nicht beklagen, wenn Blähungen, Herzklopfen, Kopfschmerzen, Schwindel.
Angstgefühl und sonstige Erscheinungen sich einstellen. Dexr Gebrauch
der von 24 Professoren der Medizin geprüften und empfohlenen, seit
Jahrzehnten rühmlichst bekannten Apotheker Rich. Brandt's Schweizer⸗
billen sorgt auf sichere, angenehmste, der Gesundheit nicht schädliche
Weise für tägliche Leibesbffnung und verhütet so weitere Unbequem—
ichkeiten, dabei kostet der tägliche Gebrauch nur 5 Pfg. Erhältlich
ur in Schachteln zu Mk. 1.— in den Apotheken.
Die Beslandtheile der achten Apotheker Rich ard Brandt'schen
Schweizerpillen sfind Extracte von: Silge 1,8 Gr. Moschusgarbe, Aloe,
Absynth je 1 Gr., Bitterklee, Gentian je 0,6 Gr., dazu Gentian- und
Bitterkleepulver in gleichen Theilen und im Quantum, um daraus
50 Pillen im Gewicht von 0,12 herzustellen. 3
Deffenificher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die Firma Ehrhardt K Sehmer hierselbst beabsichtigt auf der
Parzelle Flur 11 Nr. 447,107 2e. Bann Malstatt-⸗Burbach zuf
Erweiterung ihrer Maschinenfabrik
eine Eisenbasse
zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge—
hracht mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher
Ratur binnen 14Tagen bei mir schriftlich in zweifacher Ausfertigung
oder zu Protokoll (Zimmer 1 des Rathhauses, aͤnzubringen. Nach Ab—
lauf dieser mit dem 28. d. Mts. beginnenden Frist können Einwend
ungen nicht mehr angebracht werden.
Zeichnungen und Beschreibungen des Projektes liegen bis zum
Ablauf der Beschwerdefrist in Zimmer 1 des Rathhauses zur Einsicht offen
Zur mündlichen Erörterung der etwa rechtzeitia erhobenen Ein—
wendungen wird hiermit Termin auf
Donnerstag. den 13. September d. Is, Vormittags 10 Uhr,
meiner Amtsstube anberaumt, mit dem Hinzufügen, daß im Falle
des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden gleich—
wohl mit der Erörterung der Einwendungen wird vorgegangen werden
Masstatt-Burbäch, den 18. August 1900.
Doer Bürgermeister,
J Schmock.
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Neuwied.
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bankfabrik.
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Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 9. Mai
1899 J. Nr. 4996 ersuche ich die Herren Bürgermeister um
Aeußerung bis zum 8.k. Mis,, in wie weit die Errichtung
von Volksbadeanstalten im dortigen Bezirke seit der letzten
Berichterstattung gefördert worden ist.
Saarbrücken, den 25. August 1900.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Die wegen Verdachtes der Schweineseuche unter Sperre
jestellten Thiere von Johann Meyer und Heinrich Bremm