Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

145 —

Terminkalender für den Monat September 1900.

A Beamte, Die Erledigung
57 welche anordnende
45 zu berichten haben. Verfügung.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
desal.

16 Januar 1884,
M. J. 25.
16. Februar 1891,
Nr 999.
J. April 1896, Nr. 4120
20. März 1897,
K. A. 1200.
27. Mai 1898,
Nr. 2020 K. A.

b.
4.

desgl.
Die Herren Bürgermeister
der Landgemeinden.
Die Herren Bürgermeister
der Städte.

J.

Die Herren Bürgermeister
zu Brebach, Friedrichs—
thal, Gersweiler, Heus—
veiler, Kleinblittersdorf,
Püttlingen, Riegelsberç
und Völklingen.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister

26. Juli 1899,
Nt. 8632.

15.

30. Inli 1882,
NyB2899.

8
9 j

25.
30

desgl.
Der Herr Bürgermeister
zu Heusweiler.

27. April 1871, Nr. 3231
12. November 1885 bezw
7. Januar 1886,
Nr. 3960.
2. April 1895, K. A. 840.
4. Febr. 1896, K. A. 479

10

30.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister bezw.
Einnehmer.

Aus Anlaß des bevorstehenden Beginns der Jagd
veröffentliche ich hierunter die 581bis 3 des Reichsgesetzes,
betreffend den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr
 im Kriege vom 28 Mai 1894
81I.
Die Vorschriften der Landesgesetze, nach welchen das
Recht, Tauben zu halten, beschränkt ist, und nach welchen
im Freien betroffene Tauben der freien Zueignung oder der
Tödtung unterliegen, finden auf Militärbrieftauben keine
Anwendung. —
Dasselbe gilt von landesgesetzlichen Vorschriften, nach
welchen Tauben, die in ein fremdes Taubenhaus übergehen.
dem Eigenthümer des letzteren gehören.
82
Insoweit auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen
Sperrzeiten für den Taubenflug öestehen, finden dieselben
auf die Reisefläge der Militärbrieftauben keine Anwendung.
Die Sperrzeiten dürfen für Militärbrieftauben nur einen
zusammenhaͤngenden Zeitraum von höchstens je zehn Tagen
im Frühjahr und Her'ost umfassen. Sind längere als zehn⸗
tägige Sperrzeiten eingeführt, so gelten für Militärbricitauben
immer nur die ersten zehn Tage.
83.
Als Militärbrieftauben im Sinne dieses Gesetzes gelten
Brieftauben, welche der Militär⸗ (Marine) Verwaltung
zehören oder derselben gemäß den von ihr erlassenen Vor—
schriften zur Verfügung gestellt und welche mit dem vor—
zeschriebenen Stempel versehen sind.

Gegenstand.

Nachweisung über die in den Nationalen ausgehobener
Rekruten entstandenen Veränderungen ꝛc.
Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen Monats

Verzeichniß der Geisteskranken.
Vorlage der Kassenübersicht für August.

Nachweisung über im abgelaufenen Monat ertheilte Er—
laubnisse zum Betriebe von Wirthschaften und des
Kleinhandels mit Branntwein oder Eröffnung neuer
derartiger Betriebsstätten. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Vorlage der Verhandlungen über Revision der Orts- und
Betriebskrankenkassen.

Ueberweisung von zur Zwangserziehung verurtheilten Personen
im Alter von 12218 Jahren an Privatanstalten ꝛc.
(Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Zeitungsbericht für das III. Vierteljahr d. Is.
Uebersicht über die Wirksamkeit der Natural⸗Verpflegungs—
Station für die Zeit vom 1. April bis Ende
September.
Kreishundesteuer und Betriebssteuer-Ablieferung für die Zeit
vom 1. Juli bis 30. September d. Is.

Privatpersonen gehörige Militärbrieftauben genießen den
Schutz dieses Gesetzes erst dann, wenn in ortsüblicher Wei se
bekannt gemacht worden ist, daß der Züchter seine Tauben
der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt hat.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich für die schleunige
ortsübliche Bekanntmachung dieser Veröffentlichung Sorge
zu tragen und dieselbe alljährlich etva acht Tage vor dem
Jagdbeginn zu wiederholen. Aus dem hiesigen Kreise haben
die dem Verbande Deutscher Brieftauben-Liebhaber⸗-Vereine
angehörenden Vereine
Fauna zu Bildstock
Fauna „Altenwald
Frei Flug„Friedrichsthal
— —
Heimkehr , Hühnerfeld,
wie ortsüblich bekannt gemacht, ihre Tauben der Militär—⸗
verwaltung zur Verfügung gestellt, welche also den Schutz
des bezeichneten Gesetzes genießen.
Saarbücken, den 16. August 1900.
Der Königliche Landrath,
von Fidler

Durch das inzwischen ministeriell genehmigte und in
dem Regierungs-Amtsblatt veröffentlichte Reglement vom
7. Februar 1889 (Amtsbl. 1900 S. 184) in Verbindung
mit den Bestimmungen der Ministerial-Anweisund vom 20
            
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