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Dies sind zu Zeit:
. Die Ausstattung der Truppen mit außeretatsmäßigen
Kleidungsstücken für die kalte Jahreszeit.
2. Die Versorgung der Truppen mit außeretatsmäßigen
Verpflegungs- und Genußmitteln.
3. Die Bereitstellung von Lazareth-Material.
Für die ersten, noch im August zu expedirenden Sen—
dungen sind von diesem Bedarf nachstehende Gegenstände
besonders erwünscht:
J. Kleidungsstücke für den Winter.
Filzschuhe, Filzstiefel, Lederjacken, Leibbinden, Pelz⸗
mäntel, Pelzstiefel, Socken wollene, Unterkleider wollene,
Unterziehmützen seidene und gewirkte; Rohstoffe zur
Anfertigung dieser Sachen, insbesondere Schaf- und
Ziegenfelle.
II. Verpflegungs- und Genußmittel.
Fleisch- und Gemüsekonserven, Fleischextrakt, Frucht⸗
äfte, Kolonialwaaren Kaffee, Kakao, Malzextrakie,
oasteurisirte Biere, Weine, Zucker; Cigarren, Likbre,
Tabak.
III. Materialien für Lazarethe.
Baracken und Zelte.
Wäsche und Kleidungsstücke. (Bettwäsche, wollene
Decken, Halstücher, Handtücher, Hemden, Krankenkleider,
Leibbinden, Matratzen, Pantoffeln, Socken, Strohsäcke,
Taschentücher, Unterhosen, Unterjacken); Rohstoffe zur
Anfertigung dieser Sachen.
Wirthschafts-Gegenstände. Bettstellen zusammenlegbar,
Bettvorleger, Eßbestecke, Eßgeschirr, Geräthe zur Be—
leuchtung, Heizung, Reinigung, Küchengeräth, Küchen—
geschirr, Krankenfahrbahren und -tragen, Spiele, Stühle,
Tische, Waschgeräthe, Werkzeuge aller Ari.
Sanitäts-Material, Pharmazeutische und diüätetische
Präparate, ärztliche Instrumente, Verbandmittel.
Bei allen beabsichtigten Material-Zuwendungen empfiehlt
es sich, falls der Geber nicht selbst als Fabrikant oder Kauf—
mann sachverständiges Urteil hat, vor der Absendung die
Hauptsammelstelle Bremen um Raih zu befragen und etwaige
für die Beschaffung von Materialien beftimmte Geldbeträge
ihr zum Ankauf des Erforderlichen zu überweisen.
Die Sendungen sind mit einer kurzen Bezeichnung des
Inhalts zu versehen und
„An die Hauptsammelstelle Bremen für das ostasiatische
Expeditions korvs“
zu adressiren.
Ueber den Eingang der Sendungen wird jedem Geber
direkt Quittung geleistel. Die Liste der Geber wird außer—
dem von Zeit zu Zeit veröffentlicht.
Welche Gaben später etwa am meisten erwünscht sind,
wird nach Maßgabe des Bestandes und Bedarfs bekannt
zegeben werden.
Berlin, den 4. August 1900.
Der Kaiserliche Kommissar und Militär-Inspekteur
der freiwilligen Kranpflege.
Friedrich Graf zu Solms-Baruth.
Indem wir die vorstehende Bekanntmachung zur all—
zemeinen Henntniß bringen, fügen wir die Bitte hinzu, die
aus dem Kreise Saarbruͤcken für die Truppen in Ostasien
bestimmten Gaben der vorstehend erwähnten Art an unsere
Sammelstelle abliefern zu wollen, von welcher aus wir die
Vorräthe an die Hauptsammelstelle in Bremen zur Weiter—
beförderung nach China absenden werden. Der Frauen—
verein in Saarbrücken hat das Eatgegenkommen gehabt,
uns als Sammelstelle Räumlichkeiten in dem hinter dem
Saalbau in Saarbrücken belegenen Volkskuchengebäude zur
Verfügung zu stellen und wird die Gaben dort Wochentags
zwischen 7 Uhr Vormittags und 3 Uhr Nachmittags ent—
gegennehmen. Wir bitten daher Sendungen zu richlen an
Die Sammelstelle des Kreises Saarbrücken
für das ostasiatische Expeditionskorps
Saarbrücken
Volksküche am Saalbau
Saarbrücken, den 17. August 1900.
Der Kreisverein des Kreises Saarbrücken
vom Rothen Kreuz.
von Fidl dandrath.
Bekanntmachung.
Obstbau⸗Lehrkursus zu Saarlouis.
Zur Förderung des Obstbaues wird an der landwirth—
schaftlichen Winterschule in Saarlouis vom 20. bis
25. d. Mts. ein Obstbau-Lehrkursus abgehalten.
Allen. welche sich mit einer rationellen Be handlung
ihrer Obst bäume, besonders mit einer rationellen Som—
merbehandlung ihrer Form Obstbäume, bekannt
machen wollen, ist die Theilnahme an dem Kursus zu
empfehlen. Der Unterricht und die praktischen Ünter—
weisungen sind unentgeltlhich. Regelmäßige und fleißige
Theilnehmer eines Frühjahrs- und Sommer-Hobstbaukursus
erhalten Prämien und nach Schluß auf Wunsch ein Zeugniß
ausgestellt. Anmeldungen sind an den Unterzeichneten und
Herrn Direktor Murzel in Saarlouis vorher zu richten.
Die Herren Buͤrgermeister und Orisvorsteher werden
um ortsübliche Bekanntmachung ersucht.
Saarbrücken, den 6. August 1900.
Der Königliche Landrath
und Lokal⸗Abtheilungs⸗Direktor
von Fidler.
Das Proviantamt hat den Ankauf von Roggen, Heu
Stroh aus der neuen Ernte aufgenommen.
Sobald der Hafer geborgen ist, kann auch dieser bis
auf Weiteres dort zur Einlieserung kommen.
Es kann, wie bekannt, jede beliebige Menge eingelieferr
werden. Die Lieferung hat frei Magazin, auf Gefaähr des
Verkäufers, zu erfolgen.
Alle Bahnsendungen müssen nach dem Guüterbahnhoß
Malstatt bei Saarbrücken gerichtet werden. Die Abfuhr
übernimmt, falls es gewünscht wird, der bahnamtlich—
Spediteur C. Hillebrand, hier, Neugeländstraße 10.
An Abfuhrkosten entstehen in diesem Falle:
für Körner .. 1,19 Mk.,
Stroh .. 2,13,
Heu (lose) . 4,00,
„ (gebunden) 8,00 ,
Bahngewicht ist nicht maßgebend. Die Bezahlung erfolg
stets nach dem auf der Magazinwaage ermittelten Gewicht
Die Preise richten sich nach den Marktpreisen und nack
der Beschaffenheit der Waare.
Den Landwirthen des Kreises wird empfohlen, von der
im Interesse der Landwirthschaft seitens der Militär-VNer—