Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Vor dem Genusse eiskalter Getränke, besonders eis⸗
kalter Mineralwässer wird daher mit dem Bemerken
gewarnt, daß es räthlich ist, sie nur in einem der Trink—
wasserwärme entsprechenden Wärmegrade von etwa 100 Celfius
zu genießen.
Trier, den 17. Juli 1900.
Der Regierungs⸗-Prasident.
J. V.: Spring.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Der für das laufende Rechnungsjahr aufgestellte Ver—⸗
theilungsplan über die von den Gemeinden bezw. Schulver⸗
händen zu der Alterszulagekafse für die Lehrer und Lehrerinnen
an den öffentlchen Volksschulen des Regierungsbezirks zu
leistenden Beiträge gelangt mit einer der nächsten Nummern
des Regierungs-Amtsblattes zur Ausgabe.
Auf die denselben betreffende Bekanntmachung der König—
lichen Regierung vom 11. d. Mts. II. 7518 mache ich die
Herren Bürgermeister zur Beachtung aufmerksam.
Saarbrücken, den 19. Juli 1900.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

Aufruf.
Bei der ernsten Wendung der Ereignisse in China hat
das Zentral-Komitee der unter Allerhöchstem Protektorat
stehenden deutschen Vereine vom Rothen Kreuz nicht gesäumt,
die Unterstützung der amtlichen Sanitätspflege durch die
Vereinsorganisation dem Reichs⸗Marineamt anbieten zu lassen.
Dieses Anerbieten ist angenommen worden. Die erste
Sendung reichhaltiger Materialien für Verpflegungszwecke,
die Gestellung von freiwilligem Personal für Lazarethpflege
sowie die Errichtung zunächst eines überseeischen Vereins—
dazareths sind in Vorbereitung.
Das Zentral⸗Komitee erachtet es für seine Pflicht, allen
Kreisen in Deutschland, welche an dem Loos unserer braven
Trurpen herzlichen Antheil nehmen. hiervon Kenntniß
zu geben.

Beiträge zur Verwendung für die obengenannten Be—
dürfnisse nimmt die Schatzmeisterkasse des Zentral⸗Komitees
Königliche Hauptseehandlungskasse, Berlin W, Jägerstraße 21.
entgegen. Die Bildung weiterer Sammelstellen ist erwünscht
Berlin, den 8. Juli 1900.
Das Zentral⸗Komitee der deutschen Vereine
vom Rothen Kreuz.
B. von dem Knesebeck, Vorsitzender.
von Spitz, Dr. Koch,
General der Infanterie z. D., Präsident des Reichsbank—
J. stellvert. Vorsitzender. Direktoriums, Wirkl. Geh. Ratl
II. stellvert. Vorsitzender
Havenstein, Dr. Lieber,
Präsident der Seehandlung, Generalarzt a. D.,
Schatzmeister. Generalsekretär.

Vorstehenden Aufruf veröffentliche ich hiermit im Namen
des Vorstandes des Provinzialvereins vom Rothen Kreuz
für die Rheinprovinz mit dem Bemerken, daß auch der
Schatzmeister des hiefigen Kreisvereins, Kreissekretär Biwer
hier, Beiträge entgegennehmen und an die Koönigliche Haupt—
Seehandlungskasse zu Berlin abführen wird.
Saarbrücken, den 20. Juli 1900.
Der Vorsitzende des Kreisvereins vom Rothen Kreuz.
von Fidler, Landrath.

Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, mir
bis zum 15. September d. Is. eine Uebersicht über den
Staud des Knaben-Handfertigkeits-Unterrichtes nach dem mit
meiner Verfligung vom 11. Angust 1898 Nr. 8917 mit—
zetheilten Muster einzureichen.
Saarbrücken, den 24. Juli 1900.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

Terminkalender für den Monat August 1)00.

35
* 23
2
822.
2
2* —
5 — 2—
* *235
18
7

Beauite, Die Erledigung
welche anordnende
zu berichten haben. Verfügung.
Sämmiliche Herren 16. Fc. 1891, Nr. 999.
Bürgermeister.
desgl. 15. Dez. 1894, Nr 14547
Herren Bürgermeister 20. März 1897,
der Landgemeinden. K. A. 1200.
derren Bürgermeister 27. Mai 1898,
der Stadte Nr. 2020 K. A.
Sept. 1899. Nr. 9665

31
3 1.

15.
20.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
ZSämmtliche Herren
Bürgermeister.
desols.

20

7. Okt. 1891. J.Nr. 999 M.
18. Aug. 1897, J.Nr. 533971)
19. Juli 1897, J-Nr. 7739
1. Juni 1898, J-Nr. 6439
11. Juni 1898,
I.Nr. 6433

20

Herr Gemeindeober—
förster hier

Gegenstand.

Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen Monais

Revisionen der Gasleitungen.
Vorlage der Kassenübersicht für Juli—
Nachweisung über im abgelaufenen Monat ertheilte Wirth—
schaftoerlaubnisse bezw. Eröffnung derartiger Betriebs
ftätten. (Fehlanzeide nicht erforderlich)

Veränderungen in der Lage der landwirtthschaftlichen Arbeiten.
(Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Anzeige bezüglich der ausgehobenen Ersatzpflichtigen, welche
die ihnen zuerkannten Strafen noch nicht verbüßt haben.
Anträge auf Bewilligung von Staatsbeihülfen zu Auf—
forstungen. (Fehlanzeige nicht erforderlich)
Vorlage des Lagerbuches über die mit Staatsbeibülfen auf—⸗
geforsteten Grundstücke.
            
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