Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Kre ig⸗

Amtliches Anzeigeblatt für

den Kreis Saarbrücken.

Vr. 81.
Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.

Montag, den 30. Juli

IBOO.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Postsendungen
der Angehörigen der mobilen Truppentheile für Ostasien.
Für den Postverkehr der nach Ostasien entsendeten
mobilen Truppen des Landheers und der Marine treten mit
dem Tage der Einschiffung im inländischen Hafen folgende
Aenderungen ein:
Es werden in Privatangelegenheiten der Angehörigen
dieser Truppentheile als Gegenstände der Feldpost befördert:
gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 2850 Gramm
rinschließlich und
zewöhnliche Postkarten.
Die Beförderung der Briefe bis zum Gewichte von
50 Gramm einschließlich und der Postkarten erfolgt portofrei.
Für Briefe im Gewichte von mehr als 50 Gramm, sofern
sfie in Ostasien mit der Feldpost zu befördern sind, wird ein
Porto von 20 Pfg. erhoben. Dieses Porto muß vom Ab—
ender bezahlt werden. Unfrankirte oder unzureichend frankirte
portopflichtige Sendungen werden nicht befördert.
Die Aufschrift der Sendungen an die Truppen muß
nthalten:
l. den Vermerk „Feldpostbrief“,
2. Name, Dienstgrad oder Dienststellung des Empfängers,
3. genaue Bezeichnung des Kriegsschiffs oder Truppen⸗
cheils, zu dem der Empfänger gehört.
Formulare zu Feldpostkarten an die Truppen werden
in kurzer Zeit bei den Postanstalten und den amtlichen
Verkaufsstellen für Postwerthzeichen zum Preise von 5 Pfg.
jür je 10 Stück zum Verkaufe gestellt werden. Einstweilen
können die gewöhnlichen ungestembelten Vostkartenformulare
Verwendung finden.
Die Nachsendung von im Postwege bezogenen Zeitungen
erfolgt gegen Entrichtung einer Umschlaggebühr, die 80 Pfg.
für nur einmal wöchentlich oder seltener erscheinende, 60 Pfg.
für zwei- oder dreimal wöchentlich erscheinende und 1,20 Mk.
für öfter als dreimal wöchentlich erscheinende Blätter für
das Vierteljahr beträgt.
Sobald die Verhältnisse es gestatten, wird auf die
Zulassung weiterer Arten von Sendungen Bedacht ge⸗
nommen werden.
In der Beförderung von Postsendungen der an Vord
deutscher Kriegsschiffe befindlichen Militärpersonen durch
das Marine-Postbüreau in Berlin sowie in den dafür be—
tehenden Versendungsbedingungen tritt im Uebrigen keine
Aenderung ein.
Berlhin W., den 13. Juli 1900.
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.
von Podbielski.

Der Regierungs-Assessor Graf Luxburg zu Saarbrücken
ist zum Vorsitzenden des bisher dem Regierungs-Assessor von
Bemberg⸗Flamersheim unterstellten Schiedsgerichts für die
Penfionskasse der Arbeiter der Preußisch-Hessischen Eisenbahn—
gemeinschaft (Eisenbahn-Direktionsbezixk St. Johann-Saar—
brücken) ernannt worden.
Trier, den 83. Juli 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

Der Regierungs-Assessor a. D. und Beigeordnete Dr.
jur. Groß in München-Gladbach ist durch Erlaß des Herrn
Ministers des Innern und des Herrn Finanz⸗-Ministers vom
21. Juni d. Is. als Regierungs-Assessor in die allgemeine
Staatsverwaltung wieder übernommen und der hiesigen
Regierung zur dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Trier den 5. Juli 1900.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.

Im Laufe des Monats August d. Is. ist — wie in den
Vorjahren — die Hauskollekte für dürftige evangelische Ge—
meinden der Rheinprovinz abzuhalten, was hiermit zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht wird.
Trier, den 11. Juli 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.. 7

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Er—
lasses vom 2. Juli d. Is. in Folge der von der Stadt⸗
verordneten⸗Versammlung zu Malstatt-Burbach getroffenen
Wahl den bisherigen Gemeindevorsteher der Landgemeinde
Treptow bei Berlin, Gerichtsassessor a. D. Paul Schmock,
als Bürgermeister der Stadt Malstatt-Burbach für die gesetz⸗
liche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen geruht.
Trier, den 15. Juli 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß der Genuß
der auf den Straßen feilgehaltenen Mineralwässer, wie Selters⸗,
Sodawasser u. a. m. in eiskaltem Zustande, wie solche
in der Regel verabfolgt zu werden pflegen, leicht ernste
Verdauungsstörungen von längerer Dauer nach sich zieht,
ruch das Entstehen anderer Krankheiten fördert.

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