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der Bordsieine entsprechen und nirgends über die
Letzteren vorstehen.
I. Bei den gegenwärtig vorhandenen Straßen muß der
Straßendamm zwischen den bestehenden Straßenfluchten in
einer ganzen Breite als Fahrdamm mit Pflasterung oder
traßenmäßig oder auf sonstige Weise (wie J. 3-6) voll⸗
zändig befestigt und mit ausgepflasterten Rinnsteinen ver⸗
sehen und die Straßenfläche in das öffentliche Eigenthum
übergegangen sein.
Für etwaige Bürgersteiganlage gilt das unter J. 6
Besagte.
82.
Ob die vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, entscheidet
die Polizeibehörde in Gemeinschaft mit der Gemeindever⸗
tretung.
33.
Wer an Straßen oder Straßentheilen, welche noch nicht
den vorstehenden Bestimmungen entsprechend fertig hergestellt
sind, Bauten errichtet oder errichten läßt, welche nach dem
Orts-Gesetz vom heutigen Tage nur an fertig hergestellten
Straßen usw. errichtet werden dürfen, verfällt — sofern er
nicht die ausnahmsweise zugelassene Bauerlaubniß erhalten
hat, — der im 8 366 Nr. 10 des Strafgesetzbuches für das
Deutsche Reich festgesetzten Strafe.
Außerdem hat er zu gewärtigen, daß die im 8 132 des
Landesverwaltungsgesetzes gedachten Zwangsmittel gegen ihn
zur Anwendung gebracht werden.
Heusweiler, den 7. März 1900.
Die Ortspolizeibehörde.
Der Bürgermeister
ClLoos.
Unter dem Schweinebestand des Bergmannes Johann
Schneider hier, Mühlenstraße Nr. 20, ist der Ausbruch der
Schweineseuche und unter dem Schweinebestand des Berg—
nannes Christian Bickelmann hier, Wilhelmstraße Nr. 2260,
der Ausbruch der Schweinepest amtlich festgestellt worden,
vährend die Schweine der Händlerin Witwe Jakob Lauer
sier, Friedrichstraße Nr. 7a, als der Seuche verdächtig be—
zeichnet worden find, da die erkrankten, und theils bereits
verendeten, Schweine kürzlich von letzterer angekauft waren.
Die genannten 3 Stallungen find polizeilich gesperrt—
Sulabach, den 8. Juli 1900.
Der Bürgermeister,
Woytt.
Bekanntmachung.
Die Schweinebestände von Johann Meyer und Heinrich
Bremm, Gerhardstraße hier, sind der Schweineseuche ver—
dächtig und ist deshalb über diese Gehöfte die Sperre
verhängt worden.
Völklingen, den 10. Juli 1900.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Stürmer.
Saarbrücken, den 16. Zuli 1900.
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