Er cheint
‚eden Montag.
Saaurbruüucker
JInsertions⸗
gebühren:
die 4gespalten⸗
Petitzeile
oder
deren Raum
10 Pfennig
den Kreis Saarbrücken. —
Abonnements⸗
vreis:
ährlich 2 Mark,
auswärts bei den
Postanstalten
—A
Hreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Vr. 27.
Montag, den 2. Juli 1900.
bescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine
zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine
an die Kontrolle nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Bankanstalten oder Oberpostkassen beziehen will, hat der⸗
'elben die Erneuerungsscheine mit einem doppelten Verzeichnisse
einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangs⸗
bescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aus⸗
händigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare
zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Ausreichungs⸗
stellen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Erneuerungsscheine abhanden gekommen siud; in diesem
Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Bankanstalten
und Oberpostkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 7. Juni 1900.
Reichsschuldenverwaltung.
v. Hoffmann.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
In den allgemeinen Erlassen vom 4. und 14. November
1899 (Din-Biꝰ d. i. V. 190 und 234) ist darauf hinge—
viesen worden, daß die Sparkassen, sowie alle anderen Be—
hörden und Instituie, denen die Aufbewaährung von Ver—
nögensbeständen obliegt, Werthpapiere bei der Königlichen
Seehandlung, beziehungsweise der Reichsbank oder der
Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse zur Aufbewahrang
aiederlegen können.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen mache ich da—
rauf aufmerksam, daß die Niederlegung von Werthpapieren
im Sinne der Erlasse vom 4. und 14. November v. Is.
auch bei einer der anderen Anstalten erfolgen kann, welche
durch den gemeinschaftlichen Erlaß vom 17. Dezember 1899
Min.Bl. f. d. i. Verw. 1900 Stück 1 S. 7) in Gemäß—
heit des Art. 85 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Besetzbuche vom 20. September 1899 als Hinterlegungsstellen
ezeichnet sind.
Berlin, den 10. Mai 1900.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: gez.: Bischoffshausen.
Un den Herrn Ober-Präsidenten in Koblenz.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Praͤsidenten.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu
den Schuldverschreibungen der 3prozentigen
Denutschen Reichsanleihe von 1890 über die Zinsen
für die zehn Jahre vom 1. Juli 1900 bis 30. Juni 1910
nebst den Erneuerungssscheinen für die folgende Reihe
werden von der Königlich Preußischen Kontrolle der Staats⸗
bapiere hierselbst, Dranienstraße 92,94 unten links, vom 21.
d. Mts. ab, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Aus—
nahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Ge—
schäftstage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle selbst
am Schalter in Empfang zu nehmen oder durch die Reichs⸗
dankhauptstellen. die Reichsbankstellen und die mit Kassen⸗
einrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen, sowie durch
diejenigen Kaiserlichen Oberpostkassen, an deren Sitz sich eine
der vorgedachten Bankanstalten nicht befindet, zu beziehen.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle
elbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen
Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden
Erneuerungscheine (Zinsscheinanweisungen) mit einem Ver—⸗
jeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda
anentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine
aumerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Ver⸗
eichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung
wist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfänßé
Der zum Konsul für die Niederlande in Aachen ernannte
Otto von Pelser-Berensberg ist zufolge Erlasses des Herrn
Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vom 21. Mai
d. Is. II —70 in dieser Amtseigenschaft anerkannt und
zugelassen worden.
Trier, den 6. Juni 1900.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.
Der Regierungs-Assessor Graf Luxburg in Saarbrücken
ist zum Vorsitzenden der bisher dem Regierungs-Assessor von
Bemberg⸗Flamersheim unterstellten Schiedsgerichte der
Urbeiter-Versicherung daselbst nämlich
1. des Schiedsgerichts für die Sektion Saarbrücken der
Rheinischen landwirthschaftlichen Berufsaenossenschaft
und
des Unfall-Schiedsgerichts für die für Staatsrechnung
verwalteten Eisenbahnen des Direktionsbezirks Saar
brücken
xnannt worden.
Trier, den 9. Juni 1900.
Der Regierungs⸗Präsident
RMeMnf