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gebenden Loose auch innerhalb des hiesigen Regierungs—
hezirks zu vertreiben.
Trier, den 8. April 1899.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.
Der Herr Minister des Innern hat mittelst Erlasses
vom 25. März dieses Jahres IJ 3605 dem Thiergarteenverin
in Königsberg i/ Pr. die Erlaubniß ertheilt, zu Gunsten der
Einrichtung eines zoologischen Gartens eine dritte öffentliche
Ausspielung von goldenen und silbernen Gegenständen, sowie
von Schmucksachen mit Edelsteinen und von Fahträdern
zu veransialten und die Loose in der ganzen Monarchie zu
vertreiben.
Trier, den 4. April 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Des Königs Majestät haben dem Vorstande der
ständigen Ausstellung für Kunst und Kunstgewerbe in
Weimar mittelst Allerhöchster Ordre vom 6. d Mts. die
Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der von ihm mit Ge—
nehmigung der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung
in diesem Jahre wiederum zu veranstaltenden Ausspielung
von Gegenständen der Kunst und des Kunstgewerbes auch
im diesseitigen Staatsgebiete, und zwar in seinem ganzen
Bereiche, Loose zu vertreiben.
Trier, den 30. März 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Mit der Einsammlung der dem Kuratorium der Rheinischen
vangelischen Arbeiter-Kolonie Lühlerheim durch Erlaß des
Herrn Oberpräsidenten vom 10. Februar 1898 Nr. 1918
bewilligten Hauskollekte — Amtsblatt 1898 Nr. 9 Seite
34 — fuür das Rechnungsjahr 1899 ist, soweit diese Kollekte
nicht durch die kirchlichen Gemeindeorgane abgehalten wird,
heauftragt:
1. Ed. Kassack aus Schwelm,
2. Ph. Voigt aus Düsseldorf.
Trier, den 13. April 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 19. Febr.
d. Is. II 1250, betreffend Abhaltung einer Haussammlung
behufs Aufbringung der Mittel zur Deckung der Baukosten
des katholischen Pfarrhauses zu Neidenbach, bringe ich hiermit
zur Kenntniß, daß außer den darin bezeichneten Personen
noch die nachgenannten mit der Einsammlung von Beträgen
heauftragt worden sind:
b. Johann Diesch, Ackerer zu Neidenbach,
2. Philipp Girten, F F
3. August Mergen, Usch, Gemeinde Neidenbach,
4. Jakob Hauer, Steinhauer zu Usch,
5. Wilhelm Reitz, Ackerer zu Neidenbach,
ĩ. Adam Hermes, Zimmermann zu Neidenbach.
Trier, den 10. April 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J.C M.: Banke.
Die Angelegenheit, betreffend Einführung einer Kautions—
hinterlegung für fremde nach Frankreich kommende Fluß⸗
chiffe, ist durch eine gemeinsame Verordnung der franzbsischen
Minister für Finanzen und öffentliche Arbeiten anderweit
Zzeregelt worden. Nach dieser Verordnung soll fremden
Flußschiffen hinfort gestattet sein, sich gegen Unterzeichnung
iner Schuldverschreibung durch den Schiffer ohne Kautions
hinterlegung für den Zeitraum eines vollen Jahres in
Frankreich aufzuhalten. Äuch soll in besonderen Fällen eine
Verlüngerung dieser Frist kostenlos gewährt werden können
Trier, den 8. April 1899
Der Regierungs-Präsideunt.
J. V.: Banke.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
9. April d. Is. 11 4307 dem Komiiee für den neuein—
gerichteten Luxuspferdemarkt in Briesen i./Westpr. die Er—
aubniß ertheilt, in Verbindung mit dem diesjährigen ersten
Pferdemarkte, eine öffentliche Verloosung von Pferden, Wagen
und anderen Gegenständen zu veranstalten und die Loose
— 120000 Stuck zu je 1I Mark — in der ganzen Monarchie
Iu vertreiben. Die AÄnzahl der Gewinne beträgt 1662 im
Gesammtwerthe von 50000 Mark.
Trier, den 15. April 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Der Herr Ober⸗Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 7. April d. Is. 5657 dem Vorstand der großen
allgemeinen Gartenbau-Ausstellung für Rheinpreußen die
Erlaubniß ertheilt, gelegentlich der im September deJ. zu
krefeld stattfindenden Ausstellung erine öffentliche Ausspielung
von Werthgegenständen, bestehend in Erzeugnissen der
Bärtnerei, sowie Gegenständen, die mit der Gärtnerei in
Verbindung stehen, zu veranstalten und die Loose auch inner⸗
halb des Regierungs-Bezirks Trier zu vertreiben.
Trier, den 15. April 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom 53. Novp.
o. Is II 11746 bringe ich hiermit zur Kenutniß, daß durch
Erlaß des Herrn Oberpräsidenten vom 1. d. Mis. die Frist
zur Einsammlung der der evangelischen Vikariatsgemeinde
Laaken⸗Blombacherbach bewilligten Haussammlung bis Ende
Oktober d. Is. verlängert worden ist.
Trier, den 16. April 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Dem zum Persischen General-Konsul in Köln ernannten
Franz Anton Stollwerk ist zufolge Erlasses des Herrn
Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vom 22. Febr.
d. de. I das Exequatur ertheilt und ist derselbe in
ieser Amtseigenschaft vorläufig interimistisch anerkannt und
ugelassen worden.
Trier, den 21. April 1899.
Der Regierungs-Präsident.
RöiBVRanke