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Polizei⸗Verordnung,
betreffend Bekämpfung des Heu- und Sauerwurms.
Auf Grund der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1860 (G.⸗S. S. 265)
ind der 88 137, 139 und 140 des Gesetzes über die all⸗
gemeine Landesverwaltung vom 30 Juli 1883 (G.S. S.
195) sowie des 8 834 des Feld; und Forstpolizei-Gesetzes
vom 1. April 1880 (G.S. S. 230) wird hiermit unter
Aufhebung der Polizeiverordnung vom 28. Januar 1898
Amtsblaii S. 34) und unter Vorbehalt der Zustimmung
des Bezirks-Ausschusses verordnet was folgt:
81.
Alles abfallende Rebholz, z. B. todte Spitzen, Büglinge,
söpfe, Knorren, Astschenkel u. s. w., die alten Bänder der
Weinftöcke, die alten, nicht mehr als Reb- oder Seztzpfähle
benutzten Pfähle sind bis zum 20. April jedes Jahres sorg⸗
fältig aus den Weinbergen zu entfernen. Die Frist kann
erforderlichen Falls von dem zuständigen Landrathe bis zum
30. April verlängert werden. Das Zerschneiden oder Zer⸗
streuen der Abfälle in den Weinbergen ist verboten.
82.
Nicht entrindete Pfähle dürfen in Weinbergen nicht
zur Anwendung gelangen. F
Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 34 des Feld⸗ und
Forstpolizei⸗Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 160 Mt. oder
entsprechender Haft bestraft.
Trier, den 7. März 1899.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.
Der Herr Ober⸗Präsident hat mittels Erlasses vom
3. Dezember v. Is. J⸗Nr. 18284 dem Vorstande der
atholischen Pfarrgemeinde zu Neidenbach im Kreise Bitburg
die Erlaubniß eriheilt, behufs Aufbringung der Mittel zur
Deckung der Baukosten des katholischen Pfarrhauses zu
Reidendach eine Haussammlung bei den katholischen Be—
vohnern des Regierungsbezirks Trier, sowie der Kreise
Tochem und Zell des Regierungsbezirks Koblenz bis Ende
Juni d. Is. durch Bevollmächtigle der genannten Gemeinde
abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung sind beauftragt:
1. Pfarrer Stadler zu Neidenbach,
2. Foͤrster a. D. Hubert Lex
3. ÄAckerer Gerhard Schmitz
1. Waldarbeiter Wilhelm Diesch
Flurhüter Peter Mertes
3. Ackerer Mathias Schmittberger
7. Ackerer Peter Müller
3. Steinbruchbesitzer Michel Kalkes
J. Müller Nikolaus Knie
Trier. den 19. Februar 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg⸗Gruszezynski.
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Unter Bezugnahme auf meine im Amisblatt abgedruckte
Bekanntmachung voin 15. September v. Is. II 10126,
hetreffend die Äbhaltung einer Haussammlung bei den evan—
gelischen Bewohnern der Rheinprovinz zum Besten des Neu—
aues eines evangelischen Pfarrhauses in Burgbonheim, Kreis
Zreuznach, bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß,
As der ünter Ryr. 11 dver genannten Bekanntmachung auf—
geführte Heinrich Flatten aus Elberfeld von dem Auftrage,
für den gedachten Zweck zu sammeln, entbunden worden ist
Trier, den 3. März 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Grotefend.
Der Herr Oberpräsident hat mittelst Erlasses vom
l. v. Mts. Nr. 15622 dem Wolf'er Waisenheim die Erlaub—
niß ertheilt, zur Unterhaltung der Anstalt im laufenden
Jahre eine Haussammlung bei den evangelischen Bewohnern
der Rheinprovinz durch Beauftragte abhalten zu lassen.
Mit der Abhaltung der Haussammlung sind beauftragt
1. Hausvater Wehrmann aus Wolf,
2. Kandidat Klauß aus Krefeld, zur Zeit in Wolf,
3. Lehrer Tielbörger aus Wolf,
1. Lehrer Mathias aus Wolf.
Trier, den 14. März 1899.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.
Der zum Konsul der Republik Paraguay in Köln
ernannte Kaufman Otto Kirschbaum in Köln, vordem in
Solingen ist zufolge Erlasses des Herrn Ministers der
auswärtigen Angelegenheiten vom 13 Februar d. Is.
II in dieser Amtseigenschaft anerkannt und zugelassen
worden.
Trier, den 21. März 1890.
Der Regierungs-Präsident.
J V.: Banke.
Der zum Vice⸗Konsul der Vereinigten Staaten von
Amerika in Solingen ernannte Bankvorsteher Max Brab
ist zufolge Erlasses des Herrn Ministers der auswaͤrtigen
Angelegenheiten von 25. Februar d. Is. X dieser
Am tseigenschaft anerkannt und zugelassen worden.
Trier, den 21. März 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
14. d. Mis. dem Berein zur Förderung der Pferde- und
Viehzucht in den Harzlandschaften zu Quendlinburg die
Erlaubniß ertheilt, in diesem Jahre wiederum eine öffentliche
Verloosung von Wagen, Pferden, Reit-, Fahr⸗ und Jagd—
geräthen ꝛc. zu veranstalten und die Loose — 50 000 Stüůck
u jerJ Mark — in dem ganzen Staatsgebiete zu vertreiben
Die Anzahl der Gewinne beträgt 1600 im Gesammtwerth⸗
vom 25 500 Mark.
Trier, den 25. März 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Eine Anzahl von Schuhmachern, Schneidern, Sattlerr
ind Mützenmachern der Bürgermeistei Dudweiler hat den
Antrag auf Errichtuna von zwei Zwanasinnungen aestell:
und zwar:
1.“ für das Schuhmacher- und Sattlerhandwerk.
tuür das Schneider und Mükenmacherhandmer