Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Kreis—

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*

Ar. 15
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich
hewirklen 25. Verloosung von 31 prozentigen Staatsschuld⸗
scheinen vom 2. Mai 1842 sind die in der Anlage ver⸗
zeichneten Nummern gezogen worden. Sie werden den Be⸗
sitzern zum 1. Juli 1899 ab mit der Aufforderung gekündigt,
die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapital⸗
heträge vom 1. Juli 1899 ab gegen Quittung und Rück⸗
Jabe der Staatsschuldscheine und der später fällig werdenden
Zinsscheine Reihe XXIII Nr. 2 bei, der Staatsschulden⸗
Tilgungskasse, Taubenstraße Nr. 29, hierselbst zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr
Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗- und Festtage und
der letzten drei Geschäftstage jedes Monats. Die Einlösung
zeschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frank⸗
furt ac M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zweck können die
Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. Juni d. Is. ab
eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗
tasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach Feststellung die
Auszahlung vom 1. Juli d. J. ab bewirkt.
Mit dem 1. Juli d. Is. hört die Verzinsung
der verloosten Staatsschuldscheine auf.
Zugleich werden die bereits früher gekündigten auf der
Anlage verzeichneten noch rückständigen Schuldurkunden.
nämlich:
Staatsschuldscheine vom Jahre 1842, Schuld⸗
verschreibungen der Staatsanleihen von
1850, 1862, 1883, 1862, 1868 4, und der Staats⸗
Prämien-Anleihe von 1866, Kur- und Neu—
närkischesSchuldverschreibungen, sowie eine
Stammaktie der Münster-Hammer Eisen—
bahn,
wiederholi und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Ver⸗
insung aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldurkunden über
die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen
oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Schließlich benutzen wir diese Veröffentlichung, darauf
aufmerksam zu machen, daß von den Schuldverschreibungen
der konsolidirten 43prozentigen Staatsanleihe,
welche gemäß 8 2 des Gesetzes vom4 März 1885 (Ges.—
Slg. S. 55) 'und der diesseitigen Bekanntmachung vom
s. September 1885 in Verschreibungen der konsolidirten
Aprozentigen Staatsanleihe umzutauschen waren, die in der
Anlage unter VI aufgeführten Stücke auch bis jetzt noch
uicht eingereicht worden sind.
Die Inhaber derselben werden deshalb wiederholt auf⸗
Aonrder ven horenten Umtausch. der ietzt auf Grund dor

Montag, den 10. April

1899.

gz8 2 und 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 1896 (es.-S.
 S. 269) in auf 314 Prozent abgestempelte Schuldver⸗
schreibungen zu erfolgen hat, zur Vermeidung weiterer
Zinsverluste alsbald zu bewirken.
Berlin, den 1. März 1899.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.

Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Seine Majestät der Kaiser und König haben mittelft
Allerhöchst vollzogener Bestallung vom 1. Februar d. Is.
den seitherigen Regierungs- und Schulrath Klewe in Düssel—
dorf zum Provinzial Schulrach zu ernennen geruht.
Derselbe ist dem hiesigen Provinzial-Schul-Kollegium
aberwiesen und am 1. d. Mts. von mir in sein neues
Amt eingeführt worden.
Koblenz, den 3. März 1899.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
Nasse

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
16. d. Mts den beim Ober-Präsidium beschäftigten Regierungs—
Rath Wallraf zum stellvertretenden Mitgliede des Provinzial⸗
raths der Rheinprvinz auf die Dauet seines Hauptamtes am
Sitze des Ober-⸗Präsidenten der Rheinprvinz ernannt.
Koblenz, den 24. März 1899
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
Nasse.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Unter Hinweis auf die Bekanntmachung des Herrn
Minifters für Handel und Gewerbe vom 22. März 1897
Amtsblatt S. 144) bringe ich hierdurch zur allgemeinen
Zenntniß, daß der genannte Herr Minister die Ausübung
des Dampfkessel⸗ Revisionsdienstes an den bisher vom Pfäl⸗
ischen Dampfkessel-Revisions-Verein in Kaiserslautern im
taͤatlichen Auftrage überwachten landwirthschaftlichen und
Schiffsdampfkessel in den Kreisen Merzig, Ottweiler, Saar—
rücken, Saarburg, Saarlouis, Trier-Land, Trier⸗Stadt und
S. Wendel vom 1. April d. Is. ab bis auf weiteres dem
Frankfurter Dampfkessel-Ueberwachungs-Verein zu Frank⸗
ürt aMain übertragen hat.
Trier, den 22. März 1899.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden—
            
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