Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Anmeldungen sind zu richten an den Direktor des
Instituts, Ober-Roßarzt a. D. Brand zu Charlottenburg,
Spreestraße 42.
Trier, den 7. Dezember 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.

Nachtra
u der am 24. September 1897 heen Genehmigungsurkunde
ür die Einführung des elektrischen Betriebes auf der Kleinbahnstrecke
douisenthal —Banngrenze St Johann und für den Bau einer an diese
Strecke anschließenden neuen Kleinbahn mit elektrischer Betriebskraft
»on Malstatt über Saarbrücken nach St. Arnual mit Abzweigungen
nach der alten und der neuen Saarbrücke in Saarbrücken.
Die den Schutz der Reichs-Telegraphen- und Fernsprechinlagen
 betreffenden Vorschriften, welche der am 24. Sep—
ember 1897 ausgefertigten Genchmigungsurkunde für die
kinführung des elektrischen Betriebes auf der Kleinbahnstrecke
Louisenthal — Banngrenze St. Johann und für den Bau einer
in diese Strecke anschließenden neuen Kleinbahn mit elek—
rischer Betriebskraft von Valstatt über Saarbrücken nach
St. Arnual mit Abzweigungen nach der alten und der neuen
Saarbrücke in Saarbrucken (Amtsblatt S. 465 ff.) als An⸗
jang beigefügt sind, werden hierdurch im Einvernehmen mit
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu St. Johann-Saar—
zrücken durch die nachfolgenden Bestimmungen ergänzt:
„Die unterirdischen Zuleitungen von der Kraftstation
zu den Gleisen oder zu der Arbeitsleitung (Speiseleitungs—
abel) müssen thunlichst entfernt von den Reichs-Telegraphen—
abeln, wo es angängig ist, auf der anderen Straßenseite
erlegt werden. Kreuzungen der unterirdischen Kabel für
Starkströme mit solchen fuͤr Schwachströme müssen derartig
erfolgen, daß der Abstand der Kabel von einander mindestens
—
rdischen Kabeln für elektrische Starkströme gekreuzt, oder
erlaufen die Kabel in einem seitlichen Abstande von weniger
als 50 em von einander, so müssen die Reichs-Telegraphen—
'abel — sofern diese oder die Siarkstromkabel nicht in
zemauerten Kanälen liegen — auf Kosten des Unternehmers
mit eisernen Röhren, die über die Kreuzungsstelle nach jeder
Seite hin etwa 1,5 m und über die Endpuntte der Nährungs⸗
trecke 22.3 m hinausragen, umgeben, und die eisernen
Schutzrohre auf der den Starkstromkabeln zugewendeten
Seite mit genügend starken Halbmuffen aus Zement
oder Beton bedeckt werden. Diese Muffen, deren Bestimmung
ꝛs ist, flüssiges Metall von den Schuzßrohren abzuhalten
»ezw. zu starke Erwärmung der eingelegten Kabel zu ver⸗
jüten, müssen 50 em zu beiden Seiten der kreuzenden Stark⸗
tromkabel bezw. bei seitlichen Annäherungen ebensoweit über
den Anfangs- und Endpunkt der gefährdelen Strecke hinaus⸗
ragen. Wenn die Starkstromkabel in Vertheilungskästen ein—
geführt werden und in einem Abstande von weniger als
50 em von einem Kasten sich Telegraphen⸗ oder Ferusprech⸗
abel befinden, so sind letztere ebenso wie bei einer Näherung
der Starkstromkabel zu schützen. Von dieser Maßregel kann
ꝛbgesehen werden, wenn der Vertheilungskasten (mit Aus—
zahme des Deckels) von Mauerwerk oder von einer Zementider
 Betonschicht umgeben ist.“
Trier, den 14. Dezember 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.

Bekanntmachung, betreffend die Hengstkörung für 1898,99
wemäß 85 der Körordnung für die Privatbeschäler
vwonr 8 usi 1880 MN,Ia 50

2017

wird nachstehend die Beschreibung, der Aufstellungsort und
das Sprunggeld der für 1888/99 angekörten Hengste zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Im Kreise Saarbrücken ist der sechs Jahre alte und
162 Meter große Hengst (Belgier Rasse) des Herrn Jakob
Schröder in Hirtel angekört worden. Der Eigenthümer be⸗
absichtigt den Hengst — Rappe, Stern — in Hirtel auf⸗
zustellen und beansprucht 9,50 Mk. Deckgeld.
Wer einen vorstehend nicht aufgefuͤhrten Hengst zur
zur Deckung fremder Stuten, sei es unentgeltkich oder
gegen Bezahlung hergibt, verfällt für jeden Fall der
Zuwiderhandlung nach 8 9 der Körordnung in eine Strafe
von dreißig Mark, der Eigenthümer der Stute in eine solche
von fünfzehn Mark.
Trier, den 15. Dezember 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: von Rosenberg-Gruszezynski.

Rachweisung
der VRarkte und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat November 1898.
Saarbrichen. St. Zohann.

Weizen, guter Sorte ..
mittlerer
geringer
Roggen, guter
mittlerer
geringer
Berste, gute
mittlerer
geringe
guter
mittlerer
geringer .
Erbsen (gelbe) zum Kochen
Speise- Bohnen (weiße)
Linsen..
Eß⸗Kartoffeln .
Richt⸗Stroh.
rumm-,.
denn.
Rindfleisch im Großhandel
von der Keule
vom Bauch
Schweinefleisch .
Kalbfleisch.
dammelfleisch ..
Speck ger. (hiesiger)
Eßbutter. .
Fier....
Weizenmehl Nr. J,
Koggenmehll,
Serstengraupen.
Serstengrütze. .
Buchweizen⸗Grütze
dafergrutze .
Dirse...
Reis, Java mittlere
Kaffee, Java mittlerer roh. ..
gelber gebrannter
Speise⸗Salz W
Schweine⸗Schmalz....
Trier, den 8. Dezember 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynsk.

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