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8 11.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser
18. Maͤrz 1868
Ordnung werden nach 8 14 des Gesetzes vom Nianz e
mit Geldstrafe bis zu 150 Mark event. mit Haftstrafe geahndet.
8 12.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Eröffnung
des Schlachthofes in Kraft.
Beschlossen von der Gemeinde-Vertretung am 18. Okt. 1898.
ADD
Der Bürgermeister,
Woytt.
Genehmigt vom Bezirksausschuß zu Trier am 15. De—
zember 1898. B. A. 3433.
Wird hiermit veröffentlicht.
Sulzbach, den 11. März 1899.
Der Bürgermeister,
Wohtt.
Bekanntmachung.
Im Auftrage der Königl. Regierung — Verf. v. 24.
Febr. d. Is. Il 370 — werden demnächst an einzelnen
Schulen des Kreises Erhebungen über die Besuchsziffer ver⸗
schiedener Klassen vorgenommen werden.
Die Herrn Ortsschulinspektoren bezw. Rektoren, Haupt⸗
lehrer, J. Lehrer und einzige Lehrer werden hiermit an—
gewiesen, den Herrn Bürgermeistern auf Ansuchen die er—
forderlichen Angaben zu machen.
Saarbrücken, den 21. März 1899.
Königl. Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius.
Das im Verlage von A. Stein in Potsdam erschienene
Büchelchen „Unsere Flotte“ von Kapitän Lutz (Preis 0.60 Mk.)
wird zur Anschaffung für Schülerbibliotheken empfohlen.
Saarbrücken, den 25. März 1899.
—
Ewald. Mylius.
Bekanntmachung.
Bei zwei dem Metzger Peter Gettmann Friedrichstraße
Nr. 4 hierselbst und dem Bierbrauer Gustav Bruch zu
St. Johann gehörigen und im hiesigen Schlachthause ge—
schlachteten Kuͤhen ist die Maul- und Klauenseuche, sowie
hei einem krepierten Schweine des Jakob Böffel hier Rudolf—
straße 8 wohnhaft die Schweineseuche amtlich festgestellt
worden.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.
Malstatt-Burbach, den 18. März 1899.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete,
Koehl.
Bekanntmachung.
Die Maul⸗- und Klauenseuche unter dem Viehbestande
des Wirthes Johann Krämer und des Oekonomen Christian
Kuhn hier, sowie der Milzbrand unter dem Viebbestand des
Beramannes Veter Elß hier ist ersoschen
Die angeordneten Schutzmaßregeln werden hiermit auf—
gehoben.
Dudweiler, den 18. März 1899.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Petermann.
Bekanntmachung.
Die in den Gemeinden Großrosseln, Emmersweiler und
St. Nikolas ausgebrochen gewesene Maul und Klauenseuche
ist erloschen und die angeordnet gewesenen Schutzmaßregeln
aufgehoben worden.
Ludweiler, den 20. März 1899.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
W. Poller.
Bekanntmachung.
Unter dem Viehbestande des Bäckers Karl Altpeter in
Bischmisheim ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Ueber das Gehöft des p. Altpeter ist die Stallsperre
verhängt.
Brebach, den 20. März 1899.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Fritsch.
Bekanntmachungq.
Die Maul- und Klauenseuche in dem Gehöfte des
Metzgers Wilhelm Bidot zu Obervölklingen ist erloschen und
habe ich die angeordneten Sperrmaßregeln aufgehoben.
Völklingen, den 22. März 1899.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Stürmer.
Bekanntmachung.
Bei einer geschlachteten Kuh der Metzgerei-Inhaberin
Wittwe Sebastian Kurtz zu Wehrden ist Maul- uud Klauen—
seuche festgestellt worden.
Ueber das Gehöft ist die Sperre verhängt worden.
Bölklingen, den 21. März 1899.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Stürmer.
Unter dem Schweinebestande des Bäckers Christian
Herrmann zu Krughütte ist die Schweineseuche ausgebrochen.
Das Gehöft ist polizeilich gesperrt.
Bersweiler, 24. März 1899.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister.
A. Muüller.
ADVD0
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