prüfung abgelegt haben und sofern sie noch rückständig, sich
berflichten, nach Maßgabe der für die Königl. Forstbeamten
bestehenden Prüfungsvorschriften dieselbe während des der
endgiltigen Anstellung vorhergehenden Probejahrs abzulegen,
zei jeder Bewerbung ist die schriftliche Erklärung abzugeben,
im Falle der endgültigen Anstellung als Gemeindeförster in
Macken die Forstversorgungsansprüche als erfüllt ansehen zu
vollen; geeignete Bewerber haben ihr Gesuch nebst Lebens—
lauf, Forsiversorgungsschein oder Militärpaß, sowie der
Dienst- und Führungszeugnisse bis zum 10. April 1899 bei
dem Bürgermeister zu Brodenbach einzureichen, 5) —, 6) —,7)
— 8) das Jahresgehalt beträgt 1000 Mk., die auswärtige Diensi⸗
zeit wird mitangerechnet. an Brennholz wird jährlich gawährt:
1) 10 Raummeter Derbholz, b) 20 Raummeter Reisig, für
die Abfuhr des Holzes hat der Förster selbst zu sorgen,
freie Dienstwohnung wird bis zum 1. Oktober 1915 gewährt,
der Förster hat aber für Unterhaltung der Wohnung seibst
zu sorgen, während die erstmalige Instandsetzung durch die
Bemeinden erfolgt, der Forstverband ist für den Inhaber der
Stelle der provinzialständigen Wittwen- und Waisenkasse
heigetreten, indessen hat der Stelleninhaber die Hälfte der
Beiträge zu entrichten, 9) steigt alle 3 Jahre um 50 Mk.
bis zum Höchstbetrage von 1500 Mk.
Saarbrücken, den 6. März 1899.
Der Königliche Landrath, Bake.
Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Der Schlossermeister E. Pabst zu Saarbrücken, beabsichtigt
auf den Parzellen Flur 7 MNr. 315/114 und 2095/113 (Bann
Malstatt-Burbach)
ciue Fuhrik zur herstelung von Cisenlonftrultionen
und feuerfesten eisernen Grfen
zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht
mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher
Natur binnen 14 Tagen bei mir schriftlich in zweifacher Ausfertigung
oder zu Protokoll anzubringen.
Nach Ablauf dieser Frist, welche ihren Anfang nach dem Ablauf
desjenigen Tages nimmt, an welchem die diese Bekanntmachung ent—
haltende Nummer des Regierungsamtsblattes zu Trier ausgegeben wird,
önnen Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Zeichnungen und Beschreibungen des Projektes liegen bis zum Ab—
lauf der Beschwerdefrist auf dem BürgermeisterAmt — Zimmer 1 —
zur Einsicht offen.
Zur mündlichen Erörterung der etwa rechtzeitig erhobenen Ein—
vendungen wird hiermit Termin auf
Samstag, den 25. März d. Is., Vormittags 10 Uhr,
in meinem Amtslokale anberaumt mit dem Hinzufügen, daß im Falle
des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden gleich—
vohl mit der Erörterung der Einwendungen wird vorgegangen werden.
Malstatt-Burbach, den 28. Februar 1899.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete.
Roenhn I.
Bekanntmachung.
Die Firma Ed. Böcking zu NReunkirchen beabsichtigt auf Varzelle
Flur 23 Nr. 375/98 (GBann Malstatt Burbach)
eine Aaschinen- und Resselfabrik
zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit zur össentlichen Kenntniß gebracht,
mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur
hinnen 14 Tagen bei mir schriftlich in zweifacher Ausfertigung oder
zu Protokoll anzubringen.
Nach Ablauf dieser Frist, welche ihren Anfang nach dem Ablauf
desjenigen Tages nimmt, an welchem die diese Bekanntmachung ent—
haltende Nummer des Regierungsamtsblattes zu Trier ausgegeben wird,
önnen Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Zeichnungen und Beschreibungen des Projektes liegen bis zum Ab⸗
lauf der Beschwerdefrist auf dem BürgermeisterAmt — Rimmer 1 —
zur Finsicht offen.
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Zur mündlichen Erörterung der etwa rechtzeitig erhobenen Ein
wendungen wird hiermit Termin auf
Samstag, den 25. März d. Is. Vormittags 10/. Uhr,
in meinem Amtslokale anberaumt mit dem Hinzufügen, daß im Falle
des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden gleichwohl
nit der Erörterung der Einwendungen wird vorgegangen werden.
Malstatt-Burbach, den 1. März 1899.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete.
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