Hierbei wird bemerkt, daß die Reklamationen im un
mittelbaren Anschlusse an die Vorstellung des reklamirten
Mannes zur Verhandlung gelangen; die Reklamanten und
deren vorbezeichneten Angehörigen haben sich daher schon
in den betreffenden Tagen mit Beginn des Musterungs⸗
Heschäfts einzufinden.
x8 wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht,
daß dadurch, daß ein älterer Bruder bereits dient, die Zu⸗
rückstellung des jüngeren nicht ohne Weiteres begründet,
dielmehr auch in solchen Fällen eine Vorlegung eines vor⸗
schriftsmäßigen Reklamations-Antrages nothwendig ist.
Bei Gesuchen um Zurückstellung von Militärpflichtigen,
welche in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes
begriffen sind, sind vorschriftsmäßig abgefaßte Lehrkontrakte
oder amtliche Zeugnisse vorzulegen.
Dieselben sind gleich den Reklamations-Anträgen
spätestens im Musterungstermine anzubringen und sinden
diejenigen Lehrbriefe ꝛc, wel ge der Ersatz Kom nission zur
Beurtheilung nicht vorgelegt worden sind, beim Aushebungs
Geschäft keine Berücksichtigung.
Körperliche Gebrechen, wie Schwerhörigkeit u. s. w.
sind durch die vorgeschriebenen Atteste und protokollarischen
Nachweise festzustellen; in Betreff der an Epilepsie Leidenden
wird auf 8650 ad 5 und 6 der Wehrordnung verwiesen.
Die Militärpflichtigen, welche ihres Standes Schneider,
Schuster oder Maschinenschlosser sind, haben bei ihrer Ge—
tellung zum Musterungsgeschäft ausführliche Zeugnisse über
ihre Leistungen und ihre Fuührung vorzulegen.
Indem ich den Herren Bürgermeistern dringend em—
pfehle, auf die hier in Erinnerung gebrachten Vorschriften
zu 'achten, ersuche ich dieselben zugleich noch besonders be—
kannt zu machen, daß bei Verabsaͤumung der rechtzeitigen
Stellung der Reklamationsanträge die Unkenntniß der be—
treffenden gesetzlichen Vorschriften niemals als Entschul⸗
digungsgrund gelten kann.
NRach Beendigung der Musterung wird an jedem ein—⸗
zelnen Tage die Klassifikation der Reserve- und Landwehr—
Mannschaften sowie der Ersatz- Reservisten aus den betreffen⸗
den Bürgermeistereien stattfinden.
Die betheiligten Reserve und Landwehrleute, sowie
Ersatzreservisten haben nicht allein den Antrag auf Zurück—
ttellung hinter den letzten Jahrgang der Reserve bezw. der
Landwehr vor dem Musterungsgeschäfte und zwar spätestens
acht Tage vorher bei den Herren Bürgermeistern zu stellen,
sondern auch persönlich in den oben angegebenen Terminen
zu erscheinen, wobei ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht
wird, daß Reklamationsanträge, welche erst im Falle der
Einberufung gestellt werden, unter allen Umständen unbe—
rücksichtigt bleiben müssen.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Musterungsgeschäftes wird mit Geldbuße bis zu 15 Mark
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister wollen bei der Musterung
der Leute ihres Bezirkes zugegen fein und deren pünktliches
Erscheinen überwachen, auch für mehrmalige ortsübliche
Publikation gegenwärtiger Bekanntmachung und namentlich
dafür Sorge tragen, daß Niemand für irgend eine Unter—
lassung im Termine Unwissenheit vorschützen kann.
Saarbrücken, den 16. Februar. 1899.
Der Königliche Landrath,
Boke.
Nachstehend bringe ich den Plan über die in diesem
Jahre im Kreise Saarbrücken auszuführenden technischen
Maaß- und Gewichts-Revisionen zur öffentlichen Kenntniß.
Saarbrücken, den 23. Februar 1899.
Der Königliche Landrath.
Bake.
Plhan
über die Ausführung der periodisch zu wiederholenden technischen
Revisionen der Maaße und Gewichte im Kreise Saarbrücken
im Jahre 1899.
Polizeibezirk
(Bürgermeisterei)
Ortschaften
Die Revision wird
stattfinden
TageMonat
St. Johann
St. Johann
3. und Juli
folgende
10. und, Juli
folgende
Sulzbach
Sulzbach und
Hühnerfeld
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Bei der in dem Gehöfte des Bergmanns Peter Elß
hier, Bahnhofstraße Nr. 23, gefallenen Kuh ist Milzbrand
imtlich festgestellt. Das Gehöft ist polizeilich gesperrt.
Dudweiler, den 22. Februar 1899.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Petermann.
Bekanntmachung.
Unter dem Viehstande der Wittwe Wilhelm Freude
in Bliesransbach ist die Maul- und Klauenseuche ausge—
hrochen und wird deshalb über das Gehöft derselben die
Stallsperre verhängt.
Brebach, den 23 Februar 1899.
Die Polizeiverwaltung.
Der Buͤrgermeister,
Fritsch.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Muwärter
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 83) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be⸗
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7j Betrag der zu beftellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge⸗
haͤltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle
d) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) 1. Mai 1899, Bonn, Kaiserl. Postamt, 8) Post⸗
schaffner, 4) Elementarschulbildung und körperliche Rüstigkeit,
5) 6 Monate, 6) auf 3monatige Kündigung. 7) —.98)
800 Mt. Gehalt und 180 Mk. Wohnungsgeldzuschuß jährlich,
9) das Gehalt steigt bis zu jährlich 1600 Mk., 10) Be⸗
werbungen sind an'die Kaiserl Ober⸗-Postdirektion in Köln
(Rhein) zu richten.
2. 2) 1. April 1899, Bonn, Ober-Bürgermeisteramt,
»R2 Woluüzeiseracauten. 4)9 Rüstiakeit. Energie und Qu—