Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Im laufenden Jahre wird das Musterungsgeschäft für
die Bürgermeistereien des Kreises Saarbrücken nach nach—
stehendem Plane an den nachbezeichneten Tagen um 82 Uhr
Vormittags, ausgenommen bei laufender Nr. 2b, 6b und 22b.
für welche Termin auf 91 Uhr festgesetzt ist, im Saale des
Restaurateurs Otto Peter zur „Tonhalle“ hierselbst
Wilhelmstraße Nr. 21 stattfinden.
Die einzelnen Bürgermeistereien kommen vor wie folgt:
1. Mittwoch, den 1. März, Ludweiler, sämmtliche Jahrgänge.
2. Donnerstag, den 2. März, a) Gersweiler, sämmtliche
Jabhrgänge;
b) Kleinblittersdorf, sämmtliche Jahr⸗
gänge.
3. Freitag, den 8. März, Riegelsberg, sämmtliche Jahrgänge.
1. Samstag, den 4. März, Friedrichsthal, sämmtliche Jahr⸗
gänge.
5. Montag, den 6. Maͤrz, Heusweiler, Jahrgang 1897 und
ältere, sowie Jahrgang 1898.
6. Dienstag, den 7. März, a) Heusweiler, Jahrgang 1899;
b) Brebach, Jahrgang 1897 und ältere.
7. Mittwoch, den 8. März, Brebach, Jahrgänge 1898
und 1899.
8. Donnerstag, den 9. März, Sulzbach, Jahrgänge 1897
und aͤltere, sowie Jahrgang 1898.
9. Freitag, den 10. März, Sulzbach, Jahrgang 1899.
10. Samstag, den 11. Maͤrz, Saarbrücken, Jahrgänge 1897
und ältere, sowie Jahrgang 1898.
11. Montag, den 18. März, Saarbrücken, Jahrgang 1899.
12. Dienstag, den 14. März, Malstatt-Burbach, Jahrgänge
1897 und ältere.
13. Mittwoch, den 15. März, Malstatt-Burbach, Jahrgang
1898 bis einschließlich Buchstabe R.
14. Donnerstag, den 16. März, Malstatt-Burbach, Rest des
Jahrganges 1898 und Jahrgang
1899 bis einschließlich Buchstabe K.
15. Freitag, den 17. März, Malstatt⸗Burbach, Rest des
Jahrganges 1899.
16. Samstag, den 18. März, Völklingen, Jahrgänge 1897
und ältere, sowie Jahrgang 1898.
17. Montag, den 20. März, Völklingen, Jahrgang 1899
18. Dienstag, den 21. März, Püttlingen, Jahrgänge 1897
und ältere, sowie Jahrgang 1898
19. Mittwoch, den 22. März, Püttlingen, Jahrgang 1899.
20. Donnerstag, den 23. Maͤrz, Dudweiler, Jahrgänge 1897
und aͤltere, sowie von Jahrgang
1898 nur die Militärpflichtigen des
Ortes Dudweiler bis einschließlich
Buchstabe R.
21. Freitag, den 24. März, Dudweiler, Rest des Jahrganges
898 des Ortes Dudweiler und
ämmtliche Militärpflichtige dieses
Jahrganges aus den übrigen Ort⸗
chaften der Bürgermeisterei Dudweiler,
owie vom Jahrgang 1899 nur die
Militärpflichtigen des Ortes Dud⸗
weiler bis einschließlich Buchstabe R.
März, a) Dudweiler, Rest des Jahr⸗
janges 1899 des Ortes Dudweiler
ind sämmtliche Militärpflichtige dieses
Jahrgangs aus den übrigen Ort—⸗
dseen der Bürgermeisterei Dud⸗
9eiler?
22. Montag, den 27.
b) St. Johann, Jahrgang 1807 bis
einschließlich Buchstabe L und ältere
Jahrgänge.
März, St. Johann, Rest des Jahr⸗
gzanges 1897, sowie Jahrgang 1898
bis einschließlich Buchstabe N.
März, St Johann, Rest des Jahr—
ganges 1898, sowie Jahrgang 1899
bis einschließlich Buchstabe L.
25. Dienstag, den 4. April, St. Johann, Rest des Jahr—
ganges 1899.
Am Mittwoch, den 5. April, findet die Loosung für
die Militärpflichtigen des Jahrganges 1899 statt.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
Gestellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, an der
für die Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes bestimmten
Zeit pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner Kleidung
dersehen vor der Königlichen Ersatzkommission zur Musterung
zu erscheinen. Die Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge
haben die Loosungsscheine mitzubringen.
Diejenigen, welche nicht pünktlich erscheinen, sollen nach
5 26 ad 7 der Wehrordnung vom 22. November 1888,
mit Geldstrafe bis zu 80 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen
hestraft werden. Ist die Versäumniß in böswilliger Absicht
oder wiederholt erfolgt, so ist die sofortige Einstellung der
ils unsichere Dienstpflichtige Anzusehenden zulässig. Wer
durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ver⸗
zindert ist, hat ein ärztliches Attest einzureichen, welches,
usofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist,
zurch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine
freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hierauf ein
hesonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder
des Truppentheils erwächst.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Militärdienst zulässig sind, sind die betreffenden Anträge
pätestens im Musterungstermine anzubringen.
In Fällen der Verabsäunmung der rechtzeitigen An⸗
szringung der Gesuche ist jede Berücksichtigung derselben
Zeitens der Ober-Ersatz-Kommission ausgeschlossen.
Nur sofern die Veranlassung der Reklamation erst
nach Beendigung des Musterungsgeschäftes entstanden und
sonach eine Vorlegung des Antrages im Musterungstermine
nicht möglich gewesen ist, werden die später eingegangenen
Reklamationsanträge von der Ober-Ersatz-Kommission einer
Prüfung unterzogen.
Zur Beurtheilung der Reklamationen ist erforderlich,
daß fämmtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Er⸗
jaltung der Familie gesetzlich verpflichteten Familien—
Mitglieder männlichen Geschlechts im Termine
persoöͤnlich und pünktlich zu erscheinen hahen, damit
deren Erwerbs-, Arbeits⸗- bezw. Aufsichtsfähigkeit festgestellt
verden kann; von den weiblichen derartigen Familien⸗
Mitgliedern hingegen alle diejenigen, von welchen irgend
ein Mangel ihrer Arbeits-, Erwerbs- bezw. Aufsichtfähigkeit
behauptet wird.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—
scheinen gehindert, so ist dies durch ein ärztliches Attest
nud durch Attest der Ortsbehörde nachzuweisen, andernfalls
erartige Reklamationen als nicht zu beurtheilen. unnach—
ichtlich zurückgewiesen werden müssen.
24. Mittwoch, den 29.