Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntmachung.

Die nachstehenden Arbeiterbeisitzer der III. Rammer des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken scheiden nach 6 jähriger Amtsperiode gemäß
88 der Anordnungen des Herrn Ministers über die Verfassung und Thätigkeit des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken mit Ablauf des Jahres aus:
1. Nikolaus Treib aus Altenwald (Wahlbezirk Sulzbach),
2. Peter Henz aus Piesbach (Wahlbezirk Friedrichsthal),
3. Nikolaus Ktuhn aus Humes (Wahlbezirk Göttelborn).
Die Neuwahl, bei welcher Wiederwahl zulässig ist, findet am 21. Dezember d. Is. statt.
Die Wahlorte und Wahlzeiten sind nachstehend angegeben:

Wahlbezirk.

1. Berg⸗
Inspettion V
zu Sulzbach
wählt
1Ersatzmann.

2. Berg⸗
JIuspektion IX
zu
Friedrichsthal
wählt
1Ersatzmann.

3. Berg⸗
Inspektion X
zu Gottelborn
wählt
1 Ersaßmann.

Wahlausschuß
Wahlort. bezw. Wahlvorstand.

Zechensaal
beim
Venitzschachte

Vorsitzen der:
Obersteiger Jakob.
Stellvertreter:
Maschinenwerkmeister Frantz.
Beisitzer:
Hauer Robert Lausch,
„Georg Wilhelm,
„Math. Groß 8,
Wilhelm Gottschall
Vorsitzender:
Obersteiger Groß.
Stellvertreter:
Mao“vAnwerkmeister Forster.
Vorsitzender:
Schichtmeister Heuschkel.
Stellvertreter:
Obersteiger Rosch.
Beisitzer:
Bergmann Jakob Sattler,
Peter Henz,
Jakob Meyer 4
Joh. Weyand.
Vorsitzender:
Maschinenwermeister Busse.
Stellvertreter:
Obersteiger Kirst.

Zechensaal
bei den
Eisenbahn⸗
ichächten.

Zechensaal
am
Brühlings⸗
stollen.

gechensaal
auf Grube
Manbach.

Großer
Zechensaal
auf
Grube
SMßttesborn.

Vorsitzender:
Obersteiger Michaely.
Stellvertreter:
Fahrsteiger Früh.
Beisitzer:
Bergmann Jakob Rech,
Andr. Keßler 3,
Fr. Wohlfahrt 1,
Nik. Kuhn.
Vorsitzender:
Fahrsteiger Wahlmann.
Stellvertreter:
Tagesteiger Ackermann.

Verleseraum
der Grube
Dilsburg.

Wahlberechtigte
Abtheilung.

Belegschaft
der
Grube Sulzbach.

Belegschaft
der
Grube Altenwald.

Belegschaft der
Brube Friedrichstha
und der
Grubenabtheilung
Helene

zelegschaft der Grub
Mayhbach mit Aus—
nahme der Gruben—
abtheilung Helene
siehe oben).
Belegschaft
der
Brube Göttelborn.

Belegschaft
der
Grube Dilsburg

Wahlzeit.

112 -4
Uhr.

1n4
Uhr.

21 -5
Uhr.

—A
Uhr.

2—23 Uhr.

223 Uhr.

Auszug
aus den Anordnungen des Herrnu
Ministers für Handel und Gewerbe
über die Verfassung und Thätigkeit
des Berggewerbegerichts zu Baar⸗
brücken vom 30. Zuni 1893.
86. Zum Mitgliede des Berggewerbe—
gerichts soll nur berufen werden, wer das
dreißigste Lebensjahr vollendet, in dem der
Wahl vorangegangenen Jahr für sich oder
seine Familie Armenunterstützung nicht em—
pfangen oder die empfangene Armenunter—
tützung erstattet hat und in dem Bezirk
des Berggewerbegerichts seit mindestens
zwei Jahren wohnt oder beschäftigt ist.
Desgleichen sollen zu Mitgliedern des
Berggewerbegerichts nicht berufen werden
Personen, welche wegen geistiger oder körper—
licher Gebrechen zu dem Amte nicht ge—
eignet sind.
Personen, welche zum Amte eines
Schöffen unfähig sind (Gerichtsverfassungs—
gesetz 88 31, 32), können nicht berufen werden
8 96. Zur Theilnahme an den Wahlen
—
das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet
und in dem Bezirke des Berggewerbegerichts
'seit mindestens einem Jahre Wohnung oder
Beschäftigung haben.
Die im 86 Abs. 3 dieser Anordnungen
bezeichneten Personen sind nicht wahl—
berechtigt.
8 13. Die von den Arbeitern zu
wählenden Beisitzer müssen der Belegschaft
des betreffenden Wahlbezirks angehören.
8 17. Personen, welche in die Wahl—
liste nicht eingetragen sind, sind von der
Wahl auszuschließen.
8 18. Das Wahlrecht ist nur in
Person und durch Stimmzettel auszuüben,
welche handschriftlich oder im Wege der
Vervielfältigung herzustellen sind und nicht
mehr Namen enthalien sollen, als Beisitzer
n der betreffenden Wahlhandlung z3u
vählen sind.

Saarbräücken, den 5. Dezember 1899.

Der Wahlkommissar.
WMWiesmann. Berameister.

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