Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Sollten die gedachten Bestimmungen zur wirksamen
Bekämpfung der erwähnten Mißstände nicht ausreichen und
schärfere Maßregeln, etwa eine von Interessenten in An⸗
regung gebrachte gesetzliche Regelung, sich als nothwendig
erweisen, so erwarte ich weiteren Bericht.
Saarbrücken, den 13. Dezember 1899.
Der Königliche Landrath.
Aftw.: von Fidler.

Ich weise die Herren Landbürgermeister auf die als
Beilage zu einer der nächsten Nummern des Amtblattes
veröffentlichten Bekanntmachungen des Reichsversicherungsamtes
 vom 27. Oktober d. Is., betreffend die fur die
Invalidenversicherung zu verwendenden Beitragsmarken, sowie
die Abschaffung der bisherigen Doppelmarken, hin.
Saarbrücken, den 14. Dezember 1899.
Der Königliche Landrath,
Aftw.: von Fidler.

Die auf Allerhöchste Anregung Ihrer Majestät der
Kaiserin und Königin Seitens des Kreisvereins vom Rothen
Kreuz zu Saarbrücken im hiesigen Kreise veranstaltete Samm⸗—
lung von Geldbeiträgen für die Ueberschwemmten in Ober—
Bayern ist am 15. v. Mts. abgeschlossen worden.
Dieselbe hat ergeben
in der Stadt Saarbrücken .. 206,00 Mk.,
St. Johann .. 325,00 ,„
Malstatt-Burbach 367,00,
Brebach ... 203,70
Dudweiler . 290,81
Friedrichsthal 3,00
Gersweiler ak 90
Heusweiler 290
Kleinblittersder 155
Ludweiler. 55
Puttlingen 0
Riegelsberqg 5 ,
Völklingen 187,80 ,
Zusammen 2389,76 Mk.
Der Ertrag ist dem Provinzialverein vom Rothen
Kreuz zu Koblenz zur Vertheilung an die Geschädigten ab—
geliefert worden.
Saarbrücken, den 8. Dezember 1899.
Der Vorstand des Kreisvereins vom Rothen Kreuz.
von Fidler, Landrath

träge bis zum Ablauf des Januars des folgenden Jahres
in ein Verzeichniß einzutragen und dasselbe innerhalb der
vorerwähnten Frist bei demjenigen Hauptamt oder Steuer⸗
amte bezw. Nebenzollamt, in dessen Geschäftsbezirk die be—
treffenden Grundstücke belegen sind, oder bei einem benach—
barten Stempelvertheiler zur Versteuerung vorzulegen.
Der Eintragung in das Verzeichniß unterliegen auch
Verlängerungen des Pacht-, Mieth- ꝛc. Verhältnisses, welche
auf Grund einer in dem Vertrage enthaltenen Bestimmung,
z. B. für den Fall einer innerhalb bestimmter Frist nicht
erfolgten Kündigung, wirklich eingetreten sind.
Durch eine etwaige zwischenzeitliche Vernichtung der
über das Pacht-⸗, Mieth- ⁊c. Verhältniß lautenden Schrift—
stücke wird an der Stempelpflichtigkeit derselben bezw. an
der Verpflichtung zur Eintragung in das Verzeichniß nichts
geändert.

Formulare zu dem vorgeschriebenen Verzeichnisse können
von allen Haupt-Aemtern, Zoll- und Steuerämtern unent—
geltlich bezogen werden.
Zuwiderhandlungen gegen die bezüglichen Vorschriften
ziehen eine Geldstrafe im Betrage des Zehnfachen des
hinterzogenen Stempels, mindestens aber von 30 Mk oder
eine Ordnungsstrafe bis zu 300 Mk. nach sich.
Trier, den 25. November 1899.
Konigliches Haupt-Steuer-Amt.

Die für das Jahr 1900 festgesetzten Gerichtstage in
Püttlingen finden statt am Mittwoch, den 17. Januar,
Mittwoch, den 14. Februar, Mittwoch, den 14. März,
Mittwoch, den 25. April, Mittwoch, den 16. Mai, Mitt—
woch, den 20. Juni, Mittwoch, den 11. Juli, Mittwoch,
den 26. September, Mittwoch, den 17. Oktober, Mittwoch,
den 14. November, Mittwoch, den 12. Dezember.
Völklingen, den 5. Dezember 1899.
Königliches Amtsgericht.

Die Maul⸗ und Klauenseuche unter dem Viehbestande
des Wirthes H. Hektor in Kleinblittersdorf ist erloschen
Die angeordneten Schutzmaßregeln wurden aufgehoben.
Kleinblittersdorf, den 11. Dezember 1899.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Weber.

Personal-Chronik.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Nach Nr. 48 des Tarifs zum Stempelsteuergesetze vom
31. Juli 1895 sind schriftliche, auch durch Briefwechsel zu
Stande gekommene Pacht-, Afterpacht-, Mieth- und After⸗
miethverträge sowie antichretische Verträge (Pfandnutzuugs—
verträge) über unbewegliche Sachen, sofern der nach der
Dauer eines ganzen Jahres zu berechnende Pacht-, Mieth⸗ ꝛc.
Zins mehr als 300 Mtk. befrägt, mit 10 vom Hundert des
letzteren zu versteuern.
Der Verpächter, Afterverpächter, Vermiether, After—
vermiether oder Verpfänder hat die vorbezeichneten, während
der Dauer des Kalenderijahres in Geltung gewesenen Ver—

Versetzt ist der Postsekretär van der Felde von Saar—
brücken nach Merzig.
Der Ober⸗-Telegraphenassistent Schlägel in Saarbrücken
ist als Telegraphensekretär angestellt worden.
Dem Landgerichts-Präfidenten Cormann in Saarbrücken
ist der Titel als Geheimer Ober-Justizrath mit dem Range
der Räthe II. Klasse Allerhöchst verliehen worden.
Der Landgerichtsrath Ruer in Trier ist zum Landaerichts—
Direktor in Sgarbrücken ernangt worden.

Saarbrücken, den 18. Dezember 1899.
Der Köniagliche Landrath. Aftw.von Fidler
            
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