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Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die nachstehenden Arbeiterbeisitzer der III. Rammer des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken scheiden nach 6 jähriger Amtsperiode gemäß
58 der Anordnungen des Herrn Ministers über die Verfassung und Thätigkeit des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken mit Ablauf des Jahres aus?
Rikolaus Treib aus Altenwald (Wahlbezirk Sulzbach),
Peter Henz aus Piesbach (Wahlbezirk Friedrichsthal),
Nikolaus Kuhn aus Humes (Wahlbezirk Göttelborn).
Die Neuwahl, bei welcher Wiederwahl zulässig ist, findet am 21. Dezember d. Is. statt.
Die Wahlorte und Wahlzeiten sind nachstehend angegeben:
Wahlbezirk.
Wahlort.
Auszug
aus den Anordnungen des Zerrn
Ministers für Handel und Gewerbe
über die Verfassung und Thätigkeit
des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken
vom 30. Zuni 1893.
86. Zum Mitgliede des Berggewerbe—
gerichts soll nur berufen werden, wer das
dreißigste Lebensjahr vollendet, in dem der
Wahl vorangegangenen Jahr für sich oder
seine Familie Armenunterstützung nicht em—
pfangen oder die empfangene Armenunter—
stützung erstattet hat und in dem Bezirk
des Berggewerbegerichts seit mindestens
zwei Jahren wohnt oder beschäftigt ist.
Desgleichen sollen zu Mitgliedern des
Berggewerbegerichts nicht berufen werden
Personen, welche wegen geistiger oder körper—
licher Gebrechen zu dem Amte nicht ge—
eignet sind.
Personen, welche zum Amte eines
Schöffen unfähig sind Gerichtsverfassungs—
gesetz 88 31, 32), können nicht berufen werden.
8 9b. Zur Theilnahme an den Wahlen
sind nur berechtigt solche Arbeiter, welche
das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet
und in dem Bezirke des Berggewerbegerichts
seit mindestens einem Jahre Wohnung oder
Beschäftigung haben.
Die im 86 Abs. 3 dieser Anordnungen
bezeichneten Personen sind nicht wahl—
berechtigt.
Vorsitzeuder: 8 13. Die von den Arbeitern zu
Obersteiger Michaely. wählenden Beisitzer müssen der Belegschaft
Stellvertreter: des betreffenden Wahlbezirks angehören.
Fahrsteiger Früh. 8 17. Personen, welche in die Wahl—
Beisitzer: liste nicht eingetragen sind, sind von der
Bergmann Jakob 5 Wahl auszuschließen.
„Arndr, Kezßzler 3, 18. Das Wahlrecht ist nur in
Ir, Wohlfahrt 1, Persn und durch Stimmzettel auszuüben,
„MNitlk. Kuhn. welche handschrifllich oder im Wege der
Vorsitzender: Vervielfältigung herzustellen sind und nicht
Fahrsteiger Wahlmann. nehr Namen enthalten sollen, als Beisitzer
Stellvertreter: n der betreffenden Wahlhandlung zu
Tagesteiger Ackermann. 4 vählen sind.
Saarbrücken, den 5. Dezember 1899.
Der Wahlkommissar,
M ĩ C Rorqmeister.
1. Berge⸗
—A
zu Sulzbach
wählt
WErsatzmann.
Zechensaal
beim
Venitzschachte.
Vorsitzender:
Obersteiger Jakob.
Stellvertreter:
Maschinenmerkmeister Frantz.
Beisitzer:
Hauer Robert Lausch,
„Georg Wilhelm,
„Math. Groß 8,
„Wilhelm Gottschall.
Vorsitzender:
Obersteiger Groß.
Stellvertreter:
Maschinerwerkmeister Forster.
Vorsitzender:
Schichtmeister Heuschkel.
Stellvertreter:
Obersteiger Rosch.
Beisitzer:
Bergmann Jakob Sattler,
Peter Henz,
Jakob Meyer 4
F Joh. Weyand.
Vorsitzender:
Maschinenwerkmeister Busse.
Stell vertreter:
Obersteiger Kirst.
Zechensaal
bei den
Eisenbahn⸗
schächten.
2. Berg⸗
JIuspektion IX
zu
Friedrichsthal
waͤhit
1 Ersatzmann.
Zechensaal
am
Grühlings⸗
stollen.
Zechensaal
auf Grube
Maybach.
3. Berg⸗
Inspektion X
zuu Göttelborn
wählt
1WErsatzmann.
Großer
Zechensaal
auf
Grube
Böttelborn.
Verleseraum
der Grube
Dilsburg.
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