Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Außer den in meiner Bekanntmachung vom 19. Juli
d. Is. genannten Personen haben die Nachstehenden ihren
Wandergewerbeschein für 1899 bis jetzt noch nicht eingelöst:

Nr. des
Bewerbe⸗
scheineß

Name

Wohnort

4354 Sestöhr Anton Ehefrau
4419 Schmidt Friedrich Wilhelm
4446 Jacobs Konrad
32083 S—’chnur Konrad Ludwig
380508 Weinrank August Ehefrau
4409 Haag Theodor Ehefrau
4410 Wagner Mox
845 Wirtz Josef
899 Weber Johann
953 Lauck Josef
1357 Müller Peter Wwe.
980 Quinten Johann Friedrichsthal
11161] Rothenbusch Peter Buchschachen
Die Herren Gendarmen wollen den etwaigen Wander—
gewerbebetrieb der vorgenannten Personen strengstens über—
wachen und dieselben zur Anzeige bringen, falls sie den
Gewerbebetrieb im Umherziehen ohne Wandergewerbeschein
ausuben.
Desgleichen ersuche ich die Herren Bürgermeister, die
ihnen unterstellten Polizeiorgane ebenfalls mit entsprechender
Anweisung zu versehen.
Saarbrücken, den 13. November 1899.
Der Königliche Landrath.
J. A.:
von Bemberg, Regierungs-Assessor.

2

J

diesem Antrage stattzugeben und giebt in Gemäßheit des
3 577 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 von
ihrem Vorhaben mit der Aufforderung Kenntniß, Einsprüche
binnen vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekannt—
machung durch das Kreis- und Amtsblatt zur Vermeiduna
des Ausschlusses geltend zu machen.
St. Johaun a/S., den 11 November 1899.
Die Wegepolizeibehörde.
Der Bürgermeister,
Dr. Neff.

Bekanntmachung.
In Ueberhofen, Guichenbach und Neuhaus ist die
Maul⸗ und Klauenseuche erloschen und wird die Gehöfts—
und die Feldmarksperre aufgehoben.
In Kölln, Engelfangen, Rittenhofen und Sellerbach ist
die Maul⸗ und Klauenseuche erloschen und wird die Feld—
marksperre und die Gehöftssperre mit Ausnahme der Gehöfte
von Johann Peter Gleßner und Nikolaus Himbert, beide
zu Sellerbach, aufgehoben.
In 10 Gehöften der Gemeinde Hilschbach ist die Maul—
und Klauenseuche ausgebrochen und wird über fragliche
Gehöfte die Gehöfts- und über den Ort Hilschbach die Feld—
narksperre, sowie über Hilschbacher- und Guichenbacher-Ziegelhütte
 die Ortssperre verhängt.
Riegelsberg, den 11. November 1899.
Der Bürgermeister,
Speicher.

Versonal-Chronik.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
In Gemäßheit des 8 7 der Verfügung des Herrn
Justizministers vom 25. September 1899 wird hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nachbenannten Personen
als Prozeßagenten bei den nachbezeichneten Amtsgerichten
zugelassen worden sind:
Johann Hilgers zu Völklingen bei dem Amätsgerichte
daselbst, einschließlich des Gerichtstages zu Püttlingen.
Saarbrücken, den 3. November 1899.
Der Landgerichts-Präsident.

Auf Grund des 83 des Gesetzes über das Grundbuch—
wesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Ver—
mögen im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechts vom
12. April 1888 (Ges.“S. S. 52) wird bekannt gemacht, daß
die Anlegung des Grundbuchs nunmehr auch für folgendes
Grundstück erfolgt ist:
Gemeindebezirk Gersweiler, Flur 11 Nr. 112/0.2.
Saarbrücken, den 28. Oktober 1899.
Königliches Amtsgericht VI.

Einziehung eines öffentlichen Wegs.
Die Firma Dingler, Karcher &K Co. hierselbst hat die
Einziehung des im Stadtbezirk St. Johann a /S. im Fabrik—
terrain der Firma belegenen öffentlichen Wegs, Distrikt im
Helmerswald, Flur 17 No. 8240,20, groß 6 ar 33 qm,
heantragat. Die unterzeichnete Wegepolizeibehörde beabsichtiat

Der Landesgerichts-⸗Direktor Ritter in Saarbrücken
wurde zum Landgerichts-Präsidenten in Cleve und der
Berichtsassessor Reichartz Hamm zum Staatsanwalt bei der
Staatsanwaltschaft des Landgerichts Saarbrücken ernannt.
Versetzt wurde der Berginspektor Hohnhorst von der
Berginspektion III, Grube von der Hendt, als Bergrevier—
beamter nach Tarnowitz.
In den Ruhestand ist der Berginspektor Stockfleth von
der Berginspektion V. Grube Sulzbach, auf seinen Antraa
versetzt.

Saarbrücken, den 20. November 1899.
Der Königliche Landrath, von Fidler.

Deffentlicher Anzeiger.

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1 7
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Redaktion des nicht-amtlichen Theisä Druck und Nersoo non Gohräüder FSofoer in Saarhkrücken
            
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