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den Kreis Saardrücken. —
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. 46.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Montag, den 6. November
1839.
Ich ersuche die betheiligten Behörden und Beamten,
dafür Sorge zu tragen, daß diesen Sammlungen keine
Hindernisse bereitet werden.
Trier, den 12. Oktober 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
28. v. Mts. J. A. 8710 dem „Verein zur Förderung der
Kunst“ die Genehmigung ertheilt, zur Einsendung von Bei—
trägen für die Errichtung eines Göthedenkmals in Straßburg
/ E. öffentliche Aufrufe zu erlassen und die eingesandten
Beiträge entgegenzunehmen.
Trier, den 19. Oktober 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczyuski.
Der Herr Ober-Präsident hat durch Erlaß vom 8. August
ds. Is. — 11951 — dem Vorstand der katholischen Kirchen—
zgemeinde zu Sobernheim im Kreise Kreuznach die Erlaubniß
ertheilt, behufs Aufbringung der Mittel zum Neubau einer
katholischen Kirche in Sobernheim eine Haussammlung bei
den katholischen Bewohnern der Regierungsbezirke Koblenz
und Trier in dem Zeitraum bis zum 1. September k. Is.
abhalten zu lassen.
Mit dem Einsammeln der Beträge sind beauftragt
worden: 1. Balthasar Michel, Wirth, 2. Bernardy Jakob,
Schuster, 3. Burg Peter Georg, Kaufmann, 4. Engbarth
Julius, Buchbinder, 5. Hoening Johann, Gerichtsaktuar,
3. Krauenfeld Johann, Seiler, J bis 6 aus Sobernheim,
7. Marx Jakob, Lehrer aus Kirn, 8. Maurer Johann,
Dekonom aus Steinhardt, 9. Minn Peter, Lehrer, 10. Pütt—
mann Heinrich, Sattler, 11. Rickus Peter, Lehrer a. D.,
12. Schmuck Heinrich, Privatmann, 18. Simon Wilhelm,
Pfarrer, 14. Wiltberger Joseph, Sattler, 9 bis 14 aus
Sobernheim, 15. Buschkötter Bernhard, 16. Friederi Theodor,
17. Peters Robert, 15 bis 17 aus Krefeld, 18. Cappelmann
Mathias aus Nippes, 19. Blissenbach Wilhelm aus Köln,
20. Buick Anton aus Köln, 21. Eicks Johann aus Scheuer—
heck, 22. Bilm Wilhelm aus Giesenkirchen, 23. Winzen Peter
aus Giesenkirchen, 24. Hermanns Ludwig aus Brück,
25. Huber Richard aus Pesch, 26. Kürten Robert aus
Bechen, 27. Lichtschlag Ludwig aus Düsseldorf, 28. Wüllen—
weber Joseph aus Süchteln.
Trier, den 2. Oktober 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.
Der Herr Ober-Präsident hat mittelst Erlasses vom
28. August d. Is. Nr. 13591 dem Vorstande der katholischen
Pfarrgemeinde Wellina, Kreis Mayen, die Erlaubniß ertheilt
Zur Ausbildung von Turnlehrerinnen wird auch im
Jahre 1900 ein etwa drei Monate währender Kursus in
der Königlichen Turnlehrer-Bildungs-Anstalt in Berlin ab⸗
gehalten werden.
Termin zur Eröffnung desselben ist auf Montag, den
2. April k. Is. anberaumt worden. Meldungen der in
einem Lehramte stehenden Bewerberinnen sind bei der vor—
gesetzten Dienstbehörde späteftens bis zum 15. Januar k. Is.,
Meldungen anderer Bewerberinnen bei derjenigen Königlichen
Regierung, in deren Bezirk die Betreffende wohnt, ebenfalls
bis zum 15. Jannar k. Is. anzubringen.
Die in Berlin wohnenden, in keinem Lehramte stehenden
Bewerberinnen haben ihre Meldungen bei dem Königlichen
Polizei-Präsidium in Berlin ebenfalls bis zum 15 Januar
k. Is. anzubringen.
Den Meldungen sind die im 8 3 der Aufnahme—⸗
bestimmungen vom 3. März 1899 bezeichneten Schriftstücke
geheftet beizufügen, die Meldung selbst ist aber mit diesen
Schriftstücken nicht zusammenzuheften.
Berlhin, den 19. September 1899.
Der Minister
der geistlichen, Unterrichts- u. Medizinal-Angelegenheiten.
Im Auftrage: Kügler.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Der bisher bei hiesiger Königlicher Regierung beschäftigte
Gerichts-Assessor Nasse ist unter Ernennung zum Regierungs—
Affessor endgültig in die allgemeine Staatsverwaltung über—
nommen und der hiesigen Königlichen Regierung zur ferneren
dienstlichen Verwendung als Justitiarius überwiesen worden.
Trier, den 16. Oktober 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski—.
Durch Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom
15. Februar d. Is. J. B. 7385 ist dem Evangelisch-Kirchlichen
Hilfsverein in Berlin die Erlaubniß ertheilt worden, eine
Hauskollekte zur Förderung seiner Zwecke bei den evangelischen
Bewohnern der Monarchie abhalten zu lassen. In der Rhein⸗
provinz wird diese Kollekte in dem Zeitraum vom 15. Oktober
d. Is. bis 31. März nächsten Jahres durch Kollektanten
des genannten Vereins bezw. seines provinziellen Zweig⸗
vereins abgehalten werden. Die betreffenden Kollektanten
werden von den Vereinsvorständen mit polizeilich beglaubigten
Legitimationen und paginirten Sammellisten versehen werden.