Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Der Herr Ober-⸗Präsident hat mittelst Erlasses vom
27. Juli d. Is Nr. 11752 dem Presbyterium der evan—
gelischen Gemeinde Bergweiler im Kreise St. Wendel die
Erlaubniß ertheilt, behufs Aufbringung der Mittel zum
Neubau eines Pfarrhauses in Berschweiler eine Haus—
sammlung bei den evangelischen Bewohnern der Rhein—
provinz bis 1. Augustek Is. durch Bevollmächtigte der
genannten Gemeinde abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung sind beauftragt: 1. Karl Mar—
graf, Pfarrer zu Berschweiler, 2 Albert Sardemann,
Kollektant zu Wesel, 3. Ferdinand Masdholt, Kollektant zu
Wesel.
Trier, den 24. September 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von RosenbergeGruszczynski.
Der Herr Ober-Präsident hat dusch Erlaß vom
8 August d. Is. — 12553 — dem Vorsiande der katholischen
Pfarrgemeinde Langsur die Erlaubniß ertheilt, behufs
Aufbringung der Mittel für den Neuhau eines Pfarrhauses
in Langsur eine Haussammlung bei den karholischen Be—
wohnern des Regierungsbezirks bis zum 1. Aprilek. Is.
abhalten zu lassen
Mit dem Einsammeln der Gelder sind beauftragt worbden:
1. Peter Binz. 2 Joseph Dahlem 3. Peter Perme—
sang, 4. Mathias Heck sen, 5. Mathias Heck jun, 6. Peter
Roßwinkel und 7. Joseph Klassen.
Trier, den 27. September 1899
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski.
Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
der Lieferung von Hafer, Heu und Stroh maßgebenden Durchschnitte
der höchsten Tagespreise, einschließlich eines Aufschlages von fünf
pom Hundert, für den Monat September 1899.
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*
Ex sind zu zahlen
Kilogr.
Stroh
E 4
St. Johann —Saarbrücken J 24 8 4 20
Saarlouis 10 751 4144 8148
Trier, den 5. Oktober 1899
Der Regierungs Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski
*
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Mit der Abhaltung der durch Erlaß des Herrn
Ober-Präsidenten vom 18. Juli v. Is. genehmigten Haus—
sammlung zu Gunsten der evangeltschen Vikariatsgemeinde
Laaken-Blombacherbach im Kreise Lennep ist an Stelle des
in meiner Bekanntmachung vom 3. Januar d. Is. genannten
Adam Kunz aus Niederchumbdb der Peter Praß aus
Chümbdchen bei Simmern beauftragt worden.
Trier, den 5. Oktober 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Der Herr Regierungs-Präsident hat auf Grund des 84
der Wahlordnung für die Handwerkskammer zu Saarbrücken
vom 18. August d. Is. (Amtsbl. S. 489) den Bezirk der
Kammer zum Zwecke der Wahl der Mitglieder und Ersatz—
männer in folgende Bezirke getheilt und die Zahl der
Kammermitglieder wie folgt auf die einzelnen Wahlbezirke
vertheilt:
A. Innungen.
1. Wahlbezirk: Stadtbezirke Saarbrücken, St. Johann.
Malstatt-Burbach mit 1110 Innungs—
mitgliedern: 5 Mitglieder und 5 Ersatz—
männer.
Kreise Merzig, Saarbrücken (mit Ausschluß
der drei Stadtbezirke), Ottweiler und
St. Wendel mit 1250 Innungsmitgliedern:
b Mitglieder und 6 Ersatzmaͤnner.
Kreis Saarlouis mit 1023 Innungsmit—
gliedern: 4 Mitglieder und 4 Ersatzmaͤnner.
Stadtkreis Trier mit 536 Innungsmit—
gliedern: 2 Mitglieder und 2 Ersatzmaͤnner.
Kreise Saarburg, Trier-Land, Bitburg,
Pruüm, Daun, Wittlich und Bernkastel
mit 457 Innungsmitgliedern: 1 Mitglied
und 1 Ersatzmann.
Fürstenthum Birkenfeld mit 811 Innungs—
mitgliedern: 3 Mitglieder und 3 Ersatz—
männer.
B3. Gewerbevereine und sonstige wahlberechtigte
Vereinigungen.
Kreise Merzig, Saarlouis, Saarbrücken.
Ottweiler, St. Wendel und das Fürsten—
hum Birkenfeld mit 84 Handwerkern:
1 Mitglied und 1 Ersatzmann.
Stadtbezirk Trier mit 279 Handwerkern:
2 Mitglieder und 2 Ersatzmänner.
Kreise Saarburg, Trier-Ld. Bitburg, Prüm.
Daun, Wittlich und Bernkastel mit 42 Hand
werkern: 1 Mitglied und 1 Ersatzmann.
Ferner sind auf Grund des 8 17 der genannten Wahl—-—
ordnung zwecks Bildung des Gesellenausschufses bei der Hand—
werkskammer die wahlberechtigten Gesellenausschüsse bei den
Innungen wie folgt zu Wahlbezirken zusammengelegt worden
1. Wahlbezirk: Stadtbezirk Saarbrücken.
St. Johann.
Malstatt-Burbach.
Kreis Saarbrücken mit Ausschluß der
Stadtbezirke.
Kreise Ottweiler und St. Wendel.
Kreis Saarlouis.
Kreis Merzig.
Stadtbezirk Trier.
Kreise Saarburg, Trier-Land, Bitburg
Prüm, Daun, Wittlich und Bernkastel.
—10. Fürstenthum Birkenfeld.
In jedem Wahlbezirk ist ein Mitglied und ein Ersatz—
mann zum Gesellenausschuß der Kammer zu wählen.
Gemäß 8 6 der Wahlordnung vom 18. August d. Is.
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zägigen Frist, beginnend am Samstag, den 28. Oktober d. Is.
das Verzeichniß der meiner Aufsicht unterstellten Wahlkörver