Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Ferner ist über den Ort Guichenbach wegen Ausbruchs
der Maul- und Klauenseuche die Feldmarksperre verhängt
worden.
Riegelsberg, den 26. September 1899.
Der Bürgermeister,
Speicher.

Die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh—
bestande des Ackerers Michel Broßius in Auersmacher ist
erloschen; die Sperrmaßregeln sind aufgehoben.
Kleinblittersdorf, den 16. Dezember 1899.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Weber.

Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die große Verbreitung der Maul⸗
und Klauenseuche in den Nachbarkreisen Saarbrücken,
Saarlouis und St. Wendel und die dem Kreise Ottweiler
daraus drohende Gefahr der Mitverseuchung ordne ich in
Bezug auf den am Donnerstag, den 28. d. Mts. hierselbst
stallfindenden Viehmarkt sowie allgemein Folgendes an;
1. Bis auf Weiteres ist der Handel im Umherziehen mit
Wiederkäuern und Schweinen für den Umfang des
Kreises Ottweiler untersagt;
Die Händler haben bis auf Weiteres bezüglich des
auf den Viehmärkten des Kreises Ottweiler aufzu—
reibenden Viehes ein nicht über drei Tage altes thier
ärztliches Gesundheitszeugniß bei sich zu führen.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden
auf Grund des 88 65 ff. des Reichsviehseuchengesetzes
vom 23 Juni 1880 und 1. Mai 1894 bezw. des 8 328
des Reichsstrafgesetzbuches geahndet.
Ottweiler, den 23 September 1899.
Der Königliche Landrath,
Frhr. Laur.

Wegen der gegenwärtig in der Umgegend noch herr—
schenden Maul- und Klauenseuche wird der auf Mittwoch
den 4. Oktober er. hier anstehende Viehmarkt auf Grund
des 8 64 der Bundesrathsinstruktion zur Ausführung des
Reichsviehseuchengesetzes vom 28. Juni aufgehoben.
Trier, den 29. September 1899.
Der Ober-Bürgermeister.
de Nys, Geheimer Regierungs-Rath.

Auszu
für

enliste
absr⸗Wuwäcrter

—II—

Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be⸗
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der, Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
75) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haͤltsabzuüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
99 Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhan den. 10) Bemerkungen.
1. 2) 16. September 1899, Elsenborn, Königl. Gar—
nison⸗Verwaltung. 3) Kasernenwärter, 4) Besitz des Zivil—
versorgunasscheins. Gesundheit. körverliche Rüstigkeit, geordnete

debensverhältnisse, Schuldenfreiheit, Nüchternheit; Vorlegung
der Militärpapiere, Führungszeugnisse und sonstige Ausweise
über Lebens- und Dienstverhäͤlltnisse auch für die Zeit seit
dem Ausscheiden aus dem Heeresdienste bis zum Tage der
Bewerbung, 5) 6 Monate, 6) auf 6 wöchige Kundiguna, 7)
8) 700 Mkt. Gehalt jährlich neben freier Wohnung,
Feuerungs-⸗ und Beleuchtungs- Deputaten oder entsprechende
Geldvergütung, M steigt bis zu 1100 Mk. jährlich nach dem
Dienstalter, 10) Bewerbungen sind an die Königl. Intendantur
Z8. Armee-Korps zu Koblenz zu richten; Reisen zur ärztlichen
Unterfuchung auf Gesundheit und Rüstigkeit, ferner die Reise
zum Anftellungsorte und im Entlassungsfalle von da zuruck
hat Bewerber auf eigene Kosten zu machen; Marketenderei⸗
hetrieb kann nicht in Aussicht gestellt werden.
2. 2) sofott, wird bei der Einberufung bestimmt,
Kaiserl. Ober-Postdirektion Koblenz, 8) Landbriefträger,
4) Elementarschulkenntnisse und körperliche Rüstigkeit, 5) 6
Mongate, 6) auf 8monatige Kundigung, 7) —, 8 700 Mk.
deen jährlich und der gesetzliche Wohnungsgeldzuschuß,
9 ja.
3. 3) sofort, wird bei der Einberufung bestimmt, Königl.
Eisenbahn-Direktion in Köln, 8) 30 Anwärter für den
Bahnwaͤrter- und Weichenstellerdienst, 4) Bewerber dürfen
das 10. Lebensjuhr nicht überschritten haben, müssen körperlich
Jesund, rüftig uud gewandt sein, namentlich ein ausreichendes
dor⸗, Sehs und Farbenunterscheidungsvermögen besitzen; sie
müssen die Gegenstände des Volksunterrichts kennen, ins⸗
hesondere in deutschen und lateinischen Buchstaben Gedrucktes
und Geschriebenes lesen, deutsch leserlich schreiben, sowie in
den 4 Grundarten mit ganzen benannten Zahlen rechnen
vnnen, 8) 6 Monate, nach deren Ablauf zugleich die Prüfung
zum Bahnwärter abgelegt werden muß, 6) nach bestandener
HPrüfung auf 1monatige Kündigung, 7) —- 8) zunächst je
700 Ma. diätarische Jahresbesoldung; bei der Anstellung als
———— Jahresgehalt und der
arifmäßige Wohnungsgeldzuschuß (60 bis 240 Mk. jährlich)
der Dienstwohnung, 9) das Jahresgehalt der etatsmäßigen
Bahnwärter steigt von 700 bis 1000 Mt., bei vorhandener
Breignetheit und das Bestehen der bezüglichen weiteren Prü—
fungen vorausgesetzt, kann auch die Beförderung zum Weichen⸗
eller und Weichensteller J. Klasse erfolgen; außer dem tarif⸗
mäßigen Wohnungsgeldzuschuß (60 bis 240 Mk. jährlich),
in dissen Stelle eine Dienstwohnung treten kaun, beziehen die
Weichensteller 900 bis 1400 Mk und die Weichensteller J.
Klasse 1200 bis 1600 Mk. Jahresgehalt, 10) vor der Annahme
ist eine Vorprüfung abzulegen, in welcher die Bewerber
darzuthun haben, daß sie die nothwendige allgemeine Vorbil—
dung, insbesondere die unter 4 bezeichneten Kenntnisse besitzen,
die Vorprüfung erfolgt bei der vom Wohnorte der Bewerber
zunächst erreichbaren Eisenbahn-Direktion oder -Inspektion,
welche den Bewerbern bezeichnet werden wird; für die Reise dort⸗
hin wird freie Fahrt auf den unter Königl. preußischer Ver—
valtung stehenden Bahnen und auf den Reichseisenbahnen
in Elsaß-Lothringen bewilligt; der Bewerbung sind beizufügen
ein beauntworteter Fragebogen und ein von einem Bahnarzte
der Staatseisenbahn-Verwaltung oder von einem Staats—
Medizinalbeamten ausgestelltes Zeugniß, zu welchen Vordrucke
heim Zentralbureau der Königl. Eisenbahn-Direktion zu
Köln zu erbitten sind, ferner die im Fragebogen bezeichneten
Ausweise.

Saarbrücken, den 2. Oktober 1899
Der Königliche Landrath.
J. B. von Bembera,. Reaierunags⸗-Asilosinr
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.