Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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den Kreis Saarbrücken.

Amtliches Anzeigeblatt für

—R
Bekanntmachungen der Vrovinzial-Behörden.

Montag, den 11. September

1898.

Mit der Einsammlung der Erklärungen im Regierungs—
bezirk Trier ist Friedrich Roland in St. Johann beauftragt
worden.
Trier, den 26. August 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.

Polizei⸗Verordnung,
betreffend Maßnahmen zur Verhütung der Verbreitung
der San⸗José⸗Schildlaus.
Unter Aufhebung der Polizeiveroronung vom 16. Mai
1898, betreffend Maßnahmen zur Verhütung der Verbreitung
der San-José-Schildlaus, wird auf Grund der 88 6, 18
und 15 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom
11. März 1850 (G.S. S. 265) sowie der 88 137 und 139
des Gestetzes über die allgemeine Landes-Verwaltung vom
30. Juli 18883 (G.-S. S. 195) für den Umfang der
Rheinprovinz mit Zustimmung des Provinzialraths zur
Verhütung der Verbreitung der San-Jofsé-Schildlaus ver⸗
Irduet. was folgt:

Der Hüttenfaktor Karl Groß und der Fabrikbesitzer
Louis Vopelius, beide in Sulzbach, sind von dem Herrn
Oberpräsidenten der Rheinprovinz für eine weitere gesetzzliche
echszährige Amtsdauer zum Beigeordneten der Landbürger—
neisterei Sulzbach ernannt worden.
Trier, den 15. August 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski.
In Ergänzung der Bekanntmachung vom 24. Februar
1899 J1 1941 (Amtsblatt Seite 107) wird auf Grund der
23. Juni 1880
58 6 und7 des Reichsgesetzes vom —7 Mai 1885
und des 8 8 des Preußischen Ausführungsgesetzes vom
oez8 folgendes verordnet:
18. Junm 1804 olg erordnet:
Z 3 al. e erhält folgenden Zusatz:
und an allen auf den für Mersch festgesetzten Viehmarkttagen
folgenden Tagen in den Vormittagsstunden von 924 bis
12 Uhr.
Trier, den 15. August 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski.
Der zum Venezolanischen Konsul in Düsseldorf ernannte
starl Dallmeier ist zufolge Erlasses des Herrn Ministers der
auswärtigen Angelegenheiten vom 5. d. Mts. II. 2
in dieser Amtseigenschaft anerkannt und zugelassen worden.
Trier, den 16. August 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.

81.
In den Kraut- oder Gele⸗-Fabriken, in welchen Obst,
Obstschaalen, Kerngehäuse oder sonstige Obstabfälle ameri—
kanischen Ursprungs verarbeitet werden, müssen sämmtliche
Fässer, Säcke und sonstigen Verpackungsmaterialien, in
welchen die bezeichneten Gegenstände in den Fabriken ein—
zetroffen sind, pätestens innerhalb 24 Stunden nach der
Entleerung auf den Fabrikgrundstücken verbrannt oder falls
der Befsitzer dieses vorziehen sollte, auf dessen Kosten unter
Aufsicht und nach Anordnung der Polizeibehörde desinfiziert
wverden.

82. J
Von den in 8 1 bezeichneten Einfuhr-Gegenständen
dürfen keinerlei Theile in ungekochtem Zustande aus den
Fabriken entfernt werden.

83.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit
Geldstrafe bis zu sechszig Mark bestraft, an deren Stelle im
Unvermögensfalle eine entsprechende Haftstrafe tritt.
84.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver—⸗
kündigung in Kraft.
Koblenz, den 4. August 1899.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
Nasse.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 22. April d. Is. der Evangelischen Gesellschaft
für Deutschland zu Elberfeld die Erlaubniß ertheilt, bei den
zvangelischen Bewohnern der Rheinprovinz in der Zeit bis
zum 1. Aprilek. Is. Erklärungen über den Beitritt zu der
gedachten Gesellschaft durch Deputirte der letzteren nach
Maßgabe des Erlasses vom 26. Oktober 1877 einzusammeln.

Der Mechaniker Fritz Steuer in Friedrichsthal ist von
dem Herrn Ober⸗-Präsidenten der Rheinprovinz für eine
zesetzliche sechszährige Amtsdauer zum Beigeordneten der
Landbürgermeisterei Friedrichsssthal ernannt worden.
Trier, den 23. August 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.
            
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