Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für

den Kreis Saarbrücken.

Montag, den 28. August
Bekanntmachungen der Vrovinzial-Behörden.

r. 35.

I859.

mit Muth und Entschlossenheit den 20jährigen Handlungs—
gehilfen Adam Becker vom Tode des Ertrinkens gerettet.
Diese lobenswerthe That des Ernst Schopp bringe ich
diermit zur öffentlichen Kenntniß.
Trier, den 11. August 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.
Der Herr Ober-Präsident hat dem katholischen Kirchen—
dorstande zu Bruschied, Kreis Simmern, durch Erlaß vom
10. Mai d. Is. — 7740 — die Erlaubniß ertheilt, behufs
Aufbringung der Mittel für den Bau des Pfarrhauses daselbft
eine Haussammlung bei den katholischen Bewohnern der
—0
rheinischen Theiles des Regierungsbezirks Köln bis Ende Mai
1900 abhalten zu lassen.
Mit dem Einsammeln der Gelder sind beauftragt
vorden:
1. Altmayer Johann J, für die Kreise Trier (Stadt und
Land) und Daun,
Altmayer Johann II, flur die Kreise Bernkastel, Bonn
und Prüm,
Frank Christoph, für die Kreise Altenkirchen, Neuwied
uind Saarburg,
Fuhr Peter, für die Kreise Mayen und Adenau,
Broß Christoph, für die Kreise Saarbrücken und
Dttweiler,
drgn Johann, für die Kreise Cochem, Merzig und
Zell,
zühnreich Anton, für die Kreise Koblenz (Stadt und
2and) und St. Goar,
Petry Peter, für den Kreis Kreuznach,
Schäfer Jakob, für den Kreis Bitburg,
Staudt Josef, für die Kreise Köln (Stadt) und
Saarlouis.
Staut Heinrich, für die Kreise Saarlouis, Bitburg
uind Meisenheim,
Stein Adam, für die Kreise Euskirchen, Wittlich,
St. Wendel und Wetzlar,
Wagner Jakob, für den Kreis Sinmmern,
Wagner Peter, fuͤr die Kreise Rheinbach und Ahrweiler,
Wald Christoph, für die Kreise Köln (Land) und
Berchheim.
Trier, den 6. August 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachungen vom
19. Februar und 10. April d. Is. II 1250 und 8176 bringe
ich hiermit zur Kenntniß, daß der Herr Ober-Präsident
mittelst Erlasses vom 27. v. Mts. Nr. 11909 die Frist

Polizei⸗Verordnung,
betreffend Einschraͤnkung des Geheimmittel-Unwesens.
Auf Grund der 88 137 und 139 des Gesetzes über
die allgemeine Landesverwaltung vom 80. Juli 1888
(G.S. S. 195) sowie der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes
uͤber die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 (G.S.
S. 265) wird behufs Einschränkung des Geheimmittel-Unwesens
für den Umfang der Rheinprovinz mit Zustimmung des
Provinzialrathes hierdurch verordnet, was folgt:
8 1.
Die öffentliche Ankündigung von Geheimmitteln, welche
dazu bestimmt sind, zur Verhütung oder Heilung von Pflanzen—
rankheiten zu dienen, ist verboten.
82.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden,
jofern nicht nacz den allgemeinen Strafgesetzen eine höhere
Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe bis zum Betrage
on 60 Mk. und im Unvermögensfalle mit entsprechender
Haft bestraft.
Koblenz, den 28. Juli 1899.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
Nasse.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Der städtische Bademeister Konrad Enderle zu St. Johann
a /Saar hat am 16. Juli d. Is. mit Muth und Ent—
schlossenheit den 14jährigen Schüler Maximilian Seibert
oom Tode des Ertrinkens gerettet.
Diese lobenswerthe That des Konrad Enderle bringe ich
ziermit zur öffentlichen Kenntniß.
Trier, den 11. August 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.

Der 36 Jahre alte Schiffer Josehh Salm aus Saar—
hurg hat am 26. April d. Is. mit Muth und Entschlossenheit
den Üljährigen Schüler Hubert Martini vom Tode des
Ertrinkens gerettet.
Diese lobenswerthe That des Joseph Salm bringe ich
ziermit zur öffentlichen Kenntniß.
Truer, den 11. August 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. BV. von Rosenberg-Gruszcezynski.

Der 15 Jahre alte Schwimmmeister Ernst Schopp zu
St. Johann, 3. Zt. in Saarlouis, hat am 15. Juli d. Is.
            
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