Bekanntmachungen anderer Behörden.
Auf Grund des 8 5 des Regulativs zur Ordnung
des Geschäftsganges und des Verfahrens bei den Bezirks-Aus—
schüssen vom 28. Februar 1884 wird hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die Ferien des Bezirksausschusses
im 21. Juli d. Is. beginnen und bis zum 1. September
d. Is. dauern werden.
Während der Ferien werden Sitzungen zur mündlichen
Verhandlung nur in schleunigen Sachen abgehalten. Auf
den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne
Einfluß.
Trier, den 7. Juli 1899.
Der Vorsitzende des Bezirks-Ausschusses.
zur Nedden.
.Der konzessionirte Markscheider Karl Brück hat seinen
Wohnsitz von Köln nach Dudweiler, Kreis Saarbrücken,
—RC
Bonn, den 7. Juli 1899.
Königliches Oberbergamt.
Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche, welche hierselbst in
mehreren Stallungen ausgebrochen war, ist erloschen und sind
die angeordneten Schutzmaßregeln aufgehoben worden.
St. Johann qaSaar, den 18. Juli 1899.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Dr. Neff.
Bekanntmachung.
Nachdem die Maul⸗ und Klauenseuche im Orte Hanweiler
eine größere Ausdehnung angenommen, ist über diesen Ort
die Ortssperre verhängt worden.
Kleinblittersdorf, den 14. Juli 1899.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Weber.
Bekanntmachung.
Die Maul⸗ und Klauenseuche in dem Gemeindestierstall
des Peter Grün⸗Lösch hier und des Johann Peter Texter
zu Ritterstraße ist erloschen und habe ich die angeordneten
Schutzmaßregeln aufgehoben.
Püttlingen, den 20. Juli 1899.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete Nauert.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 83) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—⸗
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
bb) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Beirag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Aussficht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) 1. Juli 1899, Sulzbach, Bürgermeisteramt, 8)
Feldhüter, 4) körperliche Rüstigkeit, Nüchternheit, Kenntnisse
im Lesen und Schreiben, 5) —, 6) auf 4 wöchige Kündigung,
7) — 8) 360 Mk. Gehalt jährlich, 9) —.
2. 2) sofort, Trier, Königl. Gefängniß, 8) Lohnschreiber
4) körperliche Rüstigkeit, Nüchternheit, vollständige Elementar—
schulbildung; muß eine gute, geläufige Handschrift besitzen,
orthographisch richtig schreiben und im Rechnen die vier
Spezies sowie die Dezimalbruchrechnung vollständig beherrschen,
5) —, 6) auf Kündigung, 7) —, 8) 900 Mk. jährlich, 9)
Behalt steigt mit der Dauer der Beschäftigung unter Berück—
sichtigung der Leistungen, 10) Gesuche sind unter Einveichung
ines selbstgeschriebenen Lebenslaufs, der Militärpapiere, des
Zivilversorgungsscheins und eines ärztlichen Attestes über den
zegenwärtigen Gesundheitszustand an die Direktion des Königl.
Befängnisses zu Trier zu richten; die Stelle ist nicht pensions—
berechtigt.
Saarbrücken, den 24. Juli 1899.
Der Köniagliche Landrath. Bake
Deffentlicher Anzeiger.
Zur Feststellung der Entschädigung für die zur Durch⸗
führung der Straße 33 des Bebauungsplanes von St.
Johann a. d. Saar zu enteignenden Theile der Grundstücke
in den Kottenfeldern“ Slur 7 Parzelle
ur7 J 77/101 Garten
6 n Flur n —
gehörig der Firma Gebrüder Lüttgens in Malstatt-Burbach,
— DD
nach 8 25 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 erforderlicher
tommissarischen Verhandlungen beauftragt, hierzu auf
Dienstag, den 8. August, Vormittags 9 Uhr.
an Ort und Stelle Termin an.
Zu demselben werden alle Personen, welche ihre Betheiligung an
der vorbezeichneten Angelegenheit oder ihre Berechtigung an den zu
»nteignenden Grundstückstheilen darzuthun vermögen, behufs Wahr—
nehmung ihrer Rechte unter der Verwarnung hiermit vorgeladen, daß
zei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Entschädigung festgestellt
ind wegen Auszahlung oder dinterlegung der Letzteren verfügt
verden wird.
Soweit die von dem Herrn Regierungs-Präsidenten ernannten dre
Zachverständigen im Stande sein werden, ihr Gutachten sogleich abzu—
zeben, wird dasselbe den Betheiligten im Termin mitgetheilt werden,
damit dieselben gemäß 8 28 des Enteignungsgesetzes Gelegenheit haben,
sich über das Gutachten zu äußern. 3*
Saarbrücken, den 18. Juli 1899.
Der Regierungs-Kommissar,
von Bemberg.
J
Lungenheilanstalt Laubbach bei Koblenz a. Rh.
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* 2* *
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Redaktion des nicht-amtlichen Theils Druck und Versaa dvon GßSehrüäüder ferin Sgarhrücken