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9. 2) 1. Auqgust 1899. Malstatt-Burbach, Bürgermeister⸗
amt, 3) Schutzmann, 4) körperliche Rüstigkeit, nicht über 35
Jahre, nüchtern und Größe mindestens 11m 70 em, Ele⸗
mentarschulbildung und einige Gewandtheit im Schreiben;
persönliche Vorstellung erwünscht, 5) 6 Monate, 6) auf 4-wöchige
Kündigung 7) —, 8) Anfangsgehalt 1100 Mk.
außerdem freie Dienstkleidung und 144 Mk. Miethsentschä⸗
digung für ledige und 250 Mk. für verheirathete Personen,
M ja.
J 10. 2) 15. September 1899, Mülheim (Rhein), Ober⸗
Bürgermeisteramt, 3) Pförtner am städtischen Schlachthofe,
4) kräftige Körperbeschaffenheit, Kenntnisse im Lesen, Schreiben
und Rechnen, unbescholtener Lebenswandel, 5) 6 Monate,
6) endgültig mit 8 monatiger Kündigung, 7) —, 8) 900
Mk. jährlich, außerdem ein Kleidergeld von 90 Mk. jährlich
sowie freie Wohnung, freies Licht und Wasser und freier
Brand, 9) —, 10) die Stelle ist pensionsberechtigt, die
Militärdienstzeit wird bei etwaiger Pensionierung in An—
rechnung gebracht, Wittwen- und Waisenversorgung nach
Ortsst atut.
11. 2) 1. Oktober 1899, Saarbrücken, Polizei-Verwal⸗
tung 3) Schutzmann. 4) Nüchternheit und Diensteifer; Be—
verber darf nicht über 35 Jahre alt sein, muß mindestens
s Jahre dem aktiven Heere oder der aktiven Marine ange—
hört haben, muß wenigstens 11m 70 em groß sein und Ge—
wandtheit im Schreiben und Lesen besitzen, 5) 6 Monate,
8) während der Probedienstzeit 4wöchige, nach Ablauf der—
selben 3monatige Kündigung, 7) —, 8) während des 1. Jah—
res 1080 Mk. Gehalt und 120 Mk. Wohnungsgeldzuschuß,
nach Ablauf desselben 1200 Mk. und 200 Mk. Wohnungs⸗
zeldzuschuß. außerdem wird Dienstkleidung gewährt, 9) ja,
das Gehalt steigt von 3 zu 3Z Jahren um 100 Mk. bis zum
Höchstbetrage von 1500 Mk. jährlich, 10) die Stelle ist pen—
ionsberechtigt, anrechnungsfähig ist jedoch nur die im Dienste
der Stadt Saarbrücken verbrachte Zeit; Meldungen sind bis
zum 1. August 1899 an die unter 2 bezeichnete Verwaltung
zu richten.
12. 2) sofort, wird bei der Einberufung bestimmt,
Kaiserl. Ober⸗Postdirektion in Aachen, 8) Landbriefträger,
Y Elementarkenntnisse, 5) 6 Monate, 6) auf Kündigung,
später auf Lebenszeit, 7) —, 8) 700 Mk. Gehalt und der
destimmungsmäßige Wohnungsgeldzuschuß, 9) ja.
13. 2) sofort, wird bei der Einberufung bestimmt, Königl.
Ober⸗Landesgericht in Köln, 3) Hilfsgerichtsdiener, 4) kör—
perliche Rüstigkeit, 5) —, 6) auf 4wöchige Kündigung, 7) —,
3) monatliche Diäten nach dem Jahressatze von 900 Mk.,
9) —, 10) die Bewerbungen sind an die Vorstandsbeamten
des Königl. Ober-Landesgerichts in Köln zu richten.
Die Provinzial⸗Weinbauschule zu Trier.
Mit Oktober dieses Jahres beginnt die Provinzial—
Weinbauschule zu Trier ihr 7. Schuljahr. Um dieselbe in
Kreisen unserer Winzer und Weinhändler, Obstproduzenten,
Landwirthe und Gaͤrtner noch bekannter als bisher zu
machen, dienen nachfolgende Mittheilungen:
Die Anstalt unterscheidet sich insofern von vielen an—
deren Fachschulen, als auf ihr nicht bloß die Theorie ge—
lehrt, sondern vornehmlich auf die praktische Ausbildung
der Schüler der Hauptwerth gelegt wird. Ihre Schüler
zu tüchtigen Praktikern, die mit Erfolg größeren und kleineren
Weingütern und ähnlichen Betrieben vorzustehen im Stande
sind, die aber auch selbst der praktischen Arbeit, des Karstes
oder der Hippe ꝛc. sich nicht schämen, heranzubilden, ist die
Hauptaufgabe, die sich die Anstalt gestellt hat.
Daß dieses praktische Ziel richtig gewählt ist, beweist
der Umstand, daß die Schülerzahl der im Jahre 1892 ge—
gründeten Schule von Jahr zu Jahr zugenommen, daß ein
großer Prozentsatz früherer Schüler gute Stellungen auf
zrößeren Weingütern einnimmt, und daß die Rheinische
Provinzial-Verwaltung im Hinblick auf die guten Fortschritte
der Trierer Weinbauschule, sowie der Nothwendigkeit der
weiteren Errichtung derartiger Anstalten sich zur Gründung
von noch 2 Weinbauschulen mit den Sitzen in Kreuznach
und Ahrweiler entschlofsen hat.
Der ganze theoretische Unterricht ist somit auch für die
Praxis zugeschnitten. Nicht mit einer Menge todten, für die
Praxis unverwerthbaren Wissens sollen die Schüler ver—
sehen werden, auch nicht mit Kenntnissen, die sie bald nach
Abgang von der Schule wieder vergessen, sondern, was die
Schüler hier lernen, soll für ihren späteren Lebensberuf un—⸗
mittelbar praktisch verwerthbar sein. Daher erstreckt sich der
Unterricht auch hauptsächlich nur auf die für den Winzer
und Landwirth nötigen Fächer, wie Weinbau und Keller—
virthschaft, Obstbau und Obstverwerthung, Ackerbau und
Viehzucht, Betriebslehre, Bodenkunde und Dungerlehre,
Weinchemie, Buchführung, kaufmännisches Rechnen ꝛ⁊c., und
sind die naturwissenschaftlichen Disziplinen nur insoweit in
den Bereich des Unterrichts hineingezogen, als ihre Kenntniß
zu einem richtigen Verständniß des Weinbaues, der Keller⸗
wirthschaft ꝛc. ein unbedingtes Erforderniß ist.
Damit Theorie und Praxis an der Anstalt Hand in
Hand gehen sind die Vormittage dem theoretischen Unterricht,
die Nachmittage den praktischen Arbeiten gewidmet.
Zur Aneignung einer gründlichen Praxis stehen zur
Verfügung die Uber 8 Morgen großen Anstaltsweinberge,
serner die Rebschule, sowie Ackerland mit Obstpflanzungen
ind der direkt bei der Anstalt gelegene Obstmuttergarten,
in welchem Formobstbau betrieben und das für die Anstalts⸗
üche erforderliche Gemüse selbst gezogen wird. Im Ganzen
zehören der Anstalt 17 Morgen Land zur Bewirthschaftung.
In der Anstalt selbst besindet sich das Kelterhaus mit
darunter besindlichem Gähr- und Lagerkeller, eine Küfer—
werkstätte, ein chemisches Laboratorium und eine Obstver—
verthungshalle. Unter Leitung eines praktischen Bienen—
züchters finden auch im Sommer theoretischer Unterricht
vie praktische Demonstrationen an dessen Bienenständen im
Obstmuttergarten für die Schüler statt.
Der Kursus ist ein 1-0 und 2jähriger. Junge Leute,
die das Befähigungszeugniß als Weinbergsverwalter zu er—
langen wünschen, verbleiben 2 Jahre in der Anstalt und
erhalten im zweiten Jahre in bestimmten Fächern besonderen
Unterricht.
Die jungen Leute, die das 17. Lebensjahr erreicht
haben sollen, können zum größten Theil im Internat der
Anstalt, das der Neuzeit entsprechend in dem neuen Schul—
gebäude eingerichtet ist, gegen Zahlung von 800 Mk. jährlich
für Kost, Logis und Unterricht Aufnahme finden. Externe
zahlen 3 Mk. Lehrgeld pro Monat. Von der Provinz wie
oon verschiedenen Kreisen sind Freistellen zum Besuch der
Anstalt für unbemittelte Schüler bewilligt. Prospekte der
Anstalt versendet, sowie zu jeder weiteren Auskunft ist gerne
hereit der Direktor C. A. Mäller, Trier, Eagbert—
traße Nr. 19.
Saarbrücken, den 10. Juli 1899.
Der Königliche Landrath. Bake.