Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Die Provinzial- Umlage bezw. Kreissteuer beträgt für's laufende Rechnungsjahr nach Maßgabe der mir jetzt vor⸗
zelegten Nachweisungen der abgabepflichtigen Steuerbetraäge 188 602,65 Mark. Vieselbe veriheilt sich wie folgt:
*
—
2
Gemäß dem
angezeigten abgabe⸗
oflichtigen Gesammt—
steuerbetrage von
Anteil Umlage
1 60)
Am 1. April 1898
(Nr. 905)
sind für 84 Jahr
vorläufig angefordert
Bleiben daher noch
zu zahlen
*
9
F
Auf die Bürgermeisterei
4
44
— —
9
2
3
Saarbrücken
St. Johann.
Malstatt-Burbach.
Brebach. ..
Dudweiler ..
Friedrichsthal.
Bersweiler.
Heusweiler. .
dleinblittersdorf
dudweiler ..
Püttlingen.
siegelsberg
A
Völklingen.
240
z02
204
o8
122
30
14
56
17
19
80
67
140
118
1714 569 691 188 602 658
76
70
27
68
08
70
438
10
33
81
37
51
23
17
28
17
6
8
806
259
822
304
232
281
175
135
D01
579
228
985
9
29
49
34
60
33
568
70
8
14
14
3
669
920
579
427
80
56
21
938
08
758
J
5
ß
7
J
595
2
97
99
9
10
1
12
1383
14
21
17
44
93
24
2
Gutschrift:
2
2
5
2
*9
608
477
488
768
769
24
29
58
28
J
67 982 198
1*8*
48 24
120 619 67
Ich ersuche den in der letzten Spalte vermerkten Restbetrag für 1898/99 an die Kreiskommunalkasse, z. H. des
Herrn Rechnungsrath Mielcke, Eisenbahnstraße 25 hier, binnen 14 Tagen portofrei abzuführen.
Für 1899 ist einstweilen derselbe Betrag wie in Spalte 4 angegeben in den Etat einzustellen. Weitere Verfügung
dieserhalb folgt.
Saarbrücken, den 19. Januar 1899.
Zusammen.
20 66
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
Bake, Landrath.
Da das Musterungsgeschäft pro 1899 im hiesigen
Kreise sehr frühzeitig und zwar am 1. März beginnt, ersuche
ich die Herren Buͤrgermeister, mir die Stammrollen des
Jahrgangs 1879,99 sobald wie nur irgend möglich,
sedenfalls aber vor dem im 8 4611 der Wehrordnung vor⸗
geschriebenen Termine vorzulegen.
Bei Auffstellung der Stammrollen ist darauf zu achten,
daß bei Militärpflichtigen mit mehreren Vornamen der sRtuf—
name unterstrichen wird.
Ebenso werden die Herren Bürgermeister ersucht, die
Militär- Reklamationen, welche in diesem Jahre zur Ver—⸗
handlung gelangen werden, mir spätestens bis 20. Februar
einzureichen.
Ueber die vom Militärdienst befreit gebliebenen Brüder
der Reklamirten sind den Reklamationsverhandlungen be⸗—
glaubigte Listenauszüge beizufügen.
Saarbrücken, den 20. Januar 1899.
Der Königliche Landrath.
Strafbestimmungen in 8 148 Ziffer 7a der Gewerbeordnung
hiermit an, daß vom 265. d. Mts. an bis auf Weiteres
innerhalb der Bezirke der Städte Saarbrücken, St. Johann,
und Malstatt-Burbach und der Bürgermeistereien Brebach,
Kleinblittersdorf und Völklingen der Handel mit Rindvieh,
Schweinen, Schafen und Ziegen im Ümherziehen untersagi
ist. Von diesem Verbote ist dasjenige Fettvieh ausgenommen,
das auf die Fettviehmärkte zu St. Johann aufgetrieben
vird. Weiter wird bis auf Weiteres den Viehhändlern
und ihren Beauftragten verboten, innerhalb des vorstehend
zeschriebenen Bezirks, Gehöfte. Stallungen und Weiden zu
betreten.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dies sofort
ortsüblich bekannt zu machen und die in ihrem Bezirke
wohnhaften Händler hiervon gegen Behändigungsschein be—
sonders zu benachrichtigen.
Die Herren Bürgermeister der betreffenden Stadt- und
Landgemeinden ersuche ich weiter, sämmtliche dortige Exekutiv—
zeamte alsbald anzuweisen, genauestens darüber zu wachen,
daß obiger Anordnung unbedingt nachgekommen wird. Zu—
viderhandlungen sind sofort zur Anzeige und Bestrafung
zu bringen.
Saarbrücken, den 21. Januar 1899.
Der Königliche Landrath.
Bafe.
Nachdem in verschiedenen Ortschaften des Kreises die
Maul⸗ und Klauenseuche aufgetreten ist und da nach den
angestellten Ermittelungen angenommen werden muß, daß
diese Verbreitung der Seuche zumeist durch Handelsvieh
stattgefunden hat, ordne ich hiermit auf Grund des Art. 14
des Reichsgesetzes, betreffend die Aenderung der Gewerbe—
rynung nom 6. Auauft 1896 unter Nerweisung aiuff di—