Des Königs Majestät haben der Stadtgemeinde Offen⸗
zurg mittelst allerhöchster Ordre vom 19. d. Mis. die Er—
saubniß zu ertheilen geruht, zu der öffentlichen Ausspielung
oon Pferden, Rindvieh und landwirthschaftlichen Geräthen,
die bei Gelegenheit des im Juni d. J. dort stattfindenden
Viehmarktes mit Genehmigung der Großherzoglich Badischen
Regierung veranstaltet werden soll, auch im diesseitigen
Staatsgebiete und zwar in der Provinz Hannover und in
der Rheinprovinz Loose zu vertreiben.
Zur Verausgabung kommen 20000 Loose zu 2 Mark
das Stück. Die Zahl der Gewinne beträgt 120 im Werthe
bon 26000 Mark.
Trier, den 4. Mai 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
dieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
der Lieferung von Hafer, Heu und Stroh maßgetenen Durchschnitte
der höchsten Tagespreise, einschließlich eines Aufschlages von fünf
vom Hundert. für den Monat Avpril 1899
8
—
*
*8
0
8
—3
Namen
der Marktorte bezw.
Lieferungsverbände.
Es sind zu zahlen
tn 100 Kilogr.
Stroh
—
78
St. Johann —Saarbrücken
Saarlouis
Trier, den 5. Mai 1899.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: Banke.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Im Kreise Saarbrücken empfingen im Monat April 1899 Jagdscheine:
Ifde.
Be⸗
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der
Zültig⸗
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Nr
Name
Stand
Wohnort
Tao Mi.
i. 4. 99Brandt Albrecht Hüttenbeamter
⸗ (Ingenieur)
Stötzer Jakob Brivat-Jagdaufseher
Broß Gustav Mühlenbesitzer
Meyer Andreas Ackerer
Raspiller Max Kaufmann
Spaeth Nikolaus Obersteiger
7 „Bauer Johann Schichtmeister
3 1. .. „Schampel Agathon Ackerer
127. 4., svon Schwedler General
Saarbrücken, den 12. Mai 1899.
Malstatt⸗
Burbach
Krughütte
Goffontaine
Niedersalbach
Kleinrosseln
2
Herchenbach
Saarbrücken
Gegen den vom Kreistag unterm 28. März d. Is. neu
zufgestellten, im Kreisblatt Nr. 16 vom 17. v. Mts. ver⸗
zffentlichen Plan für die Vertheilung der Kreistags—
Abgeordneten im Kreise Saarbrücken sind Einwendungen
nicht erhoben worden. Dieser Plan ist daher nunmehr ge—
mäß 8 56 der Kreisordnung für die nächsten 12 Jahre
maßgebend.
Saarbrücken, 17. Mai 1899.
Der Kreisausschuß.
Bake.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizei⸗Verwaltung vom 11. März 1850 und nach Berathung
mit dem Gemeinde-Vorstande wird für den Bezirk der Ge—
meinde Engelfangen durch den unterzeichneten Bürgermeister
olgende Polizei⸗Verordnung erlassen.
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Jagdicheine
Jaadichein⸗
Saarbrücken
Forbach
Saarbrücken
—V————
Der Königliche Landrath.
Bake.
F 1.
Jede Verunreinigung der Gemeinde-Brunnen innerhalb
der Gemeinde Engelfangen oder des Wassers in den den
Brunnenstöcken zunächst befindlichen Brunnentrögen ist ver—
bhoten.
82.
Angespanntes Vieh darf an den Gemeindebrunnen nicht
getränkt werden.
83.
Jede Zuwiderhandlung soll mit einer Geldstrafe bis zu
neun Mark und im Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger
Haft geahndet merden.
84.
Gegenwärtige Polizeiordnung tritt mit dem Tage der
Publikation in Kraft.
Riegelsberg, den 10. Mai 1899.
Der Bürgermeister,
Speicher.