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Die Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren ꝛc. wollen
den in Betracht kommenden Lehrern bekannt machen, daß die
2. Lehrerprüfung beim Seminar in Ottweiler laut Verfügung
sönigl. Regierung vom 22. April ds. Is. (II 3538)
aicht vom 5—8. Juni, sondern vom 19. -22. Juni d. Is.
tattfindet.
Saarbrücken, den 1. Mai 1899.
Königl. Kreisschulinspektion II.
Mylius.
Bekanntmachung.
Die unter dem Hühnerbestande des Fuhrunternehmers
Johann Barth, hier, Vorstadtstraße 4, festgestellte Geflügel⸗
Cholera ist erloschen.
Die angeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben
worden.
Saarbrücken, den 29. April 1899.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Feldmann.
Bekanntmachung.
Unter dem Rindviehbestande des Bahnarbeiters Simon
Becker zu St. Arnnal, Saargemünderstr. 54, ist die Maul⸗
und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.
Saarbrücken, den 30. April 1899.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Feldmann.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Lakirers Karl Huf-⸗
schmidt und Taglöhners Theodor Neiser, beide hier, Linsen—
g 23, wohnhaft, ist die Schweineseuche amtlich festgestellt
worden.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.
Saarbrücken, den 30. April 1899.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Feldmann.
Bekanntmachung.
Unter dem Viehbestande des Bäckermeisters Ph. Wagner,
Wilhelmstr. 69, ist die Maul- und Klauenseuche festgeftellt
und die Stallsperre über fragliches Gehöft angeoördnet
worden.
Malstatt-Burbach, den 27. April 1899.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Meyer.
Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche in dem Ortstheil „Büchel“
hier ist erloschen. Die angeordneten Schutzmaßregeln werden
deshalb hiermit aufgehoben.
Dudweiler, den 4. Mai 1899.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Petermann.
In Kleinrosseln ist die Maul-⸗ und Klauenseuche aus⸗
gebrochen.
Gehöftsperre ist angeordnet und Verbot des Durchtriebs
von Wiederkäuern und Schweinen durch den Seuchenort und
dessen Feldmark erlassen.
Forbach, den 238. April 1899.
Der Kaiserliche Kreisdirektor,
Freiherr von Gemmingen.
Personal-Chronik.
Der Gerichtsassessor Kreifelts zu Düsseldorf wurde zum
Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Köln mit An—
weisung seines Wohnsitzes in Malstatt-Burbach ernannt.
Weiter wurden versetzt der Gerichtsschreiber⸗-Gehülfe
Bärtner vom Landgericht in Saarbrücken an das Amts—
zericht in Trier, der Gerichtsschreibergehülfe Münch von
Saarlouis an das Landgericht in Saarbrücken, der Gerichts⸗
oollzieher Nauhauser von Rheinberg nach Saarbrücken.
Ernannt wurden: der Aktuar Ehrsam zu Saarbrücken
zum Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht daselbst.
Im Bezirk der Königlichen Bergwerksdirektion zu Saar—
brücken wurde der Bergwerksdirektor, Bergrath Krümmer
zu Sulzbach zum Oberbergrath ernannt.
Dem Bergwerksdirektor, Bergrath Wiggert zu Grube
Göttelborn wurde der Rang der Räthe 4. Klasse und dem
Bergwerksdirektions-Sekretär und Kassen-Kontroleur Ziegler
der Charakter als Rechnungsrath verliehen.
Der Ober-Postassistent Fritzen ist von Saarbrücken
nach Bernkastel versetzt.
Ernannt sind: zu Ober-Postassisten die Postassistenten
Spricher in Völklingen, Wichter und Schlicker in Saarbrücken,
zum Ober-Telegraphenassistenten der Telegraphenassistent
Mendig in Saarprücken.
Ernannt sind: Aktuar Bier in Hermeskeil zum ständigen
Büreauhilfsarbeiter bei dem Amtsgerichte zu Sulzbach,
Aktuar Kunz zu Waxweiler zum ständigen Büreauhilfsarbeiter
hei der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
s) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit
6) Ob die Anftellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
zaͤltsabzuge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) 1. Mai oder 1. Juni bezw. 1. Juli 1899, Aachen,
dönigl. Polizei-Direktion, 3) 2 Schutzmänner, 4) Dienstgrad:
Anteroffizier; Eigenschaften: Nüchternheit, Energie, gutes
noralisches Verhalten, körperliche Gesugdheit und Rüstigkeit,
etzige Größe mindestens voll 1,70 m, gutes Auffassungs—⸗
»ermögen, genügende Gewandtheit in der schriftlichen Dar⸗
tellung und Schuldenfreiheit, 5) 6 Monate, 6) zunächst
proben eise, event. später auf Lebenszeit, 7) —, 8) je 1000
Mark Anfangsgehalt, 180 Mk. Wohnungsgeldzuschuß und
reie Dienstkleidung (Uniform), 9) ja, durch stufenweises
Aufrücken in die höheren Gehaltsklassen bis zum Höchst—
gehalt von 1500 Mk.: daneben bleibt die Höhe des Wohnunas⸗