Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Das Aushebungsgeschäft für den Kreis
Saarbrücken wird im laufenden Jahre nach nachstehendem
Plane an den bezeichneten Tagen von Vormittags 8 Uhr
im Saale des Restaurateurs C. Schuhmann hierselbst
abgehalten werden:
Freitag, den 17. Juni:
Vorstellung der als dauernd untauglich in Vorschlag
gebrachten und der zum Landsturm vordesignirten Mann—
schaften, sowie der wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatz-Reserve
 in Vorschlag gebrachten Ersatzpflichtigen.
Samstag, den 18. Juni:
Vorstellung der wegen geringer körperlicher Fehler bezw.
wegen Mindermaaß, sowie von den wegen zeitiger Untauglich—
keit zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Ersatzpflichtigen
 die Mannschaften des Jahrganges 1875 und der
Nr. 1 bis 1260 der alphabetischen Liste vom Jahrgang 1876.
Montag, den 20. Juni:
Vorstellung der wegen zeitiger Untauglichkeit zur Ersatz⸗
Reserve in Vorschlag gebrachten Ersatzpflichtigen des Jahr—
ganges 1876 von Nr. 1261 bis Schluß der alphabetischen
Liste, sowie der Forstlehrlinge, Freiwilligen, vorweg Ein⸗
zustellenden und vorzumerkenden Militärpflichtigen der ganzen
Jahrgänge 1874 und 1875 und vom Jahrgang 1876 von
Loosnummer J bis 845.
Dienstag, den 21. Juni:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrgangs 1876 von Loosnummer 846 ab und des Jahr—⸗
zanges 1877 von Loosnummer J bis 889.
Mittwoch, den 22. Juni:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrgangs 1877 von Loosnummer 890 ab bis Schluß und
des Jahrganges 1878 von Loos Nr. 1 bis 507.
Donnerstag, den 23. Juni:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1878 von Loosnummer 698 bis Schluß und
der Militärpflichtigen der seemännischen und halbseemännischen
Bevölkerung.

Samstag, den 25. Juni:
Vorstellung der Mannschaften in den Beilagen J(die
zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften),
der Mannschaften in den Beilagen II (die zur Zeit des
Aushebungsgeschäftes noch vorläufig beurlaubten Rekruten),
der Mannschaften in den Beilagen III (die zum einjährig—
freiwilligen Dienste Berechtigten, welche wegen häuslicher
Verhältnisse ihre Befreiung von der aktiven Dienstpflicht
heantragen, oder von den Truppen bezw. Marinetheilen ab⸗
gewiesen worden sind).
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende, den
vorbezeichneten Kategorien angehörende Militärpflichtige
werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen
Strafen, an den bezeichneten Tagen und dem angegebenen
Orte, Morgens 8 Uhr, sauber gewaschen und mit reiner
Kleidung versehen, zur Aushebung zu erscheinen; die
Loosungsscheine sind mit zur Stelle zu bringen.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein
bezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches durch die
Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurtheilung der Reklamation ist erforderlich, daß
sämmtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Erhaltung der
Familie gesetzlich verpflichteten Familienmitglieder männ—⸗
lichen Geschlechts im Termine persönlich und pünktlich zu

erscheinen haben, damit deren Erwerbt-. Arbeits- bezw.
Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann; von den weiblichen
derartigen Familien-Mitgliedern alle diejenigen. von welchen
irgend ein Mangel ihrer Arbeits-, Erwerbs- bezw. Auf⸗
sichtsfähigkeit behauptet wird.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—
scheinen verhindert, so ist dies durch ein ärztliches Attest
und durch Attest der Ortsbehörde nachzuweisen, andernfalls
derartige Reklamationen als nicht zu beurtheilen, unnach⸗
sichtig zurückgewiesen werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämmtliche Militär Reklamationen,
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies—
jährigen Musterungs-Geschäft auf ein Jahr zurückgestellt
vurden.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungs Geschäftes wird mit Geldbuße bis zu 15 Mark
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen
für mehrmalige ortsübliche Publikation dieser Bekanntnachung
 und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß
Niemand für irgend eine Unterlassung im Termine Un—
wissenheit vorschützen kann.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom
19. April 1890 J-Nr. 1897 M bezw vom 24. Januar 1891
MeJ.Nr. 202 ersuche ich die Herren Bürgermeister, den
Militärpflichtigen, welche ihres Standes Schneider, Schuster
oder Maschinenschlofser sind, aufzugeben, bei ihrer Gestellung
zum Auskhebungsgeschäft ausführliche Zeugnisse über ihre
Leistungen und ihre Führung vorzulegen, sofern solche
nicht bereits beim diesjährigen Musterungszeschäft ein«
gereicht worden sind.
Ferner werden die Herren Bürgermeister hierdurch er—
sucht, für die polizeiliche Ueberwachung der zum diesjährigen
Ober-Ersatzgeschäfte vorgeladenen Mannschaften auf dem Her—
und hauptsächtlich Rückmarsche nach ihren resp. Wohnorten
möglichst Sorge tragen zu lassen, um etwaigen Exzessen
vorzubeugen.
Gleichzeitig wird hierbei bemerkt, daß die Herren
Bürgermeister bezw. deren Stellvertreter an sämmtlichen
Geschäftstagen im Termine zu erscheinen haben, falls nicht
deren vorherige Dispensirung wegen dringender amtlicher
Beschäfte hiervon durch den Unterzeichneten erfolgt ist.
Endlich werden die Herren Bürgermeister ersucht.
umgehend
1ein Verzeichniß der bei der Aushebung konkurrirenden
Brüder,
eine Nachweisung derjenigen Gestellungs-Pflichtigen,
welche entweder in Untersuchung befindlich sind, oder
die über sie verhängte Strafe noch nicht verbüßt haben,
mit Angabe der betreffenden Urteile und der Dauer
der erkannten Strafe einzureichen.
Saarbrücken, den 27. Mai 1898.
Der Königliche Landrath,
Bake.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich um Bericht—
zrstattung bis zum 20. n. Mis, ob, in welchem Umfange
und mit welcher Versicherungsgesellschaft im dortigen Bezirke
Versicherungsberträge gegen Hagelschäden abgeschlossen sind
Saarbrücken, den 21. Mai 1898.
Der Königliche Landrath.
Bake.
            
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