Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat durch
Erlaß vom 23. April d. Is. B. 3574 an Stelle des Land—
richters Landau den Landrichter Seibert in Saarbrücken
sjum Vorfitzenden und zu dessen Stellvertreter den Land⸗
richter Erck ebendaselbst der zu Saarbrücken bestehenden
Schiedsgerichte:
1. der Südwestdeutschen Eisen-Berufsgenossenschaft,
2. der Sektion VII der Glas-Berufsgenossenschaft,
3. der Sektion VIII der Rheinisch-Westfälischen Bau—
gewerks⸗-Berufsgenossenschaft,
ernannt.
Trier, den 4. Mai 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.

Mit Abhaltung der von dem Herrn Ober-Präsidenten
durch Erlaß vom 16. August v. Is. Nr. 12318 genehmigten
Haussammlung zu Gunsten des Neubaues einer evangelischen
Kirche zu Wahlschied im Kreise Saarbrücken ist noch nach—
träglich der frühere Fabrikarbeiter Karl Preuß zu St. Johann,
Berberstraße 162 wohnhaft, für die Orte Neunkirchen, Elvers⸗
berg-Spiesen, Völklingen, Louisenthal, Saarlouis, Merzig,
Saarburg und Heiligenwald beauftragt worden.
Trier, den 5. Mai 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Ortsstatut,
zetreffend die Regelung des Wirthschafts-Konzessions-⸗Wesens
im Gemeindebezirk der Stadt Saarbrücken.
Auf Grund des 8 10 der Städteordnung für die Rhein⸗
provinz von 15. Mai 1856, der 88 33 und 142 der
Bewerbeordaung und des Beschlusses der Stadtverordneten⸗
Versammlung vom 17. Februar er. wird für den Gemeinde—
bezirk der Stadt Saarbrücken folgendes Ortsgesetz errichtet:
81.
Die Erlaubniß zum Betriebe der Gastwirthschaft oder
zum Ausschänken von Bier, Wein oder anderen, nicht unter
die Gattung von Branntwein oder Spiritus fallenden geistigen
Betränken soll von dem Nachweise eines vorhandenen Be—⸗
dürfnisses abhängig sein.
82.
Dieses Ortksgesetz tritt am Tage der Verkündigung durch
das Regierungs-Amtsblatt in Kraft.
Saarbrücken, den 18. Februar 1898.
Der Bürgermeisser.
Feldmann.
Genehmigt.
Trier, den 23. März 1888.
Der Bezirks-Ausschuß zu Trier.
Hoppe.

Die unter dem Hühnerbestande des Königlichen Forst⸗
meisters Scheuer hierselbst ausgebrochene Geflügel-Cholera
ist erloschen und sind die angeordneten Schutzmaßregeln aufgehoben
 worden.
Saarbrücken, den 16. Mai 1898.
Der Bürgermeister.
Feldmann.

Saarbrücken, den 23. Mai 1898.
Der Königliche Landrath, Balke.

Deffentlicher Anzeiger.

Zur Feststellung der Entschädigung für das zur Offenlegung
der Straße 7 des Bebauungsplanes von St. Johann a. d. Saar
zu enteignende Stück der Parzelle Flur 34 Nr. 91/26, groß 4 Ar
I6 qm, wovon 2 Ar 64 qm zur Straße in Anspruch genommen
werden sollen, gehörig dem Pflasterer Jakob Freis zu St. Johann,
setze ich von dem Herrn Regierungspräsidenten mit der Leitung der
nach 8 25 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 erforderlichen
kommissarischen Verhandlung beauftragt, hierzu auf
Dienstag, den 14. Juni. Vormittags 9 Uhr,
an Ort und Stelle und daran anschließend im Gebäude des Bürger—
meisteramts St. Johann Termin an.
Zu demselben werden alle Personen, welche ihre Betheiligung
an der vorbezeichneten Angelegenheit oder ihre Berechtigung an dem
zu enteignenden Grundstück darzuthun vermögen, behufs Wahr—
nehmung ihrer Rechte unter der Verwarnung hiermit vorgeladen,
daß bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Entschädigung fest⸗
zestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung derselben verföügt
werden wird.
Soweit die von dem Herrn Regierungspräsidenten ernannten
drei Sachverständigen im Stande sein werden, ihr Gutachten sogleich
abzugeben, wird dasselbe den Betheiligten im Termine mitgetheilt
werden, damit dieselben gemäß 8 28 des Enteignungsgesetzes vom
11. Juni 1874 Gelegenheit haben, sich über das Gutachten zu äußern
Saarbrücken, den 18. Mai 1898.
Der Regierungs-Kommissar.
v. Bemberg, Regierungs⸗Assessor.
Bekanntmachung.
Der Schlossermeister E. Pabst zu Saarbrücken beabsichtigt auf
den Parzellen Flur 7 Nr. 236/113. 237/113 und 415/114 (Bann
Malstatt-Burbach)
eine Fahrik zur Herstellung von Cisenlonstruktionen
und feuerfesten eisernen Schrünlen zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen nicht privat—
rechtlicher Natur binnen 14 Tagen bei mir schriftlich in zweifacher
Ausfertigung oder zu Protokoll anzubringen⸗
Nach Ablauf dieser Frist, welche ihren Aufang nach dem Ab—
lauf desjenigen Tages nimmt, am welchem die diese Bekanntmachung
enthaltende Nummer des Regierungsamtsbl9ttes zu Trier ausge—
geben wird, können Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Zeichnungen und Beschreibungen des Projektes liegen bis zum
Ablauf der Beschwerdefrist auf dem Bürgermeister Amt — Zimmer]
zur Einsicht offen.
Zur mündlichen Erörterung der etwa rechtzeitia erhobenen
Einwendungen wird hiermit Termin auf
Samstag, den 11. Juni d. Is., Vormittags 10 Uhr,
in meinem Amtslokale anberaumt, mit dem Hinzufügen, daß im Falle
des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden
gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen wird vorgegangen
werden.
Malstatt⸗Burbach, den 19. Mai 1898.
Der Bürgermeister
Mever.

Redaktion des nicht-amtlichen Theils. Frudk und Verlad von Gebrüder 52fer in Saarbrücken.
            
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