Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

DHeffentlicher Anzeiger.

Bekanntmachung.
In der durch unsere Bekanntmachung vom 14. Dezember
1893 veröffentlichten Zusammensetzung des Berggewerbegerichtẽ
zu Saarbrücken ist dadurch eine weitere Aenderung eingetreten,
daß an Stelle des mit dem 1. April d. Is. nach Saarbrücken
versetzten Königlichen Landrichters Nemnich dem Königlichen
Amtsrichter Reuter zu Völklingen die kommissarische Wahr⸗
nehmung der Obliegenheiten eines Stellvertreters des Vorfitzenden
des Berggewerbegerichts unter gleichzeitiger Betrauung mit
dem Vorsitz der Kammer Völklingen übertragen worden ist.
Bonn, den 23. April 1898. 24
Bönigliches Oberbergamt.

Bekanntmachung.
Der Metzger Andreas Kremp zu Guichenbach beabsichtig
auf seinem Grundstücke daselbst, Flur 4, Parzelle Nr. 189 und
148 188 ein J
Schlachibaus

zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit der 8 17
der Gewerbe-Ordnung und der 88 34 ff. der Ministerial-Anweisung
bom 19. Zuli 1884 zur allgemeinen Kenntniß gebracht mit der Auf—
forderung, daß etwaige Einwendungen, welche nicht auf privatrecht⸗
lichen Tuͤeln beruhen, binnen 14 Tagen bei mir schriftlich in zwei
Exemplaren oder zu Protokoll anzubringen sind, sowie unter der
Verwarnung, daß nach dieser Frist, welche ihren Anfang mit dem
Ablaͤuf des Tages nimmt, an welchem die diese Bekanntmachung
enthaltende Nummer des „Saarbrücker Kreisblattes“ ausgegeben
wird, Einwendungen nicht mehr angebracht werden können.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen bis dahin während
der Dienststunden auf dem Bürgermeister-Aut zur Einsicht offen.
Gleichzeitig wird Termin zur mündlichen Erörterung der
rechtzeitig erhobenen Einwendungen auf
Mittwoch, den 18. Mai d. Is., Vormittags 10 Uhr,
in meinem Amtslokale anberaumt, mit dem Eröffnen. daß im Falle
des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden
gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen wird vorgegangen
werden.
Riegelsberg, den 25. April 1898. 25
Der Bürgermeister
Speicher.

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1
v
—

Bei uns ist zu haben:
Verzeichnis
der in den Betrieben vorgenommenen
Sonntagsarbeiten
auf Grund des 8 1050 (resp. 105 e) der
Gewerbeordnung
(Titel- und Einlagebogen).
Ferner nehmen wir Bestellungen an aus⸗
Plakate, betreffend:
Audnahmen von dem Verbote der
Sounntagsarheit im Gewerbebetrich
(F 105d der Gewerbeordnung)
mit oder ohne Aufdruck der Sondervorschriften
Gebr Hofer,
Saarbrüuücken.

Pedaktion des nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlaa von Gebrüder s8 fer in Saarbrücken
            
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