Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Den Herren Bürgermeistern theile ich hierdurch mit, daß
e8 der Erftaltung der durch meine Verfügung vom 8. Fe⸗
hruar 1894 Nr. 448 vorgeschriebenen Anzeige über die ordnungs⸗
näßige Zahlung der Staatsbeiträge zu dem Diensteinkommen
der Lehrer und Lehrerinnen nicht mehr bedarf.
Saarbrücken, den 12. April 1898.
Der Königliche Landrath,
Bake.

ÆäA—— ——— — —

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Laut Verfügung des Herrn Unterrichtsministers vom
5. Märj d. Is. (UV. III. B. Nr. 688) bzw. der Königlichen
Regierung vom 22. März d. Is. (II. 2918) wird in der
öniglichen Turnlehrerbildungsanstalt zu Berlin zu Anfang
Oktober d. Is. wiederum ein sechsmonatiger Kursus zur
Ausbildung von Turnlehrern eröffnet werden:
Für den Eintritt in die Anstalt find die Bestimmungen
vom 15. Mai 1894 maßgebend.
Nur diejenigen Lehrer wollen sich melden, welche ge⸗
nügende Turnfertigkeit nachweisen können. Auf die mißlichen
Folgen ungenauer Angaben hinfichtlich der Unterstützungs⸗
bedürftigkeit wird noch besonders hiermit aufmerksam gemacht.
Die Herren Ortsschulinspektoren wollen etwaige Bewer⸗
hungen (mit Lebensläufen, Zeugnissen ꝛc. zu einem besonderen
Hefte vereinigt) bis zum 15 Mai. d. Is. vorlegen.
Saarbrücken, den 6. April 1898.
Königl. Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius.

Bekanntmachung.
Das Druckmuster „Nachweisung für sämmtliche Schulen“
vird demnächst zur Ausfüllung in Umlauf gesetzt werden.
Mit Rücksicht auf die mannigfachen seit dem letzten Jahre
tattgehabten Veränderungen ersuchen wir die Herren Orts—
schulinspektoren, die Lehrerschaft zu einer besonders sorgfältigen
und deutlichen Angabe veranlassen zu wollen.
Saarbrücken, den 9. April 1898.
Konigliche Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius.

Nachdem bei einer gefallenen Kuh des Ackerers Michel
Niederländer-Brach zu Auersmacher Milzbrand amtlich fest⸗
gestellt worden ist, wird über fragliches Gehöft die Stallsperre
ꝛerhängt.
Kleinblittersdorf, den 6. April 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeisler.
Wehber.

Der Gemeinderath von Etzenhofen hat die Aufhebung
des Fußpfades durch den Distrikt „oder den Bienengärten“
beantragt.
kinsprüche gegen dieses Vorhaben sind binnen vier
Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses bei mir anzubringen.
Riegelsberg, den 13. April 1898.
Die Wegepolizeibehörde.
Der Bürgermeister.
Speicher.

Bekanntmachung.
Unter dem Hühnerbestande des Fennerhofes ist die Ge⸗
flügelcholera amtlich festgestellt und das Gehöft deshalb
polizeilich gesperrt worden.
Völklingen, den 12. April 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Buͤrgermeister.
Stürmer.

Weiß, Vorname soll „Otto“ sein, ist wahrscheinlich
aus Gräfenhausen, Bezirks-Amts Bergzabern, zieht als
Hausirer herum, soll mit seiner Schwester am 13. Februar
fId. Is. Äugenzeuge einer auf der Straße zwischen Frauen⸗
berg und Neunkirchen verübten Nothzucht gewesen sein.
Saargemünd, den 14. April 1898.
Der Militär-Untersuchungs-Richter
II. Batl. k. b. 23. Inf.Regts.
Auktions Anzeige.
Mittwoch, den 4. Mai d. Is., von 9 Uhr Vormittags
ab, sollen hierselbst ungefähr 80 Gestütpferde, bestehend aus
Mutterstuten (zum Theil bedeckt), sowie 4 jährigen Hengsten
Wallachen und Stuten meistbietend gegen Baarzahlung ver⸗
lauft werden.
Sämmtliche 4 jährigen und älteren Pferde sind mehr
oder weniger geritten. Die zum Verkauf kommenden ge⸗
rittenen Pferde werden am 2. und 3. Mai von 7 bis 10 Uhr
Vormittags unter dem Reiter, sowie sämmtliche an denselben
Tagen von 4 bis 6 Uhr Nachmittags auf Wunsch an der
dand gezeigt.
Listen über die zur Auktion gelangenden Pferde werden
am 23. April zum Bersand ꝛec. fertig gestellt sein und auf
Ansuchen zugeschickt werden.
Far Personalbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom
und zum Bahnhof Trakehnen wird am 2., 8. und 4. Mai
gesorgt sein.
Trakehnen, den 16. März 1898.
Der Landstallmeister.
von Oettingen.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.

Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
dei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be⸗
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
s) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit,
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle
d Ob Aussficht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen,
1. 2) sofort, Simmern, Königl. Amtsgericht, 3) Lohn⸗
chreiber, 4) leserliche Handschrift, 5) —, 6) auf monatige
ündigung, 7) —, 8) circa 50 Mk. Schreiblohn monailich, 9) —.
Notiz: Bei der in Nr. 11 der Vacanzenliste vom J.
März 1898 (S. 224) unter lIfd. Nr. 8 veröffentlichten
Stelle eines Schutzmanns für den Nachtdienst bei der Polizei⸗
Verwaltung Neus, bleibt die unter 10 aufgeführte Bemer⸗
kung bezügl. Anrechnung der Militärdienstzeit bestehen.

ssaarbrücken, den 18. April 1898.
Der Könialiche Landrath, Bake.
            
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