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Kreis—
—
Amtliches Anzeigeblatt für
Montag, den 18. April
den Kreis Saarbrücken.
1898.
Ar. 16.
onnialsi d * un6 fur den Rhein-Rhone-Kanal nebst dem Hüninger und
Bekanntmachungen des Koniglichen Regierungs w Kolmarer Zweigkanale in der Zeit vom 1. Dezember
Vräsidenten. iaos bis 31. Januar is09
die Haltungen 40 und 41 und der Hafen zu
Kolmar.
Die Nachweisung der Sperren auf denjenigen schiffbaren
Wasserstraßen in Preußen, Belgien und Frankreich, welche
mit den elsaß lothringischen Wasserstraßen in Verbindung
tehen, kann bei den Herren Wasserbauinspektoren in Mülhausen,
Saargemünd und Straßburg (Amtsräume im Schleusenhaus
Nr. 86 bei den gedeckten Brücken) eingesehen werden.
Straßburg, den 26. März 1898.
Ministerium für Elsaß-Lothringen,
Abtheilung für Landwirthschaft und öffentliche Arbeiten.
Der Unterstaatssekretär.
Im Auftrage: gez.: Willgerodt.
Im Anschlusse an vorstehende Bekanntmachung des
Kaiserlichen Ministeriums für Elsaß-Lothringen bringe ich
zur öffentlichen Kenntniß, daß die kanalisirte Saarstrecke
dvon Güdingen bis Ensdorf auf 18 Tage und zwar vom
15. Juni bis 3. Juli d. Is. für den Schiffsverkehr ebenfalls
zesperrt sein wird.
Als Unterkunftsstellen dienen während dieser Zeit für
die beladenen Schiffe der Hafen zu Saarbrücken und die
tieferen Stellen der Saarhaltungen.
Trier, den 1. April 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.
Der zum Vizekonsul von Portugal in Koblenz ernannte
Gustabd Mayer—Alberti ist zufolge Erlasses des Herrn
Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vom 15. d. Mts.
3 72) in dieser Amtseigenschaft anerkannt und au⸗
zelassen worden.
Trier, den 29. März 1898.
Der Regierungs-Präsidnet.
J. V.: von Rosenberg⸗Gruszczynski.
Der Beginn des nächsten Kursus zur Ausbildung von
Lehrschmiedemeistern an der Lehrschmiede zu Charlottenburg,
zu welchem Anmeldungen an den Direktor des Instituts,
Oberroßarzt a. D. Brand zu Charlottenburg, Spreestraße 42,
zu richten sind, ist auf Montag, den 4. Juli d. Is., fest⸗
gesetzt worden.
Trier, den 1. April 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.
Zum Zwecke der Ausführung dringlicher Instandsetzungsarbeiten
werden im Sommer d. Is. und im Winter 1898,99
olgende Stricken der elsaß-lothringischen Schifffahrtsstraßen
esperrt:
vese Die kanalifierte Mosel von Metz bis zur fran—
zosischen Grenze vom 15. bis 29. Juni;
2. der Rhein-Marne⸗-Kanal von Straßburg bis zur
franzöfischen Grenze vom 15. Juni bis 3. Juli;
der Saarkanal vom 185. Juni bis bis 3. Juli;
die kanalisirte Saar von Saargemünd bis
Guüdingen vom 15. Juni bis 3. Juli,
der Rhein-Rhone-Kanal von der französischen
Brenze bei Altmünsterol bis Straßburg nebst den
Zzweigkanälen von Hüningen, Breisach und
Folmar vom 15. Juni bis 3. Juli und
die Strecke des Rhein-Rhone-Kanals von Mül—⸗
hausen bis Kuenheim nebst den Zweigkanälen von
Huüningen und Kolmar vom 1. Dezember 1898
bis 31. Januar 1899.
Fur den Fall, daß die rechtzeitige Fertigstellung der
Arbeiten am Hüninger Kanale durch Hochwasser oder sonstige
Finflüfse verhindert werden sollte, wird die Wiedereröffnung
der Schifffahrt den Verhältnifsen entsprechend binausgerückt
verden.
Als Unterkunftsstellen während der Sperre dienen
zu J fur die kanalifierte Mosel
der Hafen von Ars (Arser Zweigkanal) und die
obere Moselstrecke in Metz,
uu 2 fur den Rhein-Marne⸗Kanal
a) die kanalifirte Ill zu Straßburg,
b) der Ill-Rhein-Kanal und der Umleitungskanal —
pit Ausnahme des Spitalthorhafens — zu Straß⸗
urg,
—) die Haltungen 41 und 19,
d) der Hafen neben der alten Mühle bei Niederweiler,
e) der Hafen von Moufssey und die Haltung 8,
uu 3 und 4 für den Saarkanal und die kanalisirte Saar
die Saar, mit Ausnahme der Kanalarme von
Wölferdingen und Großblittersdorf,
un5 fur den Rhein-Rhone-Kanal, den Hüninger, den Brei⸗
sacher und den Kolmarer Zweigkanal in der Zeit vom
15. Juni bis 8. Juli
die Scheitelhaltung bei Altmünsterol — hier beträgt
die Wassertiefe nur 1,60 m — der Hafen zu
Rolmar. die kanalifirte Ill, der Umleitungskanal
— mit Ausnahme des Spitaltihorhafens — und der
Ill⸗Rhein · Kanal zu Straßburg,
3.